geltend machen eigener Kosten bei falscher Rechnung?

13. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
sigi772000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
geltend machen eigener Kosten bei falscher Rechnung?

Hallo,

die Telekom hat über Ihren Anwalt versucht eine überhöhte Rechnung (Jahresgebühr) einzutreiben. Nach einjährigem hin und her hat das Anwaltsbüro jetzt den Betrag um € 200,- gesenkt, was ungefähr meinen Vorstellungen entspricht, bzw. noch unter dem Betrag liegt, den ich bereit gewesen wäre zu zahlen (was ich auch in meinem Schriftverkehr angegeben hatte).
Ich hatte über den Gesamtbetrag, obwohl stets von mir gefordert, nie eine aufgeschlüsselte Rechnung erhalten, auch mit der aktuellen Forderung nicht. Nun befürchte ich, dass in der aktuellen Forderung fast nur noch angefallene Anwaltskosten sind.
Meine Fragen:
Kann sich die Forderung auch wieder erhöhen, falls ich nochmals Widerspruch einlege?
Kann ich die Zeit, die ich selbst für die Klärung des Sachverhaltes aufgewendet habe der Forderung gegenrechnen? Das hört sich vielleicht lächerlich an, aber schließlich war die Forderung überhöht und damit falsch und wenn die Telekom Ihre Anwaltskosten geltend macht, kann ich doch auch die mir entstandenen Kosten geltend machen (ich wurde auch von Freunden beraten, denen ich hierfür Geld gegeben habe (wenn auch in flüssiger Form)?!

Vielen Dank für Eure Hilfe

Sven

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerKölner
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ob die Telekom später mit einer wieder erhöhten Forderung auf Sie zukommen kann, hängt davon ab, wie das jetzige Schreiben formuliert es. Wenn es nicht als Vergleich zur Beilegung der Streitigkeit ausgestaltet ist, dann ist die darin erhobene Forderung möglicherweise nur ein Teilbetrag.

Ihre eigenen Kosten können Sie nur dann ersetzt bekommen, wenn es sich erstens um einen Nachweisbaren Schaden handelt und zweitens auch dies nur, soweit die von der Telekom geltend gemachte Forderung UNBERECHTIGT ist.

Gruß S

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"Man kann nicht immer gewinnen, aber man muss es immer versuchen !"

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#2
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Verstehe nicht ganz, eine Rechnung liegt gar nicht vor?

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#3
 Von 
sigi772000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

doch schon, aber die ursprüngliche (falsche) Rechnung besteht nur aus einem Posten, obwohl sie verschiedene Tariffe umfassen sollte. Deshalb hatte ich auch immer auf eine Aufschlüsselung der Rechnung bestanden, was bis heute nicht erfolgte (die Nutzungsdaten werden ja auch gar nicht so lange gespeichert)
In dem aktuellen Schreiben des Anwalts steht nur, dass sich die offenstehende Gesamtforderung auf € beläuft.

Vielen Dank und besten Gruß

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#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Merkwürdig, eine RG muß doch überprüfbar und nachvollziehbar sein

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Zur Geltendmachung der von Ihnen aufgewandten Zeit als Schaden: Wie wollen Sie denn diesen Schaden quantifizieren? Bei "Lebenszeit" handelt es sich nunmal nicht um einen Vermögensposten, so dass eine Geltendmachung iR eines SE-Anspruchs nicht in Betracht kommt. Anders sieht es aus, wenn Sie zur Abwehr des unberechtigten Anspruchs einen RA eingeschaltet hätten - die an diesen gezahlten Gebühren nach BRAGO würden einen ersatzfähigen Schaden darstellen!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#7
 Von 
sigi772000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Es ist halt ärgerlich, dass man, wenn man die Korrespondenz selbst erledigt bzw. einen Freund erledigen läßt nichts als Arbeit hat, wohingegen man den Rechtsanwalt geltend machen könnte. Ein Anwalt sieht das wahrscheinlich anderst, aber bei bestimmten Rechnungshöhen hat man eigentlich von vorne herein verloren.
Trotz der (sehr starken) Minderung der Rechnung hätte mir die Telekom meine Anwaltskosten doch sicherlich nicht ersetzt? Ich vermute ja, dass die Ihren (die Anwaltskosten der T) im Restbetrag noch enthalten sind. Deshalb ja auch meine Hartnäckigkeit.
Aber Danke.

Gruß Sven

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