gerichtliches Mahnverfahren wann kein Namen an Wohnadresse angebracht.

16. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pit01-1965
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gerichtliches Mahnverfahren wann kein Namen an Wohnadresse angebracht.

Guten Morgen,

folgender fiktiver Fall, da ich nicht weis ob man hier echte Fälle bringen darf.

stellen wir uns einmal vor. Max Mustermann und seine Frau Erika Mustermann würden an Hansi Schlau und seine Freundin eine Wohnung vermieten. Hansi Schlau meint aber, das mit der neuen Wohnung ist toll, aber das mit der Miete nicht, die lässt Hansi Schlau, nachdem er ein paar Monate gezahlt, hat dann einfach wech. Max Mustermann findet aber, das ist doof, die hätte ich auch gerne und erinnert ihn mehrfach daran. Hansi Schlau juckt das aber nicht, Miete ist uncool, Wohnung ist cool.
Max Mustermann würde ihm dann ausserordentlich kündigen da er ja auch die Miete haben möchte. Hansi Schlau wäre das egal. Dann würde Max Mustermann eine Räumungsklage erwirken, danach ist Hansi Schlau mit seiner Freundin verschwunden, nu wirds ja ungemütlich. Max Mustermann findet aber das er die Miete, die Anwaltskosten und auch die Gerichtkosten gerne wiederhätte. Max Mustermann weis aber wo Hansi Schlau nun wohnt. Aber Hansi Schlau denkt sich, wenn am Briefkasten kein Name ist, am Klingelschild auch kein Name und ich einfach nicht aufmache, dann kann mir keiner was, und unliebsame Post in bunten Umschlägen würde man auch nicht zugestellt können.
Max Mustermann wäre in diesem fiktiven Fall nun etwas ratlos. Offizielle Post wäre nicht zustellbar da kein Name dran ist, und vor der Haustür zelten bis Hansi Schlau kommt möchte er auch nicht.

Nun die Frage an Euch. Stellt Euch vor dieses wäre eine Prüfungsfrage in Eurem Jurastudium oder Euer Lieblingsmandant in der Kanzlei würde bei Euch sitzen. Wie würdet Ihr an Stelle von Max Mustermann weitermachen. Wie könnte Max Mustermann einen rechtsgültigen Titel erwirken damit die Forderung nicht verjährt.

viele Grüße Max und Erika

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39199x hilfreich)

Ich würde herausfinden wo Hansi arbeitet und die Schreiben dort zustellen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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