keine Inkassogebühren????

7. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Vasso
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Inkassogebühren????

Hallo,
stimmt es, daß Gebühren, welche von einer Inkasso-Firma als "Auslagen" (also "Inkasso-Gebühren, nicht die Verzugszinsen) bei einem Forderungseinzug nicht gezahlt werden müssen?
Zwar gilt nach irgendeinem Paragraphen des BGB, daß "der Schuldner für den Schaden, der dem Gläubiger entstanden ist, aufkommen muss", aber laut Aussage einer Rechtsanwältin gehören hier die Gebühren einer Inkasso-Firma nicht dazu (Stichwort Pflicht der Schadensbegrezung), sondern nur Auslagen, welche bei einem Rechtsanwalt für eine Inkasso-Eintreibung (ob aussergerichtlich oder gerichtlich) entstehen (weil die zu den Verzugskosten dazugerechnet werden).
Das bedeutet ja, daß man zwar natürlich die Hauptforderung nebst Verzugszinsen zahlen muss (warscheinlich am besten direkt an den Gläubiger, nicht an das Inkassounternehmen), wenn "nur" ein Inkassounternehmen beauftragt worden ist. Halten sich dann solche Unternehmen nur wegen Einschüchterung und Unwissenheit des Allgemeinbürgers????
Gruss Vasso

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, soweit ich weiss, dürfen Inkasso-Büros nicht irgendwelche Gebühren verlangen ! Die Gebühren lehnen sich an die Gebühren an, die auch ein RA für ein außergerichtliches Inkasso nehmen würde ! Die muss man also bezahlen, ebenso die Verzugszinsen (die ja der Gläubiger erhält, dafür, dass er so lange warten musste). Ferner sind Kontoführungsgebühren des Inkasso-Büros üblich.

Selbst, wenn du an den Gläubiger direkt bezahlst, und der daraufhin den Auftrag vom Inkassobüro zurückholt, musst du die dafür entstandenen Kosten bezahlen !

Anders ist es, wenn der Gläubiger seine Forderung an ein Inkasso- oder ein ähnliches Institut verkauft hat. Dann hat er nämlich damit nichts mehr zu tun und du musst dich dann mit dem neuen "Gläubiger Inkasso ..." einigen.

Gruß Kiki

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#2
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Ach, übrigens, die Gebührensätze der Inkasso-Büros, wie auch der RAs, richten sich nach der Hauptforderungssumme.

Kiki

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