inkasso ohne vorherige mahnung???

18. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
islandhopper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
inkasso ohne vorherige mahnung???

Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...

Also: Ende 2003 bekam ich eine ganz normale Telekomrechnung, die ich auch bezahlte, nur wurde alles zurückgebucht, da Kontoverbindung falsch. Später kam dann eine neue Rechnung der Telekom, die geringer ausfiel als die vorherige, weil ja wie vielleicht bekannt, die Telekom nur die eigenen Kosten einfordert.
Und nun, also nach fast 2,5 Jahren bekomme ich POst von einem Inkassounternehmen, das mir mitteilt ich solle eine von damals noch offene Forderung von 1,13€ der Callax begleichen zuzüglich der üblichen Inkassogebühren summiert sich das ganze auf 18,79€.

Jetzt meine Frage: Kann es denn möglich sein, dass die Callax ohne vorherige persönliche Mahnung (ich würd ja auch die 2,50€ Mahnkosten zahlen...)gleich ein Inkassounternehmen beauftragt??
Ein Telefonat mit dem Inkassounternehmen, brachte nur die Information, dass es den Telekommunikationsanbietern per Gesetz seit Neustem möglich ist, ohne vorherige Mahnung Inkassounternehmen mit der Eintreibung zu beauftragen. Stimmt das? Was kann ich tun? Es geht mit auch ums Prinzip.

Vielen Dank schon im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ist die eigentliche forderung von 1,13 von Dir akzeptiert ?
-------------
auf der webseite schreibt callax

Was mache ich, wenn ich versehentlich nur den Betrag von der Mahnung der Deutschen Telekom und nicht den ursprünglichen Rechungsbetrag an die Deutsche Telekom bezahlt habe?
Bitte überweisen Sie so schnell wie möglich den CALLAX Anteil der Rechnung zuzgl. Mehrwertsteuer an uns. Unsere Bankverbindung lautet: s.u. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre 10-stellige Buchungskontonummer von der Deutschen Telekom an, damit die Einzahlung Ihrem Kundenkonto bei uns zugeordnet werden kann.

CALLAX Telecom GmbH
Kto Nr.: 101 806 44
BLZ 300 501 10

--------------
überweis den betrag plus z.b 2,50 auf deren konto und warte den nächsten (!) inkassobrief ab.

Wenn Dieser kommt weise per telefax innerhalb 1 Woche die forderung mangels vorlage der vollmacht gem. 174 BGB zurück.
von der getätigten zahlung würde ich dem inkasso nichts erzählen

Die kommenden 2 Mahnbriefe demütig ertragen

so würd ich es machen
gruß
thehellion


-- Editiert von thehellion am 18.05.2006 14:53:35

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