hauptforderung gezahlt, Inkassokosten

10. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
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hauptforderung gezahlt, Inkassokosten

Eine Hauptforderung wurde zu spät überwiesen, dies viel erst nach Schreiben des Inkassobüros auf, da die Mahnungen laut Auskunft des Gläubigers per e-Mail geschickt wurden. Mein Spamprogramm hat diese wohl aussortiert.
Nun habe ich dem Inkasso geschrieben, dass ich die Inkassokosten (die immerhin 100% der Hauptforderung betrugen) nicht zahlen werde, der Betrag wurde überwiesen. Daraufhin kam ein gerichtlicher Mahnbescheid der immer noch die Hauptforderung enthielt. Auf Anfrage beim Gläubiger, ob das Geld nicht angekommen sei wurde mitgeteilt, dass alles da wäre und Konto ausgeglichen. Damit lehnte ich also den ganzen Bescheid ab. Jetzt habe ich nach knapp 10 Wochen ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass die Sache jetzt an das Amtsgericht in meiner Nähe übergeben wurde. Es handelt sich um 54 Euro. Die Hauptforderung in Höhe von 56 Euro wurde nicht mehr ausgeführt. Kann das sein, dass die nur die Inkassokosten einklagen können? Was passiert jetzt weiter?

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15 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.123recht.net/Ink-Geb-sollen-gezahlt-werden-nach-Zahlung-HF-__f362124.html

Ist das identisch mit dieser sache ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

nein es waren ein paar schuhe von einem kleinen Versandhaus. schuhe haben knapp 50 Euro gekostet plus Versand

wie gesagt habe Ichs leider vergessen aber mahnungen kamen angeblich per Mail (?)

Es kam die Mahnung vom Inkasso und ich habe den Hauptbetrag an das Versandhaus überwiesen (es waren da auch keine Mahnkosten des Versandhauses sondern wirklich nur die Kosten des Inkassounternehmens)

Habe dann geschrieben, dass die Hauptforderung gezahlt ist un ich die Inkassogebühren nicht anerkenne. Danach wie gesagt sofort der gerichtliche Mahnbescheid, dem ich widersprach in voller Höhe, da ja auch noch die bereits gezahlten Hauptforderungskosten aufgelistet waren.
Danach 10 Wochen ca. nix mehr gehört, dachte es hätte sich erledigt. Aber heute wie gesgat die Info vom Amtsgericht, dass der Fall jetzt an das hier ansässige Amtsgericht weitergeleitet wird und die Sachen jetzt nur noch über dieses laufen.

Als Betrag standen dieses mal die 54 Euro drinnen, welche die Inkassogebühren bzw. Auslagen des Inkassobüros sind. Also das, was das Inkasso denkt, das ihnen noch zusteht.



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#3
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

der andere Fall hat sich übrigens erledigt, sie haben mir eine Gutschrift geschickt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Aber heute wie gesgat die Info vom Amtsgericht, dass der Fall jetzt an das hier ansässige Amtsgericht weitergeleitet wird und die Sachen jetzt nur noch über dieses laufen.


verlink das mal ( Namen abdecken)

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#5
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

leider habe ich keinen scanner.

es steht drinnen:

Sehr geehrte XXXXXX,

Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.

Der Sachverhalt wird von Amtsgericht A an Amtsgericht B übermittelt und Anfragen sind nur noch über das Amtsgericht B zu klären. Sollten sie eine Rechtsvertretung haben übergeben sie ihm dieses Schreiben.

es waren 53 Euro Hauptforderung und ich hae für die 3 Mahnungen die ja angeblich per eMail kamen nochmal jeweils einen Euro drauf gelegt also 56 Euro überwiesen.


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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

liste mal die im widersprochenen MB enthaltenen Positionen auf !

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#7
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)


Hauptforderung vom 13.01.2012 52,90 Euro

Kosten wie Nebenstehend: 23,50 Euro

Nebenforderungen:
1 Mahnkosten 15,00 Euro
2 Inkassokosten 31,89 Euro
3 Kontoführung 7,80 Euro
Zinsen:

Vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen:
vom 24.01.2012-17.03.2012 1,28 Euro

ich habe 3 Wochen vor MB 56 Euro an den Gläubiger überwiesen. Dem MB habe ich dann insgesamt widersprochen.




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#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Jetzt habe ich nach knapp 10 Wochen ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass die Sache jetzt an das Amtsgericht in meiner Nähe übergeben wurde.


Keine Panik! Dieses Schreiben kommt immer dann, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widersprochen hat und der Gläubiger beim Mahnbescheid angekreuzt hat, dass bei Widerspruch ein Verfahren eröffnet werden soll.

So, ABER ein Verfahren gibt es erst, wenn der Gläubiger eine Klagebegründung einreicht und die Gerichtsgebühren bezahlt. Das bezweifele ich in diesem Fall.

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#9
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Dauert das denn sooo lange?

danke für die Antwort. Also ein Verfahren nur für die Inkassogebühren gibt es nicht?

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Also ein Verfahren nur für die Inkassogebühren gibt es nicht?


Mir ist zumindest keins bekannt
habe selbst in dieser Beitreibungsbranche gearbeitet



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Danach wie gesagt sofort der gerichtliche Mahnbescheid, dem ich widersprach in voller Höhe, da ja auch noch die bereits gezahlten Hauptforderungskosten aufgelistet waren.


Was hier passieren kann, ist dass das Inkassobüro bzw. eine Rechtsanwalt tatsächlich Klage erheben - über die gesamte Hauptforderung - in Unkenntnis, dass die Hauptforderung schon gezahlt wurde.

In diesem Fall würde ich aber als "Schuldner" keine Panik bekommen.

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#12
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

muss ich dafür dann die kosten tragen? ich habe sie ja schriftlich darauf hingeweisen, dass die Hauptforderung direkt an den gläubiger gezahlt habe.

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#13
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Du wirst - wenn überhaupt - nur einen Teil der geltend gemachten Forderungen zahlen müssen.

Die Hauptforderung musst du selbstverständlich nicht noch einmal zahlen.

Hinsichtlich der Mahnkosten, Inkassokosten und Kontoführungsgebühren wären selbst bei großzügigster Sichtweise nur 39 EUR zulässig (entspricht einer 1,3-Gebühr laut RVG). Hier kannst du zu deiner Verteidigung aber so einiges vortragen:

1. Du warst nicht in Schuldnerverzug. Hat das Unternehmen tatsächlich Mahnungen per E-Mail abgeschickt, die in deinem Spam-Filter hängengeblieben sind, oder ist das nur eine Vermutung deinerseits? Wenn du tatsächlich keine Mahnungen erhalten hast, musst du dies auch vor Gericht vortragen. Dann warst du vor Einschaltung des Inkassobüros nicht in Verzug und musst die Gebühren nicht zahlen. Die Beweislast für den Zugang der Mahnungen bei dir liegt beim Kläger.

2. Inkassogebühren sind generell nicht erstattungsfähig (Wird von Teilen der Rechsprechung vertreten).

3. Die Inkassogebühren sind überhöht. Hierzu musst due vortragen, dass es sich bei der Mahnung des Inkasso-Büros um ein einfaches Schreiben im Sinne des RVG handelt, für welches das Inkassogebühr lediglich eine 0,3-Gebühr analog RVG abrechnen kann.

4. Wenn Nr. 3 nicht greift, sind die Inkassogebühren jedenfalls um die Hälfte auf eine 0,65-Gebühr gem. RVG zu reduzieren. Wenn nämlich sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet worden wäre, könnte das vorgerichtliche Rechtsanwaltshonorar zur Hälfte auf das gerichtliche Rechtsanwaltshonorar angerechnet werden. Du musst nicht die zusätzlichen Kosten tragen, die durch die Einschaltung eines Inkasso-Büros enstanden sind.

Die Kosten für das Gerichtsverfahren betragen ca. 140 EUR (Gerichts- und RA-Gebühr des Klägers, keine mündliche Verhandlung, du hast keinen Anwalt). Wieviel du davon zahlen musst, hängt davon ab in welchem Umfang die Klage Erfolg hat. Hat die Klage z.B. zu 60% Erfolgt, musst du 60% der Kosten tragen.

Mit den o.g. Argumenten dürfte die Klage zu mindestens 50% abgewiesen werden. Das heißt, du wirst im schlimmsten Fall ca. 100 EUR zahlen (27 EUR Inkassokosten + 70 EUR Gerichtsgebühren). Das Inkasso-Büro mach einen Verlust von ca. 45 EUR (70 EUR Gerichtsgebühren abzgl. 27 EUR erfolgreich eingeklagte Forderung). Der gegnerische Rechtsanwalt verdient den gigantischen Betrag von 39 EUR.

-- Editiert Asterixx am 14.05.2012 18:25

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Erst mal abwarten ob Klagebegründung auf den Tisch gelegt wird

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#15
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Falls es wirklich zu einer Klagebegründung kommt, würde ich die o.g. Punkte vortragen und insb. den Zahlungsnachweis der Überweisung der Hauptforderung vorzeigen.
Ich vermute dann ganz stark, dass die Gegenseite die Klage dann zurücknehmen wird.

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