gerichtliches Mahnverfahren Energieversorger

6. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)
gerichtliches Mahnverfahren Energieversorger

Hallo an alle...

wir betreiben eine Photovoltaikanlage nun hat zum 01.01.2013 der Grundversorger gewechselt, dies als Vorgeschichte.

Nun erreicht uns am 21.01.2014 ein Rechnung über ca. 105Euro, diese setzen Sich aus 66,39Euro Hauptforderung und 40Euro Mahnkosten zusammen.

Man weißt uns darauf hin, dass wir die Rechnung aus dem Monat 06/2013 über 66,39Euro nie gezahlt haben. Ich schrieb darauf hin dem Versorger folgende Email.

"Ihr Schreiben vom 21.01.2014 ist bei uns am 23.01.2014 eingegangen. Sie setzen eine Zahlungsfrist von 3 Tage, wie sie sicherlich wissen benötigen die Banken eine Zeit von bis zu 6 Tage um eine Wertstellung vorzunehmen.

Des Weiteren haben wir nie eine Rechnung über den Betrag von 66,39€ erhalten. Es gab im 1 Quartal 2013 telefonischen Kontakt zu Grundversorger als Netzbetreiber und Grundversorger, da es keine Abschlagszahlungen mehr gab, dort wurde dann kurz mitgeteilt, dass seit 01.01.2013 die ****** zuständig sei und seitdem gab es diesbezüglich keinen Kontakt mehr.

Wir den fälligen Betrag, in Höhe von 66,39€ in den nächsten Tagen überweisen."

nun bekommen wir heute wieder eine Rechnung ohne die 66,39Euro und man will noch die 45 Euro mahnkosten haben ansonsten würde man das gerichtliches Mahnverfahren einleiten bzw. ein Inkasso -Büro einschalten.

Aus meiner Sicht wurden wir erst durch die Rechnung vom 21.01.2014 in Verzug gesetzt(§ 286 Abs. 1 BGB ) und somit kann man uns keine Mahngebühren in Rechnung stellen. Was mich am meisten wundert, man berechnet Mahngebühren teilweise alles 14tage und dann wieder für 1-2 Monate gar nicht.

Wollte nochmal ein Brief per Einschreiben hinsenden uns nochmals drauf hinweisen.

danke für euer Hilfe und Meinung.

vg

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-- Editiert mattes76 am 06.02.2014 20:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
wie sie sicherlich wissen benötigen die Banken eine Zeit von bis zu 6 Tage um eine Wertstellung vorzunehmen.

Wundersam. Denn das stimmt einfach nicht. Wir leben im Sepa-Zeitalter. Ein Buchungstag und mehr nicht.

40EUR oder 45EUR Mahnkosten sind sowieso bodenloser Unfug. Egal ob ihr in Verzug gewesen seid oder nicht.

Ob man noch einen zweiten Brief hinsenden sollte, k.A. Wenn, dann würde ich diesen Wortlaut wählen "Uns ging bisher nie eine Rechnung zu, daher befinden wir uns nicht in Verzug. Ihre angeblichen Mahngebühren sind nicht nachvollziehbar und verstoßen zudem gegen die gängige Rechtsprechung des BGH. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werden wir widersprechen. Wir untersagen eine Meldung an Auskunfteien oder Inkassobüros. Wir behalten uns vor, auf Ihre Kosten einen Rechtsanwalt einzuschalten und eine negative Feststellungsklage zu erheben."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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