hallo,
ich habe ein kleines (aber leider wohl sehr kostspieliges) problem, und zwar habe ich gegenüber einer person eine hohe forderung. diese forderung wurde nicht beglichen worauf hin ich dann einen gerichtlichen Mahnbescheid
erwirkt habe. daraufhin wurde auch keine zahlung geleistet und kein widerspruch des schuldners eingelegt. nun wollte ich einen vollstreckungsbescheid beantragen, habe jedoch erfahren, dass der schuldner bereits im november 2002 eine eidesstattliche versicherung abgegeben hat. meine forderung ihm gegenüber ist im märz 2004 entstanden.
jetzte meine frage, in der hoffnung dass mir jemand weiterhelfen kann: hat sich der schuldner - eine firma / einzelunternehmung (die im übrigen immer noch besteht / einzelhandelsgeschäft) evtl. des betruges strafbar gemacht? meines erachtens muss ihm klar gewesen sein, dass er die forderung in der höhe nie hätte begleichen können da er ja bereits eine EV ca. 1,5 jahre vor meiner forderung abgegeben hat und somit wie gesagt bereits zum zeitpunkt des abschluss des kaufvertrages wusste, dass er seine schulden bei mir nicht bezahlen kann.
welche rechtlichen möglichkeiten habe ich jetzt und ist es ratsam trotzdem einen vollstreckungsbescheid gegen ihn zu erwirken (sein geschäft, dass immer noch auf seinen namen läuft, existiert immer noch) ? und ist ggf. eine strafanzeige wegen betrug sinnvoll?
kauf trotz abgabe der eidesstattlichen versicherung - betrug ???
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Auf jeden Fall sollten Sie sich Ihren Anspruch durch einen Vollstreckungsbescheid sichern. Anders werden Sie wohl nicht mehr an Ihr Geld kommen, da man eine freiwillige Zahlung so gut wie ausschließen kann. Zwar werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen derzeit nichts bringen, aber Sie haben Ihre Forderung vor einer künftig drohenden Verjährung geschützt. Da der Schuldner frühestens 3 Jahre nach Abgabe der eV wieder vorgeladen werden kann, müssten Sie also zunächst warten. Unter Umständen ist dann wieder Vermögen zu erwarten.
Wenn nachweislich zum Zeitpunkt des Kauvertragschlusses kein Vermögen vorhanden war, hat sich der Schuldner einer vorsätzlich unerlaubten Handlung schuldig gemacht, weswegen Sie Schadenersatz nach §§ 823 II BGB
, 263 StGB
geltend machen bzw. strafrechtlich Anzeige wegen Betruges erstatten können. An Ihr Geld kommen Sie so natürlich nicht, daher müssten Sie abwägen, inwieweit diese strafrechtliche Verfolgung Sinn macht.
Hallo,
erstmal Vollstreckungsbescheid sichern ist in jedem Fall ratsam.
Strafanzeige wird nix bringen,weiß ich aus eigener Erfahrung.In 1,5 Jahren kann viel passieren zumal ja das Geschäft noch existiert.
(Wenn z.B.am 01.11.2002 EV abgegeben wurde,heißt das nicht,das am 02.11.2002 Geld auf sein Konto geflossen sein könnte)
Wenn du einen Titel hast,kannst 30 Jahre den Gerichtsvollzieher losschicken,drück Dir die Daumen....
Gruß
Relax
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Ich darf mich mal kurz anhängen bzgl. Betrugsanzeige:
Wenn ein nicht zahlender Kunde die EV abgegeben hat, auf Grund der Forderungen, die man gegen ihn hat, kann man ihn dann immer noch anzeigen? Und wie lange nach Abgabe der EV geht das (ob es was "bringt" oder nicht sei mal egal)??
/SN
@snuggles
schau mal bei google und gib"Betrug+Strafanzeige" als Stichwort ein
Gruß
Relax
@Relax:
Guter Tipp, da wird mir eine Seite empfohlen, die heißt 123Recht.de - Soll ich da mal schreiben?
@snuggles
schreiben darfst alles und immer:)
Zu deiner Frage:Da wird nichts bei rauskommen,vor Gericht musst Betrug nachweisen und EV alleine reicht da nicht,also Einstellung des Verfahrens.So schauts aus,selber erlebt.(Titel nützt eher was,auch wenns Jahre dauert)
Ciao
Relax
Jo, Titel sind was tolles - Habe ca. 5 Stück im Wert von paar Tausend Euro.
Wer will kann sie alle haben für 500,- EUR In 30 Jahren haben die sicher mit Zinses-Zins einen Wert von 15.000,- EUR
@snuggles
..hab da auch noch ein paar rumliegen,aber kann Dir sagen,das es auch manchmal lohnt,durchzuhalten.Hab letzte Woche Überweisung vom GV bekommen,Titel ist aus 1999.:)..drück Dir die Daumen.
Gruß
Relax
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