ikea inkasso

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nesli
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
ikea inkasso

bitte um hilfe
ich habe HP und rücklastsch. sowie bankgebühren bezahlt
nur die inkasso betrag nicht,weil ikea ohne mahnung gleich es an die inkasso weitergab,habe das getan was im forum stand nun kommt nach drei monaten mahnbescheid vom gericht 155.00€ wegen nicht bezahlter inkasso von 39.00€ was soll ich jetzt machen wiederschpruch werde ich dann die prozesskosten auch noch bezahlen müssen wer kann mir helfen
habe nur noch eine woche zum fristablauf


-- Editiert von nesli am 07.01.2009 18:12

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Wenn Sie Widerspruch erheben kommt es zum Prozess.

Da Sie diesen (Ihren bisherigen Angaben zufolge) mit Sicherheit verlieren würden, müssten Sie dann auch die Gerichtskosten sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen.

Zahlen Sie es einfach und verbuchen Sie es als Lehrgeld. In Rechtsdingen sollte man auf denjenigen hören, der die meiste Ahnung hat, nicht auf denjenigen, der einem erzählt was man gerne hören würde.

Und mal ganz offen gesagt - wer, nachdem ihm sein Anwalt zur Zahlung geraten hat statt dessen nach den Angaben irgendeines Hansels aus einem Internetforum vorgeht hat es nicht besser verdient.

Die Tips die Hellion hier anbietet sind eben größtenteils eine Möglichkeit sich entgegen der Rechtslage vor der Zahlung zu drücken. Dabei wird darauf spekuliert, dass der Gläubiger dem bisher verlorenen nicht noch gutes Geld hinterherwerfen wird.

Und wie bei jeder Spekulation gilt: wer spielt kann auch mal verlieren.

Ansonsten war das Vorgehen auch unter praktischen Gesichtspunkten unsinnig. Ikea und H&M sind bekannt dafür, bei ungedeckten Konten sehr konsequent vorzugehen. Mit etwas Pech können Sie sich noch auf eine Anzeige wegen Warenkreditbetrugs einstellen.

Viel Glück !

-- Editiert von Ebenezer am 07.01.2009 18:58

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Ebenezer
Willst Du wieder die User verunsichern ?
Wie gehabt bei Dir Wunschdenken ;)
Es geht übrigens nur noch um Inkassogebühren und Du bist bisher nicht in der Lage gewesen - trotz Deiner Position - auch nur ein Einziges erfolgreich durchgezogenes Gerichtsverfahren expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüros zu präsentieren.

Hier ging es übrigens nur um Inkassogebühren :
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
(Klägerin war hier die DPM Presse- und Medienverlag GmbH) "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Noch eine Frage an Dich @Ebenezer
Wegen was sollte Ikea Anzeige erstatten wenn die Forderung inkl Kosten bereits seit Monaten beglichen ist ?
Hier übrigens die Stellungnahme von H & M; welche Du natürlich versehentlich übersehen hast

........H&M versucht grundsätzlich nach der ersten, nicht eingelösten Lastschrift, den Kaufbetrag nach 4 Wochen erneut einzuziehen. Ist die Lastschrift ein zweites Mal nicht einlösbar, wird der Kunde durch ein Inkasso Büro angemahnt und erhält somit die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag zu begleichen........

Mit freundlichen Grüßen

H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG
H & M HENNES & MAURITZ B.V. & Co. KG
Spitalerstrasse 12
20095 Hamburg
Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Amtsgericht Hamburg: HRA 107144


p.s
Man sieht sich in WKW

-- Editiert von thehellion am 07.01.2009 20:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Willst Du wieder die User verunsichern ? Wie gehabt bei Dir Wunschdenken


Kennen wir uns ?

quote:
Es geht übrigens nur noch um Inkassogebühren und Du bist bisher nicht in der Lage gewesen - trotz Deiner Position - auch nur ein Einziges erfolgreich durchgezogenes Gerichtsverfahren expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüros zu präsentieren.


Ich bin bisher noch gar nicht, weil ich in diesem Bereich bislang noch nicht gepostet habe. Davon abgesehen dürfte es selbst dann schwierig werden, ein solches Urteil zu finden wenn ich zweifelsfrei recht hätte.

Das würde nämlich erfordern, dass da draussen tatsächlich jemand dämlich genug gewesen wäre, einen Prozess wegen weniger als 100 €, bei eindeutiger Rechtslage (sowie wahrscheinlich gegen den Rat seines Anwalts) zu führen und auch nach dem in der Regel deutlichen Hinweis des Gerichts auf die Aussichtslosigkeit der Lage weiterzuprozessieren. Nur dann kommt es nämlich zu einem Urteil. Die wahrscheinlich gar nicht so wenigen Fälle, in denen der Schuldner vorher zahlt erscheinen nämlich in keiner Datenbank :) .

quote:
Wegen was sollte Ikea Anzeige erstatten wenn die Forderung inkl Kosten bereits seit Monaten beglichen ist ?


Für eine Strafanzeige kommt es nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Anzeige wieder alles in Ordnung ist, sondern darauf ob derjenige sich zum Zeitpunkt der Tat strafbar gemacht hat.

Es ist allerdings unwharscheinlich, dass daraus was wird. Sollte er nicht die ganze Zeit Pleite gewesen sein, dürfte sich der nötige Vorsatz kaum nachweisen lassen. Eine Anzeige verhindert das aber nicht.

quote:
Hier übrigens die Stellungnahme von H & M; welche Du natürlich versehentlich übersehen hast


Warum sollte ich die kennen ? Im übrigen steht dort auch nichts davon, dass nach erfolglosem Einschalten des Inkassos (-> Hinweis auf bewußtes Fehlverhalten des Schuldners) keine weiteren Schritte unternommen würden. Zumindest für Ikea weiss ich das aus eigener Praxis sicher.

quote:
p.s Man sieht sich in WKW


Mal ganz platt: Häh ??? Wo ???

Und dann auch noch eine Rachebewertung verpasst. Ganz schön armselig dieses Verhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der springende Punkt ist nicht ob der TE anschließend kein Geld mehr hat.
Davon ist ja nicht auszugehen denn sonst hätte er ja die unstrittige HF im Vorfeld nicht bezahlt
Es stellt sich vielmehr die Frage welcher Verzugsschaden entstanden ist und dann tatsächlich auch durchsetzbar wäre ?
Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten sind vom TE im Vorfeld beglichen worden.

lg


<
Und dann auch noch eine Rachebewertung verpasst. Ganz schön armselig dieses Verhalten.

kommentiere ich jetzt besser mal nicht



-- Editiert von thehellion am 08.01.2009 10:21

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen