gerichtlicher Mahnbescheid wie verhalten

18. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
maria007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gerichtlicher Mahnbescheid wie verhalten

Hallo liebe tacheles Gemeinde,

ich heiße Maria und bin 31 Jahre alt. Ich lebe von hartz iV und habe keine weiteren Einkommen. Ein Bekannter hat mir hier dieses forum empfohlen und hat gemeint hier wären Spezialisten bezüglich Hartz IV und anderen Sachen.

Ich fühl mich am Ende.Ich habe jetzt ein Problem und wollte wissen ob ihr mir da helfen könnt.

ich weis net wie ich weiter vorgehen soll.

An die Forenmoderatoren. Bitte lässt meinen Beitrag zu weil ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann. Hier gibt es viele schlaue Leute die googln können.

Folgendes Problem:

Ich hatte einen Autounfall am 01. Januar 2003. Gegner war zu 100 % schuld. Polizei war nämlich Zeuge des Unfalls. Der Unfallverursacher war ein junger 18 jähriger Raser.

Habe am 03. Juni 2003 mein Auto zur Werkstatt gegeben. Habe nix unterschrieben. Ich habe damals keine Rechnung erhalten. Betrag der Reparatur war mir nicht bekannt. Chef hat gesagt er regelt es mit der Versicherung. Er schreibt die direkt an.

Als ich zwei Jahre nix gehört hatte habe ich gedacht. Ist alles erledigt. Versicherung hat Geld an Anwalt überwiesen , Anwalt an Werkstatt oder Versicherung direkt an Werkstatt. Mir egal eigentlich.

Und heute 18 Juni ( satte 2. Jahre ) später sehe ich in meinem Briefkasten einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Von dem Werkstattunternehmen.

nach ständigem telefonieren hat sich herausgestellt das der Anwalt mir das Geld im November 2003 auf mein Sparkonto damals überwiesen hat.
Auf dieses Konto schaue ich gar net mehr da ich seit meiner Arbeitslosigkeit und hartz IV nix sparen kann. Es ist ein Onlinekonto Kontoauszüge gehen direkt an E Mail Postfach.

Ich habe jetzt Online auf dieses Konto geschaut und siehe da. Es sind cirka 2000 Euro drauf.

Jetzt habe ich folgendes Problem: Ich weis nicht mehr weiter.

Der Betrag der Reparaturrechnung ist 2000,00 €. ( was ich erst heute erfahren habe da ich noch NIEEE eine Rechnung erhalten habe )

in dem gerichtlichen Mahnbescheid sind aber die gesamten Kosten aufgeführt: insgesamt 2600 €.

Muss ich die Kosten wie Zinsen, Gerichtskosten, Auslagen alles zahlen. ??? von den gesamten 2 Jahren ?

Ich kann diese Kosten nicht zahlen aber muss ich diese Kosten überhaupt zahlen ??????

Ein Bekannter sagte wenn man keine Rechnung erhalten hat dann kommt man auch nicht in Verzug. Er sagte irgendwas vom Schuldenmodernisierungsgesetz oder sonst was.

Ich finde es eine *******erei von der Werkstatt so lange zu warten und erst mich nach 2. jahren anzuschreiben.

Hätten die mich doch früher angeschrieben oder gesagt das die Rechnung nicht bezahlt ist.

Ich bin eine ehrliche Zahlerin. Habe bei Niemandem Schulden.

Habe Angst vor Schufa und das ich nie ein Konto bekommen werde.

Wie soll ich mich verhalten. Was soll ich in den gerichtlichen Mahnbescheid reinschreiben. ?

Ich habe vor in dem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen.

Ich erkenne nur den Betrag der Reparaturkosten von 2000,00 € an und zahle Sie.

Es kann doch net angehen das jemand eine Forderung gegenüber jemanden hat.
Die Person nie anschreibt und 2 Jahre wartet und dann sämtliche Kosten auf einmal haben will.

Was ist da die beste Lösung ?

Gibt es Gesetze worauf man sich beziehen kann ?

Gruß Maria



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Es ist DEINE Aufgabe Dich um Deine Rechnungen zu kümmern bzw. hättest Du nachfragen müssen, ob die Regulierung geklappt hat. Deshalb sind auch die Mehrkosten m.E. gerechtfertigt. Ich an Deiner Stelle würde mich mit der Werkstatt in Verbindung setzen und um Ratenzahlung bitten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

Das ist eine sehr einseitige Betrachtungsweise. Und falsch ist sie überdies auch.


Schauen Sie sich doch einmal -den zu den obigen Sachverhalt -richtigen Beitrag , der Verfasserin an.

gerichtlicher Mahnbescheid richtiger Beitrag

-- Editiert von Ex-Inkassomitarbeiter am 20.06.2005 19:33:55

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@Ex-Mitarbeiter, und wie ist nun die richtige Betrachtungsweise?? Wenn man schon kritisiert, dann sollte man aber auch eine korrekte Anwort liefern können.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 20.06.2005 19:45:54

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MadMac
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ???

wo sind denn hier die Profis?

Kann denn eine Mahnung gültig sein, wenn man niemals eine Rechnung erhalten hat?

'Es ist DEINE Aufgabe Dich um Deine Rechnungen zu kümmern'

Tschuldigung, das kann's ja wohl nicht sein. Es ist Aufgabe der Werkstatt, überhaupt erst mal eine Rechnung AUSZUSTELLEN.

KEINE RECHNUNG KEINE SCHULD.

Daß Du den Eingang des Geldes verpennt hast, ist natürlich ziemlich dämlich.

Aber jetzt das eigentlich wichtige:

Nimm die Beine unter'n Arm und such einen Rechtsanwalt auf. Wenn der hört, daß Du kein Geld hast, wird der Dich zwar vielleicht wieder wegschicken, aber dabei kann er Dir wenigstens sagen, ob Du Anrechte auf finanzielle Unterstützung hast und wie Du die erlangen kannst.

Denn eines ist klar: Als Privatmensch kannst Du gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid nix mehr erwirken. Das kann wirklich nur noch der Rechtsanwalt. Und wenn Du den nicht aufsuchst, bleibst Du in JEDEM Fall auf den zusätzlichen 600€ sitzen.

Mit Rechtsanwalt kannst du dem Mahnbescheid widersprechen (aber spute Dich, da gibt es enge Fristen), und dann kommt hoffentlich die Werkstatt in die Beweispflicht.

Und dann ist natürlich trotz allem die Aktion von dem anderen Anwalt, den Reparaturbetrag kommentarlos auf Dein Sparkonto zu überweisen (ich nehme an, er hat Dir keinen Brief dazu geschickt?) ebenfalls ziemlich dämlich.

Viel Glück!

Gruß,
Micha

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

--->gerichtlicher Mahnbescheid wie verhalten

@Ex-Mitarbeiter, und wie ist nun die richtige Betrachtungsweise?? Wenn man schon kritisiert, dann sollte man aber auch eine korrekte Anwort liefern können.---

> Denn können Sie gerne im zweiten Beitrag von maria007 lesen.
Das ist hier nämlich der 1 und mithin falsche Beitrag von maria007. D.h. die Fragen die hier augeworfen werden sind im 2 Beitrag abgehandelt worden.

Also bitte dort nachlesen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

---Nimm die Beine unter'n Arm und such einen Rechtsanwalt auf. Wenn der hört, daß Du kein Geld hast, wird der Dich zwar vielleicht wieder wegschicken, aber dabei kann er Dir wenigstens sagen, ob Du Anrechte auf finanzielle Unterstützung hast und wie Du die erlangen kannst.

Denn eines ist klar: Als Privatmensch kannst Du gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid nix mehr erwirken. Das kann wirklich nur noch der Rechtsanwalt. Und wenn Du den nicht aufsuchst, bleibst Du in JEDEM Fall auf den zusätzlichen 600€ sitzen.

Mit Rechtsanwalt kannst du dem Mahnbescheid widersprechen (aber spute Dich, da gibt es enge Fristen), und dann kommt hoffentlich die Werkstatt in die Beweispflicht.

Und dann ist natürlich trotz allem die Aktion von dem anderen Anwalt, den Reparaturbetrag kommentarlos auf Dein Sparkonto zu überweisen (ich nehme an, er hat Dir keinen Brief dazu geschickt?) ebenfalls ziemlich dämlich.

Viel Glück!

Gruß,
Micha---

> Dazu fällt mir nichts mehr ein. Irgendwie glaube ich auch nicht das so etwas wirklich geschrieben würde. Ich bin bestimmt im Bett und träume. Und wenn ja, dann ist das ein ALPTRAUM<

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Keine Sorge. Wird alles wieder gut. Hier ein kleiner Trost-Smilie.

<img src=http://www.world-of-smilies.com/html/images/smilies/sonstige/ma.gif></img>



-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

Dank an Mahnman für die gerettete Nacht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Bin immer gerne behilflich. :)

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

1x Hilfreiche Antwort

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