gerichtliches Mahnverfahren - Warum braucht das Gericht so lange?

13. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
B.Butke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gerichtliches Mahnverfahren - Warum braucht das Gericht so lange?

Hallo!
Mein Bekannter hat sich letztes Jahr nach mehreren Jahren Arbeitslosigkeit wieder in das Berufsleben zurück gearbeitet.
Er ist selbstständig am Bau tätig. Das heißt, er baut Häuser.
Also er hat im Oktober mit einem Hausbau begonnen (es gab im Vorfeld schon unklarheiten und gezicke vom Bauträger).Egal...
Er baute den Keller (alleine)und stellte danach die Rechnung mit einer gesetzlichen Frist zur Prüfung usw.
Es kam keine Reaktion. Er mahnte an....keine Reaktion.
Vor Weihnachten noch fuhr er auf das Gericht um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Die Gebüren wurden sofort entrichtet.
Nun begann das Warten.... nichts passierte.
Heute rief er wieder auf dem Gericht an um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen......Das Schreiben war noch nicht mal rausgegangen.
Kann denn das sein? Gibt es dafür keine Fristen?
Warum braucht das Gericht so lange?
Wie geht es nun weiter? Wie sollte er sich verhalten?
Bleibt meinem Bekannten nun wieder nur der Gang zum Arbeitsamt Harz IV beantragen? Denn ohne das Geld kann er nicht weiter machen.
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 803x hilfreich)

Leider ist es so, dass die Gerichte häufig überfordert sind und die Zustellung eines Mahnbescheides Wochen dauern kann. Wenn der Schuldner dann noch Widerspruch einlegt wird es sich sowieso noch über Monate hin ziehen. D.h., dein freund müsste dann Klage bei Gericht einreichen. Diese Klage würde dem Schuldner dann wieder zugestellt werden und er hätte nochmals ca. 2-3 Wochen Zeit seine Verteidungsbereitschaft anzuzeigen und weitere 2-3 Wochen um die Klageabweisung zu begründen. Du siehst also, die Mühlen des Gesetzes mahlen gaaaaanz laaaangsaaaammmm! So wird ihm wohl eider nichts anderes übrig bleiben, als nochmals ALG II zu beantragen.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7006 Beiträge, 3925x hilfreich)

Wurde wirklich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet?

Schilderung: Bekannter ging zu Gericht, musste sofrot die Gebühren entrichten und Schreiben ging erst nicht raus, spricht meines Erachtens eher für die Einleitung eines Klageverfahrens. Mir ist nur für Klageverfahren bekannt, dass man die Klage auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären kann.

Im Übrigen sind nur bestimmte Gerichte für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zuständig.

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