inkasso EOS

23. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb404438-13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
inkasso EOS

Ich habe letzte Woche ein Schreiben von EOS bekommen, indem steht, dass ich 178,50 € zu zahlen hätte. Sie wären von Otto beauftragt worden und ich solle diesen Betrag innerhalb von 7 Tagen zahlen.

Die Hauptforderung 54, 23 €
70,00 €
Inkassovergütung 54,00€

Ich habe in meinen Unterlagen keinerlei Rechnungen oder Mahnungen finden können im Bezug zu Otto. Die bisher
Ware von Otto habe ich alle bezahlt. In dem Brief stehen keinerlei Infos darüber, was ich anscheinend bestellt haben soll und nicht bezahlt.

Mein Otto-account ist gesperrt, so kann ich noch nicht mal online nachschauen.

Jetzt wurde ich auch noch von einer 0800er Nummer angerufen die von EOS ist. Bin natürlich nicht rangegangen.

Ich habe einen Brief verschickt , indem steht, dass ich wissen will um welche Bestellung oder Ware es sich bandelt. Und habe es per Einschreiben verschickt.

Wie soll ich weiter handeln. Soll ich die hauptforderung zahlen?

Bin wirklich verzweifelt und hoffe auf Eure Hilfe.




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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In dem Brief stehen keinerlei Infos darüber, was ich anscheinend bestellt haben soll und nicht bezahlt. <hr size=1 noshade>

Und damit hat EOS gegen geltendes Recht verstoßen. Ich würde nun an das Aufsichtsgericht (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) eine Beschwerde schicken. Hintergrund: Das Inkasso hat gegen §11a RDG verstoßen. Zudem würde das Inkasso Inkassogebühren fordern, obwohl nie ein Schaden entsteht, weil das eine 100% Tochter der Otto ist. Ja, richtig, das Inkasso ist letztendlich nur eine andere Abteilung von Otto. Ich würde dem Gericht schreiben, dass es bitte prüfen möge, ob das Inkasso die Lizenz behalten darf, denn offensichtlich betrügen die und sind fachlich und sachlich nicht in der Lage, Inkassodienstleistungen zu erbringen.

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt wurde ich auch noch von einer 0800er Nummer angerufen die von EOS ist. Bin natürlich nicht rangegangen. <hr size=1 noshade>

Ab auf die Sperrliste damit.

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll ich weiter handeln. Soll ich die hauptforderung zahlen? <hr size=1 noshade>

Hast du Geld zu verschenken? Solange du nicht weißt, worum es geht, würde ich nichts weiter tun. Bis auf die Beschwerde beim Aufsichtsgericht natürlich. Abwarten, was beim Inkasso noch so folgt. Wie gesagt: Da es eine 100% Tochter ist, muss man deren frei erfundene Inkassogebühr ganz grundsätzlich nicht zahlen. Es entsteht hier niemandem ein Schaden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

Rechnungskopie plus Zustellungsnachweis der angeblich verschickten ware einfordern

Bis zum Erhalt der angeforderten Unterlagen von deinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen

Kontaktaufnahme per telefon sowie Weitergabe deiner datten gem BDSG ausdrückliuch untersagen

Allkes schriftlich machen

p.s EOS ist eine 100 % (!!) Tochter von Otto - Im verzugsfall sind diese Gebühren nicht zu zahlen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb404438-13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe inzwischen ein Nachricht erhalten von EOS!!
Leider konnte ich immernoch nicht herauslesen welchen Betrag ich anscheinend nicht bezahlt haben soll.

Aber eine andere Frage:

Ich soll insgesamt 70€ Mahngebühren zahlen. Für jeden Monat 10 € , jedoch habe ich keinerlei Mahnungsbriefe erhalten. Dürfen die das ? Muss ich das bezahlen?

Liebe Grüße und danke für die Hilfe :)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Rechnungskopie plus Zustellungsnachweis der angeblich verschickten ware einfordern <hr size=1 noshade>


?

quote:<hr size=1 noshade>Ich soll insgesamt 70€ Mahngebühren zahlen. Für jeden Monat 10 € , jedoch habe ich keinerlei Mahnungsbriefe erhalten. Dürfen die das ? Muss ich das bezahlen? <hr size=1 noshade>

Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

https://inkassokosten.wordpress.com/

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Leider konnte ich immernoch nicht herauslesen welchen Betrag ich anscheinend nicht bezahlt haben soll. <hr size=1 noshade>

Wie gesagt: Beschwerde beim Aufsichtsgericht, dass die gegen geltendes Recht verstoßen (§11a RDG ), weil sie dir wesentliche Informationen verweigern, was das für eine Bestellung gewesen sein soll, also was für ein Vertrag dem ganzen zugrunde liegt.
Sobald sich das Aufsichtsgericht einschaltet und eine Stellungnahme von denen verlangt, bekommt man auch weitere Infos.

Davon abgesehen sind die 70€ Mahngebühren völliger Blödsinn, wie thehellion richtig ausführt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 18.01.2015 07:24

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb404438-13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Inzwischen habe ich erneut Post erhalten von dem Inkassounternehmen.
Jetzt wurde mir transparent gemacht, dass ich den abgeschlossenen Ratenschutz vergessen habe zu bezahlen. Allerdings muss ich sagen, dass ich nie eine Rechnung oder Mahnung dafür erhalten habe.

Naja jetzt weis ich was ich vergessen habe zu bezahlen und ich bezahle es auch. Jedoch habe ich dem Schreiben entnehmen können, dass der Betrag des Ratenschutzes lediglich bei 37,23 €.
88,08€ sind Mahngebühren und wie gesagt ne Mahnung habe ich nie erhalten. Und der Rest Aufwandsgebühren des Inkassounternehmens also insgesamt 179,34€.

Meine Frage wieviel Mahngebühren soll ich Eurer Meinung nach zahlen?
Wie soll ich es begründen?

Ich bedanke mich bei Allen, die mich hier beraten und unterstützt haben.
Ich weis nicht, was ich ohne Eure Hilfe getan hätte. Vielen vielen Dank. :)

Liebe Grüße


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""

-- Editiert fb404438-13 am 09.02.2015 17:35

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

quote:
Allerdings muss ich sagen, dass ich nie eine Rechnung oder Mahnung dafür erhalten habe.

Dann dürftest du dich möglicherweise auch gar nicht in Verzug befinden. Es ist auch vollkommen widersinnig, monatlich 10€ Mahngebühren zu berechnen, wenn es nie eine Mahnung gab.

quote:
Meine Frage wieviel Mahngebühren soll ich Eurer Meinung nach zahlen?
Wie soll ich es begründen?

Ich würde maximal 2,50€ bezahlen. Begründen würde ich es nicht. Wieso auch? Ich würde denen nur ein "Ich weise die frei erfundenen Mahngebühren zurück. Sollten Sie weiterhin behaupten, es sei hier ein Schaden ausgelöst worden, werde ich sie bei der Polizei wegen versuchten Betrugs anzeigen. Sollten Sie mir weitere Drohbriefe schicken, werde ich Sie wegen versuchter Nötigung anzeigen."

Ich würde da nicht zimperlich sein. Otto und EOS tricksen wie du siehst, um schnell mal eins zwei hunderter Reingewinn zu erwirtschaften. Geld, was denen einfach nicht zusteht.

Hattest du dich denn beim Aufsichtsgericht über diese Machenschaften beschwert? Wenn ja, wie war die Reaktion des Aufsichtsgerichts?

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-- Editiert mepeisen am 09.02.2015 18:10

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