Hallo.
Ich hätte nur mal eine kleine bescheidene Frage.. Ich hatte ne Inkassorechnung vergessen zu bezahlen. Der betrag belief sich auf 35,71 € welche nur die reinen Inkassogebühren waren die richtige Hauptforderung war bezahlt.
Nun kam ein Brief von einem RA wo aus den 35,71€ plötzlich 76,35€ wurden. Erneutes Inkassohonorar (22,50€) und dazu noch Rechtsanwaltsgebühren (33,75€).
Ich weiss das es nen Fehler meiner seits war. Aber diese Forderung find ich bisschen überzogen..
Wer kann mir Aufschluss geben..
Mfg Nicole
inkassogebührenforderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Ich weiss das es nen Fehler meiner seits war.
Nicht mal ansatzweise ...
Die Unfug- und Phnastasiegebühren der Inkassos muss man in aller Regel nicht bezahlen.
Wie kam es zu der Hauptforderung bzw. waum genau wurde die nicht bezahlt?
Es ging Ursprünglich um ne Hauptforderung von 170,24 €. Diese Forderung habe ich auch komplett überwiesen.
Hatte aber die Inkassogebühren damals abgezogen warum ich das gemacht hatte keine Ahnung..
Darauf kam von dem vorhergehenden eine Mahnung das ich die 35,71€ bitte noch zahlen soll.
Hatte das Schreiben an die Pinnwand gehängt und vergessen zu begleichen. Und heute kam die neue Forderung durch einen RA.
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Erzähl mal etwas mehr zur Vorgeschichte: Was ist das für eine Forderung? Wurde sie damals gemahnt vom Gläubiger? Hast du überwiesen bevor sich das Inkasso gemeldet hatte oder erst danach?
Ganz grundsätzlich sind Inkasso- und Anwaltskosten in derselben Angelegenheit (hier außergerichtliche Mahnung) sowieso verboten. Meiner Meinung nach geht so etwas nie vor Gericht. Vielleicht schreibt man dem Anwalt
Ich würde dabei durchaus nicht zimperlich vorgehen: "Werter Anwalt. Wie Sie sicherlich wissen, ist Kostendopplung durch zwei Rechtsdienstleister in derselben Angelegenheit ganz grundsätzlich verboten. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Sollten Sie weiterhin auf der Bezahlung bestehen, werde ich mich sowohl beim Inkasso-Aufsichtsgericht, als auch der Anwaltskammer wegen groben Missbrauchs und Verstoßes gegen das RVG beschweren und einen Entzug der Lizenz/Zulassung beantragen. Ich hoffe wir verstehen uns."
-- Editiert von mepeisen am 30.06.2015 16:40
Die hauptforderung war damals von der Eon. Durch meinen Umzug voriges Jahr ist da einiges liegen geblieben es kam ne Mahnung Ende vorigen jahres. Im Mai kam Dann die erste Forderung von schimmelpfeng Intrum Justitia GmbH. Darauf hatte ich die hauptforderung bezahlt aber nicht die Gebühren. Und heute von Nem RA die neue Förderung.
Ich würde denen schreiben "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Weitere Bettelbriefe werde ich nicht beantworten. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Waren in den 170 € bereits interne mahngebühren enthalten ?
Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten ist recht unwahrscheinlich
Bei EON handelt es sich um ein geschäftserfahrenes Unternehmen und es wären ohnehin theoretisch nur 13,50 durchsetzungsfähig
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(linke Spalte)
Viele Gerichte streichen diese Gebühren auch komplett
http://inkassokosten.wordpress.com/
Ich würde sofern noch nicht geschehen die Forderung gegenüber dem RA schriftlich zurückweisen
"...Sehr geehrtes RA Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
-- Editiert von thehellion am 30.06.2015 23:16
Danke für eure Antworten.
Aber nochmal für doofe wie mich. Das anwaltshonor und das inkassohonorar in einer Aufstellung ist nicht erlaubt? Oder lese ich das jetzt falsch heraus?
http://img4web.com/g/7J2X4
Dort findet ihr das Schreiben vom RA. Dort ist als erstes die Forderung (170 €)aufgelistet die von mir am 20.05. an das Inkassounternehmen Schimmelpfeng (Intrum) geleistet wurde.
Telefonisch erreiche ich dort niemanden. Weiss nicht ob ich den Text den ihr hier geschrieben habt so senden kann.
LG Nicole
Du hast die 170 nicht an den Versorger sondern ans Inkassobüro überwiesen ?
Zitat:Darauf kam von dem vorhergehenden eine Mahnung das ich die 35,71€ bitte noch zahlen soll.
Kannst Du dieses Schreiben auch mal verlinken ?
ZitatDu hast die 170 nicht an den Versorger sondern ans Inkassobüro überwiesen ? :
ja genau.
Und nach dem Schreiben muss ich mal schauen.
hier ist das Schreiben zu finden http://img4web.com/view/FHRDVE
OK !
Weist Du noch was Du in den Verwendungszweck des Überweisungsträgers eingetragen hast ?
Das Aktenzeichen wurde von mir eingetragen.
Das AZ vom Inkassoladen ?
Ja genau.
Zitat:Das AZ vom Inkassoladen ?
Zitat:Ja genau.
Der oft gemachte Fehler eines Schuldners Zahlungen nicht zweckgebundene ans Inkasso zu leisten wird vom Inkassobüro i.d.r gerne ausgenutzt
Das Inkasso geht her und verrechnet gem BGB 367 zuerst mit den eignen Märchen Gebühren - so das die eigentliche HF noch offen ist
In dem Schreiben steht jedoch nichts von "Verrechnung gem BGB 367"
In dem Schreiben steht auch ( leider ) nicht das explicit die Inkassogebühren noch offen sind
Wäre dem so dann wäre meine Empfehlung klar denn eine Klage wg vorgerichtlicher Inkassogebühren wäre extrem unwahrscheinlich
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst :
Überweise den rest abzüglich der Inkassogebühren von 22,50 / 4,50 direkt an den RA
Im Überweisungsträger " Restforderung abzüglich 27 € Inkassogebühren
Inkassogebühren sind grundsätzlich nicht zusätzlich zu den RA Gebühren zu zahlen
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