hfg Inkasso Telefonkosten

1. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
kleinerschwan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
hfg Inkasso Telefonkosten

Guten Abend,
dass ich einmal Kontakt mit einem Inkassounternehmen bekomme, ich haette es nicht geglaubt...
Mein Problem ist folgendes:
Es lagen heute vier Briefe von hfg Inkasso in meinen Briefkasten. Die Briefe beinhalten Forderungen zwischen 300 und 1300 Euro. Alle Kosten sollen durch diverse Telefonanbieter entstanden sein (zwischen 2003 und 2004). Ich selbst habe in dieser Zeit bei meiner Mutter gewohnt und habe keinerlei Telefonvertraege abgeschlossen und auch nicht ueber callbycall telefoniert (01051 steht da). Soweit so gut, die wollen Geld sehen...
In der ueberschrift steht sogar was von Vollstreckungstitel... ich habe weder mahnungen noch sonst irgendwas von diesen mysterioesen rechnungen zu sehen bekommen.
Ich frage mich nun, ob es sein kann, dass ich nun rechnungen von meinem vater zahlen soll - dem ich auch zutrauen wuerde, dass er seine schulden auf mich abwälzen will- weil er diese kosten verursacht hat? Es besteht naemlich seit jahren kein kontakt, ich koennte mir nur vorstellen, dass diese dubiosen Forderungen ueber diesen weg entstanden sind.

Ich bin noch so durch den wind von diesen Briefen, vor allem macht mich das wort "vollstreckungstitel" doch ein wenig nervoes...

Lieben Dank fuer Hilfe

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25 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Erstmal müssen Sie herausfinden, wofür die Forderungen erhoben werden.

Verlangen Sie eine detaillierte Forderungsaufstellung!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
kleinerschwan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf einer Mahnung steht hinten eine Forderungsaufstellung. Laut deren Angaben haetten die mir in regelmaeßigen Abstaenden Mahnungen geschickt... was nicht stimmt. Deshalb bin ich ja auch nur auf die Idee gekommen, es haette vielleicht etwas mit meinem vater zu tun...

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mit Forderungsaufstellung meine ich, für welche Leistungen (Telefonkosten für den Zeitraum XXX) du zahlen sollst.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
kleinerschwan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das hab ich mir gedacht, habe ja auch erstmal die anderen beitraege im forum gelesen, bevor ich mich hier ausgelassen habe ;o)
Diese Aufstellung auf der Rückseite ist halt mit "Forderungsaufstellung" betitelt, deshalb...
ist halt mein erster Kontakt mit einem inkassounternehmen. vor allem weil ich mit diesem Telefonzeugs nichts zu tun habe verwirrt mich das etwas

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie müssen natürlich nur zahlen, was Sie in Anspruch genommen haben.

Also finden Sie über die Telefongesellschaft oder notfalls über die Inkassobude raus, wie sich die Hauptforderung zusammensetzt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
kleinerschwan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, das werde ich morgen angehen. Mein erster Gedanke war, ob das "Schulden" von meinem Dad sind, die nun bei mir eingetrieben werden sollen

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#7
 Von 
kleinerschwan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

achja, kann ich denn von denen auch verlangen, dass die nachweisen, dass ich vorher mahnungen bekommen habe?

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf 'Mahnungen'.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#9
 Von 
kleinerschwan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hm, rechnungen vielleicht? ich habe ja gar nichts von diesen telefongeschichten gehört.
bis jetzt

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, in der Tat hättest Du eine Rechnung von der Telefongesellschaft bekommen müssen. Genau das ist es auch, was ich oben meinte: Fordere Rechnungskopien o.ä. an.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#11
 Von 
kleinerschwan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hm...
bin grade ziemlich am googeln wegen der ganzen sache und da wird überall erwähnt, man solle doch innerhalb von sechs monaten der rechnung widersprechen (wegen der verbindungsdaten) da ich ja aber nie eine rechnung gesehen habe ging das logischerweise nicht. ich finde es sehr merkwürdig dass die "angeblichen" vollstreckungstitel aus den jahren 2003/2004 kommen sollen. lange her

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#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde mir den Titel mal in kopie zukommen lassen. Wenn er nicht existiert sind meines Erachtens Forderungen aus 2003 erledigt, da verjährt.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Und für die Jahre 2004/5
kann man dann das kostenlose Prüfprotokoll gem TKV § 16 vom Inkassobüro Einfordern

lg

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#14
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Hallo, gestern erhielt ich ein Schreiben von Hfg. Hauptforderung 1,98 Euro!!! 17,50Euro Mahngebühren. Ich war ziemlich fassungslos ,da ich nie eine Mahnung erhalten habe.Ich habe sofort dort angerufen und eine Mahnsperre verlangt. Diese wurde mir auch zugesagt.Desweiteren konnte ich mir nicht erklären wie es zur Nutzung der 01058 kommen konnte ,da wir eine Flat haben.Heute fiel dann bei mir der Groschen. Wir können gar keine Call by Call Gespräche führen,da wir Arcor als Pre Select Anbieter nutzen. Dadurch wird die Nutzung anderer Anbieter wie 01051,01058 usw. ausgeschlossen. Für mich sieht es nach System aus was die Hfg da so betreibt. Ich überlege wirklich einen Anwalt einzuschalten. Kann mir vielleicht jemand raten? Grüße

-----------------
""

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die sind scharf auf die Gebühren ;)
Geh doch auf Nummer sicher und setz das Inkassobüro in Verzug

Ein Inkassobüro meldet sich wegen angeblich geführter jedoch nicht mehr nachzuvollziehende Telefongebühren eines Call by Call Anbieter ?
Kraftvolle effektive Gegenwehr mit der Einforderung des Prüfprotokolls gem TKG § 45 i führt sehr oft zur umgehenden Ausbuchung !
Nachweisbar (z.b per FAX UND email oder per Einwurfeinschreiben ) das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :
Etwa so :
--------------------------------------------------------------------
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i
zu übermitteln
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch.
--------------------------------------------------------------------
Der Gesetzestext gibt dazu das hier her:
Zitat von TKG § 45 i :
Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind.

Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach TKG § 45 i Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren.

Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung.....

Das AG Waiblingen ( AZ 8 c 2472/04 )hatte darüber zu entscheiden, wann ein Netz-Betreiber ein technisches Prüfprotokoll nach § 16 Abs.3 TKV vorzulegen hat, wenn er die Bezahlung von Telefon-Entgelten verlangt.
Ein verspätetes Prüfprotokoll nach § 16 TKV gilt somit als nicht vorgelegt. Der Netz-Betreiber hat keinen Anspruch auf Begleichung der Telefonrechnung.

Das AG Tostedt ( AZ 3 C 399/ 05 ) hat entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt.
Tut er dies nicht, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Entgelte.

Achtung Schlitzohren !
Der evtl vom Inkasso oder Telko dann vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKV !!
Die Erstellung des für den Kunden kostenlosen Protokolls kostet dem Telko ca 100 bis 150 €uro und muß vom Telko bzw dem beauftragten Inkasso innerhalb 8 Wochen vorgelegt werden

lg

Bis Juli 2007 hies es TKV § 16
jetzt : TKG § 45 i

-- Editiert von thehellion am 27.05.2008 21:14:20

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#16
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Hey,vielen Dank. Seit ich mir diese Seite angeschaut habe ,habe ich mir mehrere Beiträge deinerseits angeschaut. Machst du das beruflich? Liebe Grüße....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Machst du das beruflich?
---------------------------

Nein

lg

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Aber für mich als Laien-Frau hört es sich so an.... Trotzdem sag ich dir das hat Methode, schick 1000 Leuten das gleiche Schreiben ohne Hintergrund und du hast 20000 Euro...Ich denke genauso sollte man das verstehen...Problem- Viele Leute bekommen Panik bei dieser Art von Schreiben..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

genau so ist es

lg

-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Was hast Du nur für einen schrägen Musikgeschmack

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Oh Herr lass Hirn regnen ...! :)
Natürlich gibt es Inkasso Unternehmen, die grenzwertige, wenn gar rechtswidrige Forderungen vertreten. Aber die sind die Ausnahme!
Die überwiegende Zahl der IKU arbeiten seriös und vertreten genervte Gläubiger, die keinen Bock mehr haben, sich von zahlungsunwilligen Kunden das Geschäft kaputt machen zu lassen. Diese sind im Allgemeinen im BDIU organisiert, was man dann zumeist auch auf dem Briefpapier oder in den Mahnschreiben erwähnt findet.
Wenn Sie den Verdacht hatten, dass es sich um eine Forderung aus dem familiären Umfeld handelt, dann sollten Sie das mit dem IKU prüfen und diesem so die Chance geben, den richtigen Schuldner zu belangen!?
Alles andere ist doch selbstgefälliges Getue!? :)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@anephan
Solidarität hat der Dalai Lama verdient aber doch kein Inkassomandatar.
:neck:


lg

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Hallo, heute kam die Antwort von HFG. Genau wie von dir vorher gesagt.... Ein einfacher Einzelverbindungsnachweis...Sie sind mit keiner Zeile darauf eingegangen das wir das Prüfprotokoll angefordert hatten. Wir hatten sogar die schriftliche Bestätigung von Arcor beigelegt das wir kein Call by Call nutzen können. Das ist total lachhaft!!! Aber trotzdem werden wir uns weigern zu bezahlen. Liebe Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

EVN ist nicht gleichzusetzen mit dem Prüfprotokoll
Man hofft auf Unkenntnis Deinerseits
Mit der Erstellung des Protokolls hat das Telko bzw das beauftragte IB nicht alle zeit der Welt
Das Prüfprotokoll muß spätestens 8 Wochen nach Aufforderung des Kunden vorgelegt werden :

1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug;




lg



-- Editiert von thehellion am 23.06.2008 21:02:10

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#25
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Hallo tehellion, wir haben heute zum vierten mal das gleiche Schreiben(maschinell erstellt,selbstverständlich) erhalten. "Letztmalig erhalten sie von uns 10Tage.....bla,bla,bla...." Mit keinem Wort wird hier das Prüfprotokoll erwähnt. Auch die Aufforderung sämtliche Daten unsererseits zu löschen wird ignoriert. Ich denke ich werde jetzt nicht mehr antworten? Liebe Grüße... :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

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