inkasso Forderung

23. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
bullifan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
inkasso Forderung

Hallo,
Habe im letzten Jahr meine Katze,die von unserem Hund gebissen worden ist am Bein operieren lassen.Dannach habe ich die Katze zu meiner Freundin gegeben,da unser Hund sie sonst nochmal gebissen hätte.Ich selber habe beim Tierarzt damals eine Rechnung in Höhe von 500 Euro erhalten und auf Raten zurück gezahlt bis auf 100 Euro.Meine Freundin ist zu diesen Tierarzt mit der Katze weiterhin gegangen und hat nochmals 2 Op also ca nochmals 750 Euro bezahlt.Als das Bein nicht besser wurde ist sie zu einem anderen Tierarzt gegangen der die Hände über den Kopf schlug und meine Freundin sofort zu einem Spezialisten überwies (dasBein konnte garnicht heilen da manche Knochen garnicht zusammen geführt wurden ).Dieser Spezialist hat das Bein dann nochmals operiert und siehe da der Kater konnte nach einer Woche schon ganz gut laufen aber nochmals Kosten ( Sie hat mir garnicht erst gesagt wieviel).Die 100 Euro habe ich natürlich weil ich sauer war bei den ersten Tierarzt nicht mehr bezahlt.Nun schickt mir der Inkassodienst heute eine Mahnung vom Tierarzt habe ich voher nie eine erhalten.
Hauptforderung 101,15 Euro Auf dem Auftrag
Mahnkosten des Gläubigers 15,00 steht nur die
verzugszinsen 12,17 Adresse vom Ta.
Kontoführungskosten 7,60
Inkassokosten 54,90
§§Verzugsschaden 284,286BG

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bullifan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,ich sehe gerade das der obere Text am Ende durcheiander geraten ist.
Auf dem Schreiben steht Inkassoauftrag ,dann Adresse des Tierarzt und dann
hauptforderung 101,15Euro
mahnkosten des gläubiges 15,00
versugszinsen 12,17
Kontoführungskosten 7,60
inkassokosten 54,90

Kann mir emand helfen??????????????

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

zahl die hauptforderung ohne gebühren an den tierarzt direkt aufs konto und die Inkassobriéfe ignorierst Du
Schläft nach 2 bis 3 mahnbriefen ein bzw wird ausgebucht.
Die Inkassogebühren in dieser Höhe sind ohnehin nicht haltbar - Kontoführungsgebühren gibts bei Inkassobüros nicht

gruß
thehellion

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#3
 Von 
bullifan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo thehellion,
danke für deine schnelle Hilfe werde die Hauptforderung morgen an den Tierarzt überweisen (wenn auch mit schweren Herzen dieser Pfuscher).Hoffe auch weiterhin auf deine Hilfe.
Danke

Mfg.Bullifan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bullifan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,habe jetzt im Forum bißchen gestöbert und nochmal meine Frage? Hauptforderung heißt nur die 101,15 überweisen nicht aber die 15,00Euro Mahnkosten des Gläubigers?Habe ja nie eine Mahnung erhalten.

Danke nochmal für die Hilfe.

Mfg.Bullifan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Ja,
denn wenn Du die 15 mitüberweist bestätigst Du indirekt - ohne es zu wollen - das Du die Gläubiger Mahnung erhalten hast ;)
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bullifan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Thehellion,
Habe heute die Hauptforderung an den Tierarzt überwiesen.Komme nach Hause und siehe da,der Inkassodienst ruft heute Mittag an und fragt nach ob wir schon bezahlt haben,obwohl wir bis zum 6.10.06 nach ihrem Schreiben Zahlungsfrist haben.Habe ihm gesagt wir hätten schon an den Tierarzt bezahlt.Nun droht er am Telefon mit dem Anwalt.Was soll das jetzt????
Gruß Bullifan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7441 Beiträge, 1630x hilfreich)

Na die drohen halt, da das IB nun sieht, daß Ihre Felle davonschwimmen und nichts hängenbleibt.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Ja,
der Inkassocallagent hat sich mit dem vorzeitigen Telefonanruf m.M. ziemlich uncool verhalten und hier wie @michael32 festgestellt hat gleichzeitig dadurch seine Angst um seine Provision dokumentiert ;)


Fax an das Inkassobüro :
Ich untersage Ihnen hiermit weitere Telefonanrufe sowie evtl geplante Außendienstbesuche ( Amtsgericht Kamen
12 C 54/04 .)Wenn Sie der Meinung sind das Ihnen irgendetwas zusteht empfehle ich Ihnen den Rechtsweg.

Der Gläubiger müsste das Inkassobüro beauftragen einen RA um die von Dir negierten Inkassogebühren vor Gericht zu kämpfen.
Absurd

gruß
thehellion

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