hauptforderung beglichen

26. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
bettifischer66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
hauptforderung beglichen

Hallo,
ich habe bei einer Rechnung die Hauptforderung beglichen, allerdings wegen einer völligen Unverhältnismäßigkeit der Mahngebühren von 15€ bei einer Hauptforderung von 40€ die Mahngebühren nicht bezahlt.
Nun bekomme ich post von einem inkassounternehmen, das nur Mahngebühren nun mit weiteren verfahrenskosten
von 45€ einziehen möchte.
Was soll ich tun?

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Geh vor wie hier beschrieben

https://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Mahngebühren sind ausschließlich in der Höhe erlaubt, wie entsprechender Schaden entsteht.
Bei einer Briefmahnung werden von Gerichten maximal 2,50€ akzeptiert.
Gab es eine Rücklastschrift?

Ansonsten würde ich mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren, dass die ungeprüft wucherische Mahngebühren bei einer längst beglichenen Hauptforderung eintreiben wollen. Danach sollte dann Ruhe sein, wenn die vor Gericht erklären müssen, was die für einen Unfug treiben ;-)

2x Hilfreiche Antwort

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