infoscore bvg - Wieviel muss ich nun rein rechtlich definitiv bezahlen?

10. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
HBoschorsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
infoscore bvg - Wieviel muss ich nun rein rechtlich definitiv bezahlen?

Hallo ihr lieben :)
Ich weiß, dass es schon tausend Einträge zu dem Thema gibt, aber keines beantwortet meine Frage.

Ich hatte am 12.06. keinen gültigen Fahrausweis.
Nun konnte ich die ganze Zeit wegen Geldmangels nicht bezahlen.

Jetzt habe ich Post von der infoscore Forderungsmanagement gmbh.
Sie fordern
1. Hauptforderung (40,-€)
2. Verzugszinsen (27.06.2012-15.07.2012: 0,11€)
3. Inkassokosten (32,50€)
4. Kontoführungskosten (7,-€)

Gesamtforderung (Stand 15.07.2012): 79,61€

Heute ist der 10.07., d.h. ich habe bereits 28 Tage nicht bezahlt und ich werde die Überweisung heute tätigen.

Man kann davon ausgehen, dass wenn ich heute das Geld überweise, es in 2 Tagen eintreffen wird, also genau am 30. Tag nach meinem Faux-Pas.

Ich frage mich nur: Wieviel muss ich nun rein rechtlich definitiv bezahlen?
Denn der Stand der Gesamtforderung ist ja noch überhaupt nicht erreicht und wird auch nicht erreicht.
Reicht es in diesem Fall, den ersten Überweisungsbeleg von 40,-€ einfach zu überweisen?
Mir scheint es so, da der Tag ihrer Forderung ja noch gar nicht erreicht ist.
Liege ich da richtig?

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort/eure Antworten!
lg
hboschorsch

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HBoschorsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

"Nur allgemeine Fragen stellen. Verzichten Sie auf konkretisierende Details! Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung."

oops Entschuldigung! Das habe ich erst jetzt gesehen

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde lediglich die HF von 40 plus 2 € überweisen
Direkt und zweckgebunden an BVG

Die Gebühren des ext IBs sind sicherlich nicht durchsetzungsfähig und werden aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht eingeklagt
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
Allerdings 2 bis 3 Inkassobriefe plus evtl 1 oder RA Briefe kommen immer





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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ganz wichtig!

quote:
Reicht es in diesem Fall, den ersten Überweisungsbeleg von 40,-€ einfach zu überweisen?


Ja, aber im Überweisungstext muss stehen: "Nur Hautforderung", ansonsten verrechnet das Inkassounternehmen die EUR 40 mit den eigenen Gebühren.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HBoschorsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten!

Ich hab es genau so gemacht, wie Steffen Meier es geschrieben hat. Also 'nur Hauptforderung' auf die Überweisung geschrieben.

Ich habe herausgefunden (über infoscore), dass meine Zahlung am 12.07. bei ihnen eingegangen ist.

Ich habe mich mit einer der lieben Damen von infoscore auseinandergesetzt und ihr mitgeteilt, dass die Sache für mich nun erledigt ist worauf sie mir mitteilte, dass ich die Zahlung widerrufen oder meinen Anwalt mit der Sache beauftragen könne.

Inzwischen kam nämlich schon ein zweites Schreiben. Die Hauptforderung wurde ausgeglichen und ihre Restforderung (nun bis zum 31.07., sie meinte es wäre Kulanz, dass sie mir so viel Zeit lassen) haben sie um 0,02€ gesenkt...das müssen die Verzugszinsen sein, da ich mir nicht bis zum 15.07. Zeit gelassen habe.

Nun eine letzte Frage:
Wie soll ich weiter vorgehen?
Einfach nichts machen und die u.U. kommenden Briefe missachten oder schriftlich die Zahlung widerrufen?

Ich dachte, vielleicht mit dem Verweis, dass Ihre Forderung erst am 15.07. Bestand hatte und meine Verbindlichkeiten gegenüber Ihrem Verein bis dahin beglichen waren und die Forderung zum 15.07. somit nichtig ist.

Also 1.: Soll ich mir überhaupt die Mühe machen?
Und 2.: Wenn ich widerrufe, ist mein beschriebener Weg der Richtige?

Über eine Antwort oder mehrere Antworten wäre ich natürlich wieder sehr dankbar und mein Wissen wird in jedem Fall geteilt, damit ihr entlastet werdet :)

Liebe Grüße
hboschorsch

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vor allem würde ich sagen das Telefongespräche ausgerechnet mit weisungsgebundenen Inkasso Call Agents wirklich keinen Sinn machen

Wieso Zahlung widerrufen ?
Lt Deinem Post ist die HF doch unstrittig ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

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