inkasso kohl kg unerreichbar

7. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
merciii
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
inkasso kohl kg unerreichbar

schon sehr oft habe ich probiert die firma kohl kg zu erreichen zwecks einer ratenzahlungsvereinbarung (brief, mail, tel). auf allen wegen kommt keine reaktion. nun hat die gute firma auch noch mein konto gefpändet. ich habe schon mit der sparkasse gesprochen, dem gerichtsvollzieher,... als antwort kommt immer, dass ich mit kohl in kontakt treten soll; nur an die komm ich ja nicht ran und die forderung wird ja in der zwischenzeit immer höher. jetzt weiß ich nicht mehr was ich machen soll und an wen ich mich wenden kann um das gnze zu klären und die pfändung umgehend von meinem konto zu bekommen...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

1. Ratenvereinbarungen sind am besten mit dem Gerichtsvollzieher auszuhandeln (wenn es schon so weit gekommen ist), ist allemal seriöser und billiger. Nachteil: auf 6 Raten begrenzt, evtl. kann man sich das aber nachher auch noch um 1 oder 2 Raten verlängern lassen. Ratenvereinbarungen mit Inkassos sollte man, wann immer möglich, vermeiden, weil damit oft exorbitante Zusatzkosten und übelste Halsabschneider-Konditionen verbunden sind.

2. Wenn ein Inkasso sich so verhält, sollte man nur per Einschreiben und Rückschein kommunizieren. Allerdings haben die wohl keine Pflicht, Ratenzahlungen anzubieten.

3. Darauf achten, dass mit einem Vollstreckungstitel nicht ungerechtfertigte Nachforderungen eingetrieben werden (Inkassogebühren, die nicht im Titel stehen, Nachforderungen). Ggf. Vollstreckungsgegenklage erheben. Diese Läden setzen nämlich oft Fantasiegebühren an, die sie nie durchsetzen können, wenn man sich wehrt!

4. UNBEDINGT sollte man nach Abzahlung eines Vollstreckungstitels den Titel heraus verlangen, ggf. mit Anwalt durchsetzen! Es gibt offenbar jede Menge Fälle, wo Inkassobüros solche Titel z.T. jahrelang liegen lassen und damit Missbrauch treiben, d.h. aus der Luft gegriffene Forderungen stellen oder gleich vollstrecken. Oder dass tatsächlich noch geringe Restbeträge offen sind und daraus dann nach langer Zeit wieder exorbitante Kosten generiert und mit dem Titel eingetrieben werden. Auf jeden Fall vom Gerichtsvollzieher die vollständige Abzahlung bestätigen lassen!

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Es gibt offenbar jede Menge Fälle, wo Inkassobüros solche Titel z.T. jahrelang liegen lassen und damit Missbrauch treiben, d.h. aus der Luft gegriffene Forderungen stellen oder gleich vollstrecken.
Das ist unter der Gürtellinie und ehrabschneidend. Das hier dargestellte Verhalten lässt sich kaum belegen.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

es gäbe für dich die Möglichkeit, dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Der Vorteil wäre, du könntest über über dein Einkommen um Rahmen der Pfändungsgrenzen verfügen.
Der Nachteil ist, dass teilweise nur eingeschränkter "Bankverkehr" möglich ist - dieses handhabt jede Bank anders.

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#4
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

E-Mails und Briefe beweisen leider gar nichts. Ebenso Telefonate. Hatten Sie denn nie das Geld für Einschreiben - Rückschein per Post??? - Es ist so, daß Sie offenbar keine Zustellung "beweisen" können. Genau darauf fallen viele Verbraucher immer wieder herein und die Inkassobüros freuen sich.
In Ihrem Falle wird es leider so sein, daß Sie knappe eintausend Euro behalten können und der Rest wird gepfändet.
Ich bedauere sehr, daß ich Ihnen nichts anderes schreiben kann. Kenne hier auch keine anderen Möglichkeiten, sonst würde ich sie Ihnen gern nennen.
Meine Vorredner haben bereits sehr hilfreiche Argumente vorgetragen, die Sie beachten sollten.

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-- Editiert am 08.07.2011 20:15

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#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Den Beitrag von Frischling kann ich bestätigen.
Auch bei mir versuchte ein Inkassodienst eine längst
von mir abgewiesene und sogar verjährte Forderung eines Versandhandels einzutreiben.Die Forderung war noch nicht einmal titeliert.

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