inkassogebühren ohne mahnung - seiler & kollegen

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Miechen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
inkassogebühren ohne mahnung - seiler & kollegen

hi! habe eine t-mobile-rechnung verschusselt. auf der rechnung stand ein zahlungsziel aber keine verbraucherbelehrung (über den automatischen verzug ect.) eines tages kam post von seiler & kollegen. ich zahlte darauf hin die hauptforderung direkt an die telekom. telefonisch teilte die telekom mir mit, dass ich 3x gemahnt wurde. habe niemals mahnungen bekommen. nun möchte seiler und kollegen, dass ich ihre anwaltkosten bezahle (100 % der hauptforderung). das sehe ich nicht ein. nach meiner überlegung bin ich niemals im verzug gewesen und somit bin ich nicht verpflichtet die anwaltskosten zu bezahlen. liege ich falsch???

danke für eure hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
binalinchen
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Miechen,
die Ra-Gebühren belaufen sich auf 1,3% von der Hauptforderung die von Ihnen zu tragen sind.Vielleicht können Sie aber nochmal mit T-Mobile reden und eventuell verhandeln,die angefallenen Mahngebühren noch zu überweisen.

Ich lese gerade noch: Sie haben eine Rechnung von T-Mobile erhalten und haben an die Telekom gezahlt und nicht an T-Mobile?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
binalinchen
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Sie sind aber in Verzug geraten,weil Sie die offene Rechnung erst nach Erhalt des Anwaltsschreiben überwiesen haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
liege ich falsch???


Meiner Ansicht nach ja. Einschlägig dürfte hier §286 II Nr. 2 BGB sein:

quote:<hr size=1 noshade>
1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, <hr size=1 noshade>


Nach den AGB von T-Mobile wird der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig (Punkt 7.1 der AGB). Die Bezahlung muss entweder durch Bankeinzug bis zum fünften Werktag oder durch Überweisung bis zum zehnten Tag nach Zugang der Rechnung (Punkt 7.2) erfolgen. Verzug tritt mit Ablauf dieser Fristen ein.

Die Rechnung ist Ihnen zugegangen, sie wurde von Ihnen lediglich verschusselt.

Damit besteht eine vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist die einzuhalten ist. Eine Mahnung der Telekom ist nicht notwendig , sondern eine reine Serviceleistung.

Damit sind - rein rechtlich - auch die Kosten eines nach Verzug beauftragten Rechtsanwalts in üblicher Höhe zu tragen.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

-- Editiert am 26.08.2009 11:14

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind keine Inkassogebühren sondern RA Gebühren
Und die sind durchsetzungsfähig
Hier liegt eindeutig Verzug vor
Ich würde ebenfalls zahlen

lg

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1x Hilfreiche Antwort

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