keine REchnung, keine Mahnung - dann Inkasso

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
urschula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
keine REchnung, keine Mahnung - dann Inkasso

Hi - ich bin neu hier und habe ein Problem. Ich habe im Sommer 2007 bei einem großen Versandhaus Waren im Wert von ca. 90 EUR. bestellt. Lieferadresse war abweichend von meiner Rechnungsadresse. Die Ware wurde ohne Rechnung, nur mit beiliegenden Lieferschein an die abweichende Adresse geliefert. Eine Rechnung an die Rechnungsadresse (also an mich)habe ich nie erhalten. Nun denkt man berechtigt- Ware erhalten, also ist die Begleichung des Warenwertes selbstverständlich. Nun - aufgrund eines Versicherungsfall´s musste ich meinen kompletten Hausrat incl. Möbiliar neu beschaffen. Ich habe innerhalb weniger Wochen eine Summe im fünfstelligen Bereich für 1000 Dinge ausgegeben. So ist mir diese Lieferung einfach durchgerutscht.Hätte ich eine Rechnung erhalten, hätte ich diese gewiss sofort beglichen. Ich habe auch keine Mahnung o.ä. erhalten. Nun erhielt ich ein Brief eines Inkassobüro´s mit der Hauptfoderung, Mahnauslagen, Inkassovergütung u. Kontogebühren = 180 EUR. - dass Doppelte! Auf sofortige telef. Nachfrage bei dem Versandhaus bekam ich nur noch die Auskunft: Vorgang abgegeben, nichts mehr nachvollziehbar, 3 Mahnungen wurden zugestellt - an´s Inkassobüro wenden. Das heißt - ich habe 4 Briefe vom Versandhaus nicht erhalten ??? Niemals, mir fehlt auch sonst keine Post! Ich rief beim Inkassounternehmen an, wollte Rechnungsnummer,Datum der Mahnungen und Empfängeradresse. Ich bekam die Antwort, dies schriftlich anfordern zu müssen und überhaupt müsse ich die gesamten Kosten in jedem Fall zahlen-ich hätte eine Rechnung anfordern müssen. Meine Fragen nun: 1. Hätte ich die Ware auch ohne Rechnung zahlen müssen (Warenwert war auf dem Lieferschein angegeben-Rechnungsnummer war "genullt")?-ist dies nicht der Fall - 2.wer ist in der Beweispflicht über eine erfolgreiche Zustellung? 3. Wenn die nicht möglich - da kein Einschreiben - wie geht´s dann weiter??? Warenwert würde ich natürlich sofort begleichen, aber die restlichen Gebühren? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir einen guten Rat geben? Urschula

-- Editiert von urschula am 02.01.2008 13:53:06

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde das Schreiben des Inkassobüros komplett ignorieren ...und die Hauptforderung von 90 € plus einer Gebühr von 15 € unangekündigt - unter Angabe Deiner Kundennummer vom Versandhaus - direkt auf deren Konto überweisen (nicht aufs Inkassokonto natürlich)
Dem beauftragten Inkassobüro gegenüber - nach dem nächsten Bausteinmahnbrief - die komplette Forderung vollumfänglich zurückweisen und auf den Rechtsweg verweisen.
Dann Wieder posten wenn sich das Inkasso bei dir gemeldet hat

lg



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#2
 Von 
urschula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi - Danke für die Antwort. Habe jetzt erst mal per Einschreiben die Rechnung + Mahnschreiben zuzügl. Abtretungsurkunde angefordert. Gleichzeit habe ich Zahlungsaufschub beantragt(12 Werktage.ab Zustellung der angeforderten Unterlagen). Mal sehen was sich tut.
LG

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das war m.E. der falsche Weg. Mit diesen Inkassobuden kommuniziert man nicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
urschula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi - Jotrocken, geb Dir prinzipiell Recht- habe leider keine Erfahrung auf diesem Gebiet. Es widerstrebt mir, mich vor diesem Unternehmen rechtfertigen zu müssen. Aber ich will Fakten in den Händen halten, um mich verteigigen zu können. Das ist ´ne ganz große Sauerei, was hier abläuft. Aber wie ist das mit der Rechnung? Gilt diese, wenn nicht zugestellt? Dito mit folgenden Schreiben? Habe wirklich nichts erhalten!
LG

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#5
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wichtig ist, dass sie erklären zahlungswillig zu sein, und dies nun auch zeigen, indem sie die Hauptforderung an das Versandhaus umgehend begleichen. Schön wäre es noch, wenn sie einen Brief/Computerkopie haben, in dem sie eine Rechnung vom Versandhaus angemahnt haben, bevor das Inkasso eingeschaltet war.

Beste Grüße, tompetti

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#6
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

quatsch mit soße! siehe posting von thehellion! widersprechen und irgendwie rechnungsnummer und bankverbindung des warenhauses herausbekommen und dann überweisen mit dem vermerk 'nur zur verrechnung mit hauptforderung". punkt und ende! alles andere ist sinnloser eiertanz und bringt nix, ausser das man dem inkasso mit diversen briefen signalisiert dass man nicht so recht weiter weiß. dann lassen die nämlich nicht so schnell locker und man hat sie erst recht am hals. ;)

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#7
 Von 
urschula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi - Leute, Dank für Eure "Anteilnahme". Habe jetzt die Hauptforderung an das Versandhaus überwiesen mit dem entsprechenden Vermerk: Nur zur Verrechnung...Dann habe ich die Mahnkosten des Versandhauses ebenfalls - aber seperat unter Vorbehalt- an jenes überwiesen. Morgen werde ich dann den Sachverhalt per Fax dem Versandhaus mitteilen und gleichzeitig die komplette Löschung aus dem Kundenstamm verlangen. Sauladen!Vom Inkassobüro habe ich - wie zu erwarten- noch nichts gehöhrt. Mal weiterschauen.
LG Urschula

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde das Versandhaus zunächst nicht über die Zahlung groß in Kenntnis setzen sondern einfach erst mal warten wie das Inkassobüro retourniert.

Dann einfach wieder posten

lg

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
urschula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi - gibt was Neues. IB (Ihr seht - ich hab gelernt :pc: ) hat mir tatsächlich Kopien der Rechnungen (2) geschickt - und siehe da - falsche Adresse! Die Mahnungen (2) gingen an eine andere falsche Adresse (IB hat das immer noch nicht gecheckt!!!). Ich wohne übrigen seit 1999 in meiner jetzigen Wohnung!!!! Lt. AGB des Versandhauses hat die Zahlung NACH ERHALT DER RECHNUNG INNERHALB VON 14 TAGEN ZU ERFOLGEN. Ergo - keine Rechnung - kein Zahlungsverzug. Nun werde ich ganz schnell meine "unter Vorbehalt" gezahlten Mahnauslagen zurückfordern und IB lass ich eiskalt abperlen. Ich halt Euch auf dem Laufenden.
LG Urschula

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#10
 Von 
urschula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ende gut - Alles gut. Das Versandhaus hat sich nach einem Beschwerdeanruf von mir an die Geschäftsleitung tatsächlich die Mühe gemacht, den Fehler zu finden. Siehe da - die Rechnungen u. Mahnungen sind wegen Unzustellbarkeit an das Versandhaus zurückgegangen (richtige Anschrift war aber registriert). Also riesen Schlamperei des Versandhauses. Die haben sich nun schriftlich bei mir entschuldigt, die Mahnauslagen + Aufwendungspauschale meinem Kundenkonto gutgeschrieben. Ich habe diesen Betrag natürlich per Verrechnungsscheck angefordert - ich belebe doch nicht deren Umsatz mit dem mir zustehenden Geld. Also - wenn ihr im Recht seid, immer hartnäckig bleiben - ihr seht - es klappt. Nur nicht einschüchtern oder gar unterkriegen lassen.
LG Urschula

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