geringes einkommen/weitere schritte

26. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
claudelle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
geringes einkommen/weitere schritte

wenn ein inkassounternehmen raten in einer höhe verlangt die ich nicht bestreiten kann (MB und VB schon da) und ich mein gesamtes einkommen offengelegt habe, wie sehen dann die vom inkassobüro angekündigten "weiteren schritte" aus?
hab bafögbescheid und kopie des mietvertrages hingeschickt.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wie hoch war die hauptforderung ?
wie hoch sind die vom inkasso verlangten gebühren.?
Ist die Hauptforderung unstrittig.?
Hast Du schon (Teil) Zahlungen an das Inkasso getätigt ?
Hast Du irgend etwas in Diesem Zusammenhang unterschrieben ?

War nicht nötig hier Unterlagen dem institut zur Verfügung zu stellen !!! Es nutzt auch nichts !! Man wird Dir einen Teilzahlungsvorschlag machen der nochmals deftige Kosten verursachen wird.

Liste mal die InkassowunschGebühren auf !!!
Inkassofirmen gelten als Papiertiger , und leben in erster linie vom drohenden Charakter Ihrer Briefe.
Das Haupt intersse besteht selbstverständlich darin das der "kunde" die Provisionen begleicht.
gruß
thehellion

-- Editiert von thehellion am 26.05.2005 20:15:07

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

lol, ihr rafft es aber auch nie - die inkassogebühren sind (ob gerechtfertigt oder auch nicht) bereits tituliert und es gibt kein rechtmittel mehr dagegen (vorausgesetzt die einspruchsfrist ist abgelaufen).

als nächstes wird vermutlich der gerichtsvollzieher auflaufen und nach pfändabren objekten ausschau halten bzz. ggfs. die eidesstattliche versicherung abnehmen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)


@luda Schlecht gelaunt heute ?

Könnte aber auch anders sein , aus dem Posting ersehe zumindest ich nicht das alles tituliert ist.

Woher nimmst Du Deine selbstsichere Fernanalyse. ?? (schulterzuck)

Könnte doch sein das Claudell hier erstmal (leider) auf ein Inkassoschreiben reagiert hat
und ,in Unkenntnis der geringen Inkasso Macht Unterlagen zurückgeschickt hat ??


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Vielleicht daher?

quote:

(MB und VB schon da)



-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

sorry , ja stimmt , luda hat recht.
MB und VB schon da
hatte ich überlesen...bzw nur das hellion posting richtig gelesen
..da hast Dieser auch geschlafen (sauer)


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

ja mahnman ich hatte es ja schon demütig zugegeben.
( marschiere stramm auf die 30 zu werde möglicherweise langsam senil )

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

aber liebe nanet, ich bin nie sauer oder schlecht gelaunt, sondern stets die ruhe und freundlichkeit in person ;)

im ernst, tut mir leid - war ein bissl im ton vergriffen - die sache selbst ist ja bereits geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Da hat sich wohl unser Posting überschnitten nanet.
Wird sicher wieder vorkommen.:)

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

war mir entgangen. :(

es ist nun mal unverständlich das man großartig mit inkassofirmen verhandelt.

Dem MB wurde nicht widersprochen und dann kam der VB !?
Der MB und VB wurden von einem Vertragsanwalt der Inkassofirma in die Wege geleitet. ?
Ist die VB Widerspruchsfrist abgelaufen ?
Wenn ja
Der nächste Schritt wie schon von luda erwähnt wird sein das man Dir den
Gerichtsvollzieher auf den Hals schickt.
Kann mir nicht vorstellen das eine Inkassofirma Rücksicht wg des Bafög nimmt



-- Editiert von thehellion am 27.05.2005 21:02:26

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Würde ich auch nicht. Warum sollte das IB das tun?

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

aus dem bofägbescheid müsste das konto ersichtlich sein, ich würde das erstmal nehmen :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.273 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen