infoscore Mahngebühren - Zahlen oder nicht!?

7. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
EN3M1GO
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
infoscore Mahngebühren - Zahlen oder nicht!?

Hallo Leute,

Dezember 2009: Meine zum damaligen Zeitpunkt schwangere Partnerin wurde direkt nach dem Einsteigen ohne Chance eine Karte in der Tram zu lösen kontrolliert. Also meldete sich kurz darauf die BVG mit ihrer obligatorischen Forderung von 40 Euro .

Wir traten in Schriftverkehr mit der BVG , weil wir in dieser unfairen Situation keine Schuld bei uns sahen und baten um Klärung. Nach einigen Telefonaten und Briefwechseln, teilte uns die BVG im Februar mit, dass sie nicht von ihren Forderungen abweichen würde und wir ein neues Anschreiben bekommen würden. Dies geschah aber bis heute nicht.

Stattdessen bekamen wir Post von infoscore mit der Aufforderung zur Zahlung von 80,02 Euro . Das wollte ich mir nicht bieten lassen. Also überwies ich der BVG die 40 Euro , weil wir ja wussten, dass kein Abstand von der Forderung genommen wurde. Wenig später bestätigte infoscore uns den Erhalt und forderte noch die Mahngebühren von 40,02 Euro . Ich schrieb die Damen und Herren darauf hin an, schilderte den Sachverhalt und bat um Klärung.

Die Antwort erreichte uns nun und darin wollen sie weiterhin 40,02 Euro im Auftrag der BVG. Sie verweisen auf §§ 280 , 286 BGB uns setzen uns ein 14 Tage Frist.

Was sollen / können wir tun? Ich empfinde es mehr als dreist solch hohe Mahngebühren zu verlangen. Ich bin nicht gewillt diese Forderung zu begleichen, möchte aber auch nicht Gefahr laufen weitere Kosten zu verursachen.

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17 Antworten
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#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hallo,

Infoscore fordert sozusagen keine Mahnkosten sondern Inkassokosten. Wie setzt sich denn die Forderung nun genau zusammen?? Wurden die 40€ überwiesen an Gl. oder Inkasso?? Verwendungszweck, zur Verrechnung mit Hauptforderung??



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#2
 Von 
guest-12317.11.2010 13:45:37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die 40 wurde lt Posting an BVG überwiesen
Also zweckgebunden - damit ist der TE aus dem Schneider

quote:
Ich schrieb die Damen und Herren darauf hin an, schilderte den Sachverhalt und bat um Klärung.

was hast Du geschrieben ?

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#4
 Von 
EN3M1GO
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

nachdem wir das erste Schreiben von infoscore statt der telefonisch angekündigten Zahlungsaufforderung bekamen, habe ich die 40 Euro direkt an die BVG überwiesen. Dazu verwendete ich die Bankverbindung der allerersten Zahlungsaufforderung, gegen welche ich Einspruch bei der BVG eingelegt hatte. Darauf hin begann der rege telefonische und schriftliche Verkehr mit der BVG.

Nach dem infoscore die Zahlung an die BVG bestätigte und zur Zahlung der Restsumme mit Wortlaut "... dann lassen wir sie auch in Ruhe" drängte, erhob ich Widerspruch und hinterfragte die Mahngebühren. Dazu erläuterte ich offen die Situation mit der fehlenden Zahlungsaufforderung der BVG usw.

Dann jetzt das neue Schriftstück, in welchem mir erklärt wird, dass ich bei schwarzfahren erwischt worden sein, bla, bla, bla. Lustigerweise schrieben sie anfänglich meine Partnerin an, zwischenzeitlich mich und jetzt werde ich mit ihrem Nachnamen angeschrieben.

Ich hoffe ich konnte die Situation etwas näher beleuchten.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde gegenüber dem Inkasso die Restforderung zurückweisen
Eine erfolgreich durchgezogene Klage expl wg Inkassogebühren eines ext beauftragte IBs ist mir bisher nicht bekannt geworden
Schläft nach 3 oder auch 4 allerdings nervenden Briefen ein bzw wird ausgebucht.

quelle WELT.omline

quote:
. Außerdem gelten als Obergrenze die Sätze der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). 34 Euro erscheinen hier jedoch überhöht. Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, wäre analog des RVG für sogenannte einfache Schreiben nur eine reduzierte Gebühr angemessen. Bei einer Bußgeldforderung von 40 Euro wären das 13,92 Euro.




Ich würde allerdings die 13 € auch nicht zahlen

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#6
 Von 
guest-12310.05.2010 10:01:46
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Es ist einfach lächerlich und zeugt allenfalls von minderem Verstand, dies immer wieder hervorzukramen

Cool bleiben bitte
Ich habe lediglich aus einem Artikel zum Thema aus WELT online zitiert
Im Tenor sind wir uns diesmal sogar einig :
quote:
Faktisch entsteht dann ja auch gar kein Verzugsschaden, wenn der Schuldner diese Forderung einfach ignoriert.


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#8
 Von 
EN3M1GO
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Leute,

inzwischen schaltet sich eine Rechtsanwaltskanzlei ein, welche die Restforderung von infoscore "eintreiben" soll. Ich weiß jetzt nicht mehr was ich tun soll.

Die Hauptforderung haben wir nach der ersten Mahnung beglichen und dann "nervte" uns infoscore (BVG) weiterhin zur Zahlung der Mahngebühren. Weil ich diese in Höhe von ca. 40 Euro als nicht angemessen emfinde, habe ich die Zahlung bisher auch nicht getätigt.

Jetzt "nerven" Sie uns mit der Rechtsanwaltskanzlei, welche augenscheinlich auch nur automatisierte Briefe verschickt, weil meine Frau immer noch als Herr Katrin... angeschreiben wird. Dieser Fehler hatte sich schon bei der BVG eingeschlichen.

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#9
 Von 
Wer?
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 186x hilfreich)

Hast du schriftlich mit dem Inkassobuero kommuniziert?

Der "Anwalts"brief kam mit der normalen Post?

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#10
 Von 
EN3M1GO
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Richtig! Diese - inzwischen zwei - Briefe kamen mit der normalen Post. Sie tragen dieselbe automatisierte Unterschrift und reden immer meine Frau als Herrn an. Das es sich dabei um automatisierte Briefe handelt ist somit sehr augenscheinlich.

Jetzt haben wir eine letzte Frist zum 12.08 gesetzt bekommen und meine Frau ist inzwischen verunsichert und möchte zahlen, ich hingegen halte von solcher - meiner Meinung nach - Abzocke nichts und bin somit auch nicht gewillt, zu zahlen.

Die Hauptforderung besteht ja auch schon seit "Ewigkeiten" nicht mehr. Was für Kosten könnten denn im schlimmsten Fall entstehen, wenn ich es drauf ankommen lasse?

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#11
 Von 
Wer?
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 186x hilfreich)

Die Hauptforderung ist nachweisbar beglichen?

Im schlimmsten Fall kommt noch ein Mahnbescheid, dem dann grundlos widersprechen innerhalb von 14 Tagen, dann kommt meistens noch eine Aufforderung zum Widerspruchsrueckzug und/oder eine Begruendungsaufforderung, beides ignorieren, dann geben die Ruhe.

Alles was mit der "normalen" Post kommt sozusagen ignorieren!

P.s. alles unter der Einschraenkung, dass ihr dem Inkasso gegenueber nichts anerkannt habt!


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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Wer?
100 % Zustrimmung

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
EN3M1GO
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Es existiert ein Ausdruck, dass die 40 Euro an die BVG überwiesen wurden. Wie schon geschrieben, haben wir den Betrag auch direkt an die BVG und nicht an infoscore überweisen, weil wir zum damaligen Zeitpunkt noch keinerlei Kenntniss vom Zusammenspiel der beiden Institutionen hatten.

Wie könnte ich denn die Forderung anerkannt haben? Was muss man tun bzw. unterlassen, um eine solche Forderung anzuerkennen? Hier geht es mir um eine generelle Auskunft bzgl. der Verfahrensweise.

Ich habe mich von Anfang an dagegen ausgesprochen und in jedem Schriftverkehr betont, dass ich diese Forderung nicht zahlen werde. Also halten wir jetzt die Füße still und warten auf den qualifizierten Mahnbescheid (per Einschreiben). Dem widersprechen wir dann und warten weiter ab...

Vielen Dank für Eure Ratschläge... Ich (wir) halten Euch hier auf dem Laufenden!

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#14
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

quote:
Folgendes maximale Szenario ist wegen Inkassogebühren möglich :
2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen


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#15
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

@ EN3M1GO:
Ich hatte vor mehr als 1,5 Jahren den gleichen Spaß mit infoscore und der BVG.
Es kamen noch ein paar Briefe des RA, zwischenzeitlich sogar ein "Vergleichsangebot", welches ebenso ignoriert wurde und dann nie wieder was.
Auch kein Mahnbescheid.
Bleib einfach hart, das verläuft im Sande.
Durch eine fehlende HF haben sie kein Druckmittel mehr.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Genau so ist es !!

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
EN3M1GO
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Echt stark von Euch! Langsam bekommt man ja regelrecht Lust sich mit all diesen "linken" Hunden anzulegen bzw. Ihnen zu zeigen, dass man das nicht mit sich machen lässt. Leider ist man oft, aufgrund mangelnder Kenntniss der Rechtslage, unsicher und das nutzen diese Leute schamlos aus. Nicht allein die dreisten Forderungen, einfach alles...

Nicht mit mir! Ich habe dank der tollen, qualifizierten Antworten dieses Forums schon andere Situationen erfolgreich für mich/uns klären können und möchte mich an dieser Stelle mal bei allen fleißigen Schreibern bedanken!

DANKE!

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