hauptforderung fallen gelassen, mahnspesen trotzdem bezahlen?

17. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
drehunddring
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
hauptforderung fallen gelassen, mahnspesen trotzdem bezahlen?

hallo,

ich habe kürzlich von einem inkassobüro eine mahnung erhalten, von der ich von anfang an wusste, dass sie unberechtigt war (entsprechende rechnungen wurden schon lange vorher fristgerecht bezahlt). kurz darauf kam vom gleichen inkassobüro die information, dass die hauptforderung fallen gelassen wurde (aus genannten gründen), die mahnspesen aber dennoch von mir zu bezahlen seien.

meine frage: muss ich bei einer ungerechtfertigten mahnung die spesen und gebühren dennoch bezahlen? der gesunde menschenverstand sagt "auf keinen fall", da das ganze ja nicht meine schuld war. kennt jemand hier die rechtslage?

ich bin in österreich zuhause, dass inkassobüro in deutschland.

grüße
benny

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
kurz darauf kam vom gleichen inkassobüro die information, dass die hauptforderung fallen gelassen wurde (aus genannten gründen), die mahnspesen aber dennoch von mir zu bezahlen seien.

Wenn weit vor der Beauftragung des Inkassos alles bezahlt war, dann muss man keine Inkassokosten bezahlen.
Wenn vor der Mahnung alles bezahlt war, gibt es keinen Anspruch auf Mahngebühren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
muss ich bei einer ungerechtfertigten mahnung die spesen und gebühren dennoch bezahlen?


Nö.

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