intrum justitia - Das schreiben ignorieren, sowie die Folgenden auch?

30. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Basti Wuki
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
intrum justitia - Das schreiben ignorieren, sowie die Folgenden auch?

Hiho,

bräuchte mal Rat. Hatte damals ein paar Probleme mit eBay. die eBay Rechnung betrug 3Eur im Jan 2005, abgezogen wurden 43Eur. Ich habe das Geld natürlich sofort zurückbuchen lassen, da ich mit der Abbuchung nicht einverstanden war. Dann habe ich mich natürlich an eBay gewandt doch die haben nicht reagiert und gleich ein Inkasso auf mich angesetzt.
Die Hauptforderung habe ich auch samt Zinsen unter Vorbehalt bezahlt (die 43Eur). Ich hatte geschrieben, dass ich die Inkassokosten negiere und wenn es sein muss das auch vor Gericht vertrete.
Nun bekomme ich einen selten dämlichen Brief, dass ich doch noch 48,36Eur für die Inkassokosten zahlen soll. Auf der zweiten Seite (Stellungnahme zu Ihrer Kostenreklamation) steht ein Blocktext mit ca. 40§ und ich versteht kein Wort.

Was soll ich machen? Das schreiben ignorieren, sowie die Folgenden auch?

Vielen Dank schon einmal

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja
selbst wenn es gerechtfertigt wäre wird es wg der IB Gebühren wohl kaum zum verfahren kommen !

------------------------
BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05 ).

Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
--------------------

Ich würde den beährten TFFFF zum Einsatz bringen
Fax UND Email nach Darmstadt zu Intrum :
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
------------

kommt keine Antwort
weiter zum zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten ( www.bundesdatenschutz.de




1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Basti Wuki
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank werde den Brief gleich aufsetzen :)

mfg

0x Hilfreiche Antwort

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