intrum justitia Inkasso / Ventelo

8. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
intrum justitia Inkasso / Ventelo

Guten Tag,
bin leider nun auch dran :(

Am 22.10.08 kommt eine Mahnung von der Firma Ventelo per Post - wegen 3 nicht bezahlten Rechnungen:
März 2007, Juli 2007, Januar 2008, insgesamt EUR 7,32.

Ich benutze call-by-call Nummern, darunter auch von Ventelo, ab und zu für Auslandsgespräche - darum habe ich die (immer rechtzeitig bezahlten) detaillierten Telekom-Rechnungen mit Beiträgen anderer Anbieter durchgeschaut.

Es erscheinen keine Gespräche an den o.g. Daten, nicht nur mit Ventelo-Vorwahl, sondern gar keine. Ein Ventelo-Gespräch an einem anderen Tag im März 2007 wurde bezahlt, da ich es immer mit der Telekom-Rechnung mitbezahle.
Also habe ich diese Mahnung unbeantwortet gelassen, ich dachte es war ein Irrtum.

Am 4.02.09 bekomme ich den Brief von intrum justitia (Inkasso Firma). Aus 7,32 wurden 21,42 Euro. Bis 14.02.09 soll ich zahlen.

Ich möchte auf keinen Fall bezahlen, da diese 3 Verbindungen nicht auf der entsprechenden Telekom-Rechnung erscheinen und eine andere Rechnung habe ich nie bekommen (vor dem Mahnung-Schreiben versteht sich). Sollten die beweisen, dass diese Verbindungen doch stattgefunden haben, würde ich die ursprüngliche Kosten selbstverständlich begleichen, nicht aber die Mahnungspesen und schon gar nicht die Inkassokosten.

Was kommt denn noch auf mich zu und wie soll ich mich verhalten?
Die Briefe einfach ignorieren oder lieber doch beantworten?

Wäre dankbar für Tipps,
Gruß, kultman

-- Editiert von kultman am 08.02.2009 16:03

-- Editiert von kultman am 08.02.2009 16:10

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich bin mit dieser Vorgehensweise immer gut gefahren :
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html

lg

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#2
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank von thehellion!
Dein Link ist sehr informativ und hilft mir weiter, ich werde ein Prüfprotokoll anfordern.

Nur noch eine Frage: soll ich wegen des Prüfprotokolls Ventelo anschreiben oder die Inkasso-Firma?

Danke noch mal,
kultman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde die Inkassofirma anschreiben

lg

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#4
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo!
auf die aufforderung, den prüfprotokol zu schicken (an ventelo + kopie an inkossobüro), hat das inkassobüro eine "forderungsaufstellung" in form von tabelle sowie die einzelverbindungsnachweise per post geschickt.

die telefonnummern, die da erscheinen, sind bekannte nummern von freunden und familie, es sind also doch echte rechnungen.

[ich habe es am anfang wohl falsch verstanden, die daten sind rechnungsdaten, die gespräche wurden also vorher geführt.]

doch wie schon geschrieben, bezahle ich immer meine telekomrechnungen pünktlich.

die schreiben, wenn telekom die beträge nicht an ventelo weitergeleitet hat, muß ich mich mit telekom in verbindung setzen, da das inkassobüro aus datenschutzgründen von telekom keine infos bekommen werden. oder ich soll eine bestätigung holen, das die o.g. rechnungen doch fristgemäß weitergeleitet wurden.

heute war ich bei t-punkt. dort wurde mir gesagt, so eine bestätigung können sie mir nicht geben, es ist unmöglich die sache jetzt zu überprüfen, da zu lange her und sie können an die daten nicht mehr ran.

jetzt bin ich nicht sicher, ob ventelo doch nicht das recht hat (also die beträge nicht bekommen hat).
soll ich die rechnung vom inkasso vielleicht doch begleichen und das mit dem prüfprotokoll sein lassen?

was ist aber dann mit telekom, ich meine ich kann doch nicht wissen, wenn sie die beträge anderer anbieter nich weiter leitet?
kann leider die telekom-rechnungen nicht mehr sehen und bin jetzt verunsichert, ob ich doch was falsch gemacht habe... (ich meine damals)

ist es denn wirklich unmöglich, die alten rechnungen zu prüfen?


ich wäre sehr dankbar für eure ratschläge!
(hab doch bisschen schlechtes gewissen, weil ventelo vielleicht doch ihr geld nicht bekommen hat.)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Für die interne Weiterleitungspraxis der Telekom trägst Du keine Verantwortung !

quote:<hr size=1 noshade>auf die aufforderung, den prüfprotokol zu schicken (an ventelo + kopie an inkossobüro), hat das inkassobüro eine "forderungsaufstellung" in form von tabelle sowie die einzelverbindungsnachweise per post geschickt.
<hr size=1 noshade>


Hier flunkert das Inkassobüro ;)
Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i
Der Grund das das Protokoll nicht in Auftrag gegeben wird dürfte Dieser sein :
quote:<hr size=1 noshade>Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben <hr size=1 noshade>


Hat das Inkassobüro sich auf Dein Schreiben bezüglich des Prüfprotokolls bezogen ? ( z.b Betrifft Ihr schreiben vom xx.xx.)


lg




-- Editiert von thehellion am 23.02.2009 21:30

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#6
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo thehellion,

nein das büro hat sich nicht darauf bezogen, das wort "prüfprotokoll" kommt in ihrem schreiben nicht vor. (aber ich habe ventelo beauftragt, ans inkassobüro nur eine kopie geschickt).

aber ich weiss nicht, ob ich darauf (prüfprotokoll) bestehen soll, denn es kann sein, dass die gespräche stattgefunden haben und die telekom hat die bezahlung irgendwie nicht weitergeleitet, was sich jetzt nicht meht nachweisen lässt. (sagt telekom)

das hiesse dann, die leistung wurde in anspruch genommen und keine bezahlung ist angekommen. in diesem fall hätten die recht, ihr geld zu verlangen.

was würdest du tun an meiner stelle?
ich möchte halt nicht, dass es doch zu einem gericht kommt und ich dann eventuell viel mehr bezahlen muss...

zur zeit sind es 21 euro (davon 7 euro hauptforderung), ich soll bis 2.märz überweisen.

-- Editiert von kultman am 24.02.2009 00:36

-- Editiert von kultman am 24.02.2009 00:38

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sehr unwahrscheinlich das es zu einem Gerichtsverfahren kommt da die Gegenseite sehr schlechte Karten hätte
Falls dich aber das Gewissen quält :
Dann zahl doch die 7 plus 2 € Gebühr an den Inkassoladen mit dem Zusatz auf dem Ü träger : Nur HF plus 2 € Mahngebühr Zahlung unter Vorbehalt
oder ...zahl Alles dann hast Du zumindest schnell deine Ruhe und hast zudem Arbeitsplätze der Call Agenten gesichert

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#8
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die antwort,
ich überlege mir noch paar tage,
werde wahrscheinlich doch bezahlen, vielleicht aber nur die 7+2 euro, wie du auch vorgeschlagen hast!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo noch Mal,
Sorry aber was bedeutet genau "Zahlung unter Vorbehalt"?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da Du die Forderung komplett bis zum Erhalt des eingeforderten Prüfprotokolls zurückweist erfolgt Deine Zahlung bis zum Erhalt eben unter Vorbehalt
Theoretisch könntest Du dann das Geld wieder einfordern.
Es ist eigentlich mehr als ein gentleman agreement zu sehen :
Das IB bzw das Telko wird kaum 50 - 100 €uronen für die Erstellung investieren um dann die restlichen 10 - 15 € an Inkassogebühren von Dir zu bekommen
Ich geh davon aus das die sache nach 1 oder 2 Briefen einschläft bzw ausgebucht wird

lg


-- Editiert am 26.02.2009 23:53

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#11
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank thehellion!
Hab gerade überwiesen, fertig. Hoffentlich habe ich jetzt meine Ruhe :)

Mich würde interessieren, was passiert, wenn so ein Prüfprotokoll doch erstellt wird und alles technisch gesehen korrekt war?
(In meinem Fall wäre es wahrscheinlich so, das Problem war ja eigentlich, dass telekom die Bezahlung nicht weitergleitet hat)

Hat jemand so etwas schon mal gehört?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Halte ich für wenig wahrscheinlich
Selbst bei einem Streitwert von Euro 313.197,22 (§ 3 ZPO ) !!!
wurde diesbezüglich nicht reagiert :
Az.: 26 O 850/03Urteil vom 16.12.2004
Telefonabrechnung –
Nachweispflicht der ordnungsgemäßen Leistungserbringung
Landgericht München

quote:<hr size=1 noshade>.....Diese Norm setzt mithin bei Beanstandungen der Entgeltermittlung eine technische Prüfung durch den Anbieter voraus. Eine eigene technische Prüfung auf die Beanstandungen der Beklagten hin hat die Klägerin nicht vorgenommen....
.....Mangels technischer Prüfung nach § 16 Abs. 3 TKV auf die substantiierten Beanstandungen der Beklagten hin, die auch in angemessener Zeit erfolgt sind nach Erstellung der Rechnungen das Problem verspäteter Beanstandungen im Zusammenhang, mit dann gelöschten Verbindungsnachweisen stellt sich hier nicht, hat die Klägerin die Richtigkeit ihrer Rechnungen nicht nachgewiesen. Die Klage ist daher derzeit unbegründet....
<hr size=1 noshade>


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#13
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Prüfprotokoll von Ventelo angekommen!!!

(Nur zur Information, habe sowieso schon überwiesen)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Prüfprotokoll von Ventelo angekommen!!!


Sieht aber nicht so ähnlich aus ?

http://forum.computerbetrug.de/attachments/recht-und-gesetz/13522d1218818591-ist-das-ein-pruefprotokoll-intelicom-3.png

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

nein, kein prüfbericht, sondern ein prüfprotokoll.

2 seiten prüfprotokoll, plus anlagen:

"datenfluss beim anruf eines a-teilnehmers aus dem netz der DTAG ins TK-netz der ventelo"
+"systemkomponenten des telekommunikationsnetzes und funktionsweise",
+"datenübermittlung, -speicherung",
+"umfang der prüfung",
+"systemkomponenten im abrechnungssystem und funktionsweise",
"prozesse/datenaustausch DTAG, inkassoinstitut und OPIS (ventelo-OCBC-abrechnungssystem",
+"prozess/abrechnungssystem",
+"rating eines einzelnen calls",
+"ubertragungsrichtigkeit, -genauigkeit, abrechnungsgenauigkeit und entgeltrichtigkeit".

beeindrukend, wa

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Kannst Du das mal verlinken ?
(Namen schwärzen)

lg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

hi,
gerne, aber ich weiss nicht, wie das geht....
soll ich das schreiben fotografieren und dann ins netz stellen? oder wie meinst du das?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja !
z.b
http://www.imgbox.de/index.php
geht ohne registrieren

lg

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

hier ist das link:

http://www.imgbox.de/index.php?action=imgdir

(die verbindungen-liste mit einzelheiten habe ich durch ein blatt papier bedeckt)

lg

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Link geht nicht

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

vielleicht geht's so:

http://www.imgbox.de/?pr=kultman-prfprotokoll001.jpg

und weitere bilder haben am ende 002 bis 007, letztes bild - ohne zahlen am ende.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sieht nicht danach aus ;)
6 Seiten aus einem Lexikon (?) herauskopierte Erklärung über das Protokoll und eine Seite mit den gewählten Nummern

Erinnert mich an folgendes Urteil :

Papenburger Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 (IV))

quote:<hr size=1 noshade>Zum Beweis dafür, dass die Nummern angerufen wurden, legte die Firma einen „Technischen Prüfbericht nach § 45i Abs. 3 TKG “ sowie ein "Prüfprotokoll gemäß § 45i Abs.3 TKG " vor. Was und wie geprüft worden war, um die Richtigkeit der Rechnung festzustellen, stand darin nicht. Stattdessen handelte es sich bei dem „Prüfbericht“ um einen Text mit vorgefertigten Textelementen und beim Prüfprotokoll um einen Einzelverbindungsnachweis, bei dem nach jedem aufgelisteten Anruf einfach „kein Befund“ vermerkt worden war.
Doch damit blitzt die Firma beim Amtsgericht Papenburg ab.

<hr size=1 noshade>

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