inkasso titel 1980, Ermittlungskosten Verjährung Reseach4you

5. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
LARPS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
inkasso titel 1980, Ermittlungskosten Verjährung Reseach4you

Moin Leute,

ich habe da ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen, ich helfe gerade jemanden

Habe hier viel im Forum gelesen und auch angewendet

Jetzt zur eigentlichen Angelegenheit mein Bekannter hat ein Brief vom Inkasso bekommen, stammt aus dem 1980 Erbfall

Es kam ein Brief an das die Summe offen wäre und er bis dann und dann zu zahlen hat, klar erstmal Forderungsaufstellung zukommen lassen, eine Woche später kam die Aufstellung an, hier im Forum wird viel geschrieben wegen Verjährung usw.

wir habe ein schreiben aufgesetzt das eine Kopie des Mahnbescheid und alle kosten die gelten gemacht werden eine Kopie der Rechnung zu kommen lassen, auch alle verjährten kosten bei der neuen Aufstellung berücksichtig werden soll.

Nach nun zwei Monaten später bekam er ein schreiben das der Mahnbescheid beim Amtsgericht soundso unter Aktenzeichen besorgt werden kann

Weiter heißt es Zu ihrer Kenntnis der Gesamtsumme per 28.05.2021 habe wir eine Forderungsaufstellung beigefügt.

Es handelt sich um die gleiche, die er schon bekam, es scheint so als sei nicht verjährt bei denen

Ich füge die Aufstellung bei vielleicht seid ihr so nett und schau mal drüber und könnt mir die nächsten Schritte schreiben

Habt vielen dank

https://imgur.com/Q3qTE4F
https://imgur.com/T7v0d6i
https://imgur.com/sXyWG8o

-- Editiert von LARPS am 05.06.2021 20:47

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von LARPS):
wir habe ein schreiben aufgesetzt das eine Kopie des Mahnbescheid

Wozu denn das? Was soll die bringen?


Das Inkasso hat den Titel bzw. eine Kopie des Titels vorgelegt?
Was genau steht da zum Thema Zinsen drin?
Auch eine aktuelle Vollmacht das sie für den Gläubiger beitreiben dürfen?



Die Ermittlungskosten würde ich mal streichen ohne Vorlegen von Belegen.
Genau wie die ganzen Beträge für irgendwelche Urkunden, Abschriften und Bescheinigungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
LARPS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wozu denn das? Was soll die bringen?


Das Inkasso hat den Titel bzw. eine Kopie des Titels vorgelegt?


mein Bekannter hat kein Mahnbescheid und bekam kein Mahnbescheid vom Inkasso unterlagen liegen nicht mehr vor es handelt sich um eine Erbschaft, verstorben 2007 und erst 2021 meldet sich das Inkasso.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von LARPS):
mein Bekannter hat kein Mahnbescheid und bekam kein Mahnbescheid vom Inkasso

Vergiss den nutzlosen Mahnbescheid, niemand interessiert den.



Relevant ist nur der Titel bzw. eine Kopie des Titels.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
LARPS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vergiss den nutzlosen Mahnbescheid, niemand interessiert den.



Relevant ist nur der Titel bzw. eine Kopie des Titels.


SORRY da haben wir uns missverstanden mit Mahnbescheid meine ich den Titel habe ich hier falsch geschrieben.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Dann würde ich jetzt den Titel beim Gericht anfordern.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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