hallo zusammen,
kurze vorgeschichte:
ich habe den internetvertrag von alice von meiner mittbewohnerin übernommen und daher nicht gewusst das ich das modem, nach vertragsende, zurücksenden muss. da ich umgezogen bin, habe ich auch kein erinnerungsschreiben erhalten. nach einem halben jahr kam dann von dem inkassobüro die zahlungsaufforderung.
mittlerweile habe ich das moden zurückgeschickt um wenigstens aus der hauptforderung (ca. 50€) rauszukommen.
die verbleibenden kosten des inkassobüros sind:
- vorgerichtliche mahnauslage: 3€
- kosten personen- und kontenprüfung: 7€
- kontoführungskosten: 7,50€
- adressermittlung: 9€
- inkassovergütung: 45€
da ich gehört habe das z.B. kontoführungsgebühren nicht verlang werden dürfen, wollte ich mal fragen ob jemand weiß wie es um die restlichen, geforderden beträge steht bzw. ob die so gerechtfertigt sind.
schon mal vielen dank für die hilfe!
lg eila
inkasso bfs risk&collection
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Überweise pauschal 20 € !
Verwendungszweck "Mahngebühr/Adressermittlung Kundennummer xyx"
Der Rest ist nicht durchsetzungsfähig
Schläft aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung nach 2 oder 3 Bausteinmahnbriefen ein bzw wird ausgebucht
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hier 3 neuere AZ
AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB
ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären.
AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10
, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10
Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtli
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
@thehellion:
wow, vielen dank für die schnelle antwort! aber, wenn ich fragen darf, wie kommst du denn auf den betrag von 20€?
lg, eila
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Mahngebühren sowie Kosten für Adressermittlung (EMA) dürftn ja angefallen sein (Dein Umzug) ( 3 plus 9 € )
Personen und Kontenüberprüfung 7 € ist noch im grünen Bereich
1 € für evtl Zinsen
Kontoführungsgebühren fallen wie Inkassogebühren mangels Durchsetzungsfähigkeit weg :
AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07
AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95
AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08
"
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
ok, jetzt verstehe ich :-) dann werd ich es mal so versuchen. nochmal danke!
eila
Am besten wieder posten wenn das Inkassobüro antwortet bzw seine Gebühren "begründet"
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
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