inkasso diagonal. Muss er zahlen ?

12. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb389427-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
inkasso diagonal. Muss er zahlen ?

on rajenriver vor 2 Min.
Hallo. Angenommen mein Freund hat Fotoarbeiten im Wert von 8,56 Euro im Netz bestellt und vergessen zu zahlen und zwei Mahnschreiben nicht beachtet. Nach dem dritten Mahnschreiben hat er die Summe nach dem Stichtag überwiesen. (Freitags) das Geld ging am Montag raus. Am selben Tag bekommt er Post von einem Inkassounternehmen welches nun den Betrag plus fast 60 Euro Gebühren verlangt. Angenommen er setzt Ein Schreiben auf indem er alle Forderungen zurückweist und die Inkasso sagt daraufhin das ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Wie hoch stehen die Chancen dss die Inkasso von selbst aufgibt wenn Der Streitwert zu gering ist. Was sollte der Freund sonst tun wenn die nicht locker lassen. Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So formuliert ist die Chance, dass das Inkasso klagen wird, exakt = 0. Entweder das Inkasso ist Inhaberin der Forderung (Forderungskauf), dann könnte es auch klagen, ABER: Wenn das Inkasso Inhaberin ist, handelt es in eigenem Namen und die Inkassogebühren sind dann gestrichen.
Oder aber der ursprüngliche Gläubiger ist nach wie vor Inhaber der Forderung, dann kann auch nur der Gläubiger selbst klagen und nicht das Inkasso.

Dass das Inkasso somit klagt, sehe ich nicht.

Natürlich gibt es aber ein Restrisiko für die Variante, dass der Gläubiger klagt. Dann würde ich hier aber erst mal die Vorlage des Vertrages zwischen Inkasso und Gläubiger. Viele Inkassos bieten für größere Kunden Flatrates an, stellen auch nie eine Rechnung. Wo aber keine Rechnung gestellt wird, entsteht kein Schaden und wo kein Schaden entsteht, kann der Gläubiger keinen Schadensersatz fordern.

quote:
Was sollte der Freund sonst tun wenn die nicht locker lassen. Danke!

Die Briefe abheften und exakt gar nichts weiter tun. Einmal zu widersprechen reicht völlig. Brieffreundschaften sind vollkommen unnütz. Briefkasten nicht unbeobachtet lassen. Wenn es einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt, dem widersprechen. Sollte es zu einer Klage kommen, entsprechend zur Wehr setzen.

Oder man hat zu schwache Nerven: Dann einfach deren Gebühren bezahlen und die geben Ruhe.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.05.2014 11:08

-- Editiert mepeisen am 12.05.2014 11:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde vorgehen wie hier beschrieben

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Zwar werden Inkassogebühren mangels Erfolgsausichten kaum eingeklagt allerdings kann DIAGONAL Inkasso trotzdem sehr nerven

http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

Mental also auf einige böse Briefe einstellen



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 12.05.2014 11:49

2x Hilfreiche Antwort

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