hallo,
ich habe kürzlich von einem inkassobüro eine mahnung erhalten, von der ich von anfang an wusste, dass sie unberechtigt war (entsprechende rechnungen wurden schon lange vorher fristgerecht bezahlt). kurz darauf kam vom gleichen inkassobüro die information, dass die hauptforderung fallen gelassen wurde (aus genannten gründen), die mahnspesen aber dennoch von mir zu bezahlen seien.
meine frage: muss ich bei einer ungerechtfertigten mahnung die spesen und gebühren dennoch bezahlen? der gesunde menschenverstand sagt "auf keinen fall", da das ganze ja nicht meine schuld war. kennt jemand hier die rechtslage?
ich bin in österreich zuhause, dass inkassobüro in deutschland.
grüße
benny
hauptforderung fallen gelassen, mahnspesen trotzdem bezahlen?
17. Januar 2017
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Frage vom 17. Januar 2017 | 01:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
hauptforderung fallen gelassen, mahnspesen trotzdem bezahlen?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2017 | 07:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Zitat:kurz darauf kam vom gleichen inkassobüro die information, dass die hauptforderung fallen gelassen wurde (aus genannten gründen), die mahnspesen aber dennoch von mir zu bezahlen seien.
Wenn weit vor der Beauftragung des Inkassos alles bezahlt war, dann muss man keine Inkassokosten bezahlen.
Wenn vor der Mahnung alles bezahlt war, gibt es keinen Anspruch auf Mahngebühren.
#2
Antwort vom 17. Januar 2017 | 07:57
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:muss ich bei einer ungerechtfertigten mahnung die spesen und gebühren dennoch bezahlen?
Nö.
Und jetzt?
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