kleines Problem mit der deutschen Bahn und Universum Inkasso

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb504790-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
kleines Problem mit der deutschen Bahn und Universum Inkasso

Hallo,

ich habe vor einigen Wochen auf der Website der DB eine Fahrkarte gebucht und diese mit Lastschrift bezahlt.
Jetzt hatte ich übersehen, dass ich dort noch nicht die neue Kontonummer angegeben habe darum sollte die Fahrkarte noch vom alten Konto abgebucht werden.
Für das Konto hatte ich aber schon einen eingeräumten Dispo gekündigt und das Konto auf Null gesetzt damit es dann im übernächsten Monat ganz aufgelöst wurde.

Jetzt war es mein Fehler das ich die Kontoverbindung nicht aktualisiert hatte, ich habe dann natürlich dann sofort eine Nachricht von meinem Konto gekommen, das die Lastschrift geplatzt ist ich habe dann die 22,40 Fahrkartenwert und 3 Euro für die Gebühren sofort mit dem gleichen Verwendungszweck der Lastschrift vom neuen Konto überwiesen.

So jetzt kommts die Bahn hat mir aber diesen Betrag kurz danach wieder zurück überwiesen, was ich habe erst nicht gesehen hatte weil ich auch im Ausland war, jetzt kam ich vorgestern wieder zurück und soll jetzt Mahngebühren und auch noch Inkassokosten zahlen.

Jetzt war ich vorhin im Reisezentrum und habe gefragt was der Quatsch soll da wurde mir gesagt die haben wohl den Betrag zurück überwiesen weil die in dem Moment noch nicht wussten das die Lastschrift geplatzt war ich soll aber trotzdem alles zahlen.


Meine Frage ist das rechtens? Ich meine klar die 25,40 habe ich denen inzwischen wieder neu direkt an die Bahn wo die Lastschrift her kam neu überwiesen aber ich sehe nicht ein nochmal das doppelte extra zu zahlen.
Ist das nicht so ein Ding von Annahmeverzug beim Gläubiger weil ein Tag nach der geplatzten Lastschrift habe ich ja schon bezahlt die haben es aber nicht angenommen.

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16 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
ich habe dann die 22,40 Fahrkartenwert und 3 Euro für die Gebühren sofort mit dem gleichen Verwendungszweck der Lastschrift vom neuen Konto überwiesen.

Sehr gut.

Zitat:
So jetzt kommts die Bahn hat mir aber diesen Betrag kurz danach wieder zurück überwiesen

Deren Problem. Das ist eindeutig eine Annahmeverweigerung der Bahn. Damit ist das BGB eindeutig: Folgekosten (Inkasso...) sind nicht mehr dein Problem.

Ich würde sagen: Bezahle einfach nochmal die 25,40€. Dem Inkasso dann schreiben, dass du das überwiesen hattest, aber die Bahn die Geldannahme einfach verweigert hatte. Dass du deswegen gemäß §300 BGB Mahngebühren und Inkassokosten verweigerst.

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#2
 Von 
fb504790-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar danke das entspricht ja dem was ich mir gedacht habe.

Die zweite Überweisung ist schon raus wird also morgen gebucht.

Was ist eigentlich wenn die mir nochmal den Betrag zurück schicken? Ich meine wie oft muss ich das Spiel mitmachen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Was ist eigentlich wenn die mir nochmal den Betrag zurück schicken?

Dann würde ich mich amüsiert zurücklehnen, auf die Gerichtsverhandlung warten und die Kontoauszüge mitnehmen.
Dann dem Richter sagen "Ja, die haben zwei mal die Annahme des Geldes verweigert. Ich habe es nun in Bar mit. Ich übergebe es dem Gericht (Hinterlegung) oder dem gegnerischen Anwalt gerne gegen Quittung. Bitte Klage abweisen wegen groben Unfugs."

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb504790-82):
ich habe dann die 22,40 Fahrkartenwert und 3 Euro für die Gebühren sofort mit dem gleichen Verwendungszweck der Lastschrift vom neuen Konto überwiesen.


Hier könnte Dein Fehler liegen.

Bei meinen Lastschriften - ganz aktuell für divers Versicherungen - gibt es eine Nummer die nur für diesen einen Lastschriftvorgang ist (ich würde es jetzt mal Buchungsvorgangsnummer nennen) und es gibt eine zweite Nummer (in meinem Fall die Versicherungsnummer).

Würde bei mir eine Lastschrift platzen, müsste ich bei der Überweisung die Versicherungsnummer und nicht die einmalige Buchungsvorgangsnummer verwenden.

Vielleicht ist es bei Dir ähnlich.

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Hier könnte Dein Fehler liegen.

Als Erklärung mag das stimmen, Ja.

Aber das ist dann ein Problem, was der Gläubiger mit seinem eigenen System hat. Sprich: Da der Kunde so etwas ja nicht wissen kann, kann man ihm da auch kaum eine Verantwortung anlasten.

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#6
 Von 
fb504790-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

naja die DB vergibt ja immer den Code der Fahrkarte, dazu kommt ich habe ja die Auskunft bekommen das Geld wäre zurück überwiesen worden weil ich zu schnell war.
Sprich weil ich sofort überwiesen habe als die Lastschrift geplatzt war hatte die das noch gar nicht gewusst die Aussage war eindeutig zu dem Zeit wäre mein DB Konto ja gar nicht im Minus gewesen

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#7
 Von 
fb504790-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Sache hat sich wahrscheinlich erledigt, ich hatte ja ein fettes Beschwerdeschreiben über Kotaktformular los gelassen vor ein paar Minuten kam diese Mail rein:

"Wunschgemäß bestätigen wir, dass der von Ihnen überwiesene Betrag in Höhe von 25,40 Euro Ihrem Vertragskonto am 08.07.2019 gutgeschrieben wurde.

Die Mahngebühr in Höhe von 2,50 Euro haben wir zu unseren Lasten genommen.

Das laufende Inkassoverfahren haben wir zu unseren Lasten eingestellt.

Nach der in der kommenden Nacht erfolgten Übertragung der Sperrfreigabe in das Verkaufssystem haben Sie die Möglichkeit, ab dem 10.07.2019 unter Ihrem bestehenden Online-Account wieder am Lastschriftverfahren teilzunehmen."


Mal gucken ob jetzt Ruhe ist wenn die Inkassofuzzis jetzt nochmal ankommen sollten geht gleich eine Beschwerde an die Aufsicht raus.

Mal aus Interesse: wären die 36,00 Euro "0,80 Geschäftsgebühr gemäß §4 Abs. 5 S.1 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG aus 22,40 EUR" und 7,20 Euro "Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG" eigentlich in Ordnung gewesen?

Man könnte durchaus ankommen und sagen die DB muss solche Mahnungen selber drauf haben.
Wenn die das an Inkassofirmen abgeben ist das deren Vergnügen?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Wenn die das an Inkassofirmen abgeben ist das deren Vergnügen?

Korrekt. Wie gesagt ist das BGB da eindeutig.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn die Lastschrift aber bereits geplatzt war bevor(!) die Inkassofirma eingeschaltet wurde, dann lag zum Zeitpunkt der Inkasso-Beauftragung bereits Verzug vor.
Die Regelung, dass eine große Firma das "selbst drauf haben" muss, gilt dann nicht mehr. Wenn der Verzug schon eingetreten ist, wären auch bei einer Großfirma die Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig.

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#10
 Von 
fb504790-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn die Lastschrift aber bereits geplatzt war bevor(!) die Inkassofirma eingeschaltet wurde, dann lag zum Zeitpunkt der Inkasso-Beauftragung bereits Verzug vor.
Die Regelung, dass eine große Firma das "selbst drauf haben" muss, gilt dann nicht mehr. Wenn der Verzug schon eingetreten ist, wären auch bei einer Großfirma die Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig.


Lesen ist nicht so dein Ding?

Wie soll das Inkasso eingeschaltet sein bevor die Lastschrift geplatzt war??

Ober stehts doch klar: Fahrkarte mit altem Konto gekauft, kein Geld mehr drauf Dispo von mir gekündigt also keine Kohle da also platzt die Lastschrift.
Dann ich überweise Geld die überweisen zurück, ich bekomme das nicht mit und bin ein paar Wochen im Ausland und finde als ich wieder daheim bin die Mahnung der DB und den Inkassobrief.

Wie soll der Ablauf sonst gewesen sein??

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wie soll das Inkasso eingeschaltet sein bevor die Lastschrift geplatzt war??

Ganz einfach: Wenn die Inkassofirma das ganze Forderungsmanagement übernommen hat.
DB-Regio Berlin macht das z.B. so. Die haben alles(!) an eine Inkassofirma outgesourced - auch die Fälle, wo gar kein Verzug vorliegt, laufen über die Inkassofirma. DB-Regio Berlin hat gar keine eigene Buchhaltung für das Privatkundengeschäft mehr.
Es ist ja nicht so, dass man eine Inkassofirma erst einschalten darf, wenn Zahlungsverzug vorliegt. Man darf das auch schon vorher - nur dann bleibt der Auftraggeber auf den Kosten sitzen. Aber das scheint möglicherweise billiger für den Auftraggeber zu sein, als eine eigene Privatkundenbuchhaltung.

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#12
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Welches Geschäftsmodel die DB für Ihre Abrechnungen hat kann dem Kunden wurscht sein. Ich hab Immer wieder mal Probleme mit Inkassos gehabt. Zuletzt weil ich einen Strafzettel eines privaten Parkraumüberwachers nicht bezahlt habe.

Ich empfehle die Hauptforderung umgehend zu bezahlen wenn diese unstrittig ist, und dem Inkasso einen Widerspruch zu senden ("ich widerspreche ihrer Forderung, denn die Hauptforderung ist bereits beglichen. Ich verbiete Ihnen hiermit jede weitere Kontaktaufnahme in dieser Sache. Sollten Sie sich nicht daran halten, erfolgt eine Anzeige wegen Nötigung") dann zurücklegen und warten. Nicht einschüchtern lassen. Die geben immer auf, weil eine Klage nur wegen Inkassogebühren nicht durchgeht.

Wenn du die Hauptforderung bezahlt hast ist eh alles gut. Die DB hätte ja anhand deines Namens schon erkennen können warum du ihnen Geld überweißt. Zur Schadens Minderung hätte man dich eben so gut kontaktieren können. Also.... Alles cool.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Ganz einfach: Wenn die Inkassofirma das ganze Forderungsmanagement übernommen hat.

Dann sind Inkassokosten sowieso grober Unfug. Weil es dann ganz eindeutig um Factoring geht und nicht mehr um eine Rechtsdienstleistung.
Wie man es dreht und wendet: Wenn der Kunde sofort reagiert, bleibt der Gläubiger auf den Inkassokosten in jedem Fall sitzen.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Klar.

Aber mir ging es primär darum zu zeigen, dass Inkassofirmen auch eingeschaltet werden können, bevor es zum Zahlungsausfall gekommen ist.
Der Fragesteller war offenbar der (irrigen) Ansicht, dass man eine Inkassofirma vor dem Zahlungsausfall gar nicht einschalten kann.

(@mepeisen: Ganz offensichtlich ist es für einige Firmen billiger, auf Inkassokosten / Factoring-Verlusten sitzen zu bleiben als eine eigene Kundenbuchhaltung zu finanzieren.)

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#15
 Von 
fb504790-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Sache hat sich viel einfacher erledigt als gedacht.

Universum hat jetzt ein Schreiben geschickt, dort wird mitgeteilt das der Auftraggeber das Verfahren zurück genommen hat.

Damit ist das ganze wohl erledigt wahrscheinlich hatte Bearbeiterin im Reisezentrum einfach keine Ahnung von der Sache.

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit das hier geklagt wird explizit wegen Inkassogebühren war auch extrem wenig wahrscheinlich. Meine Freundin arbeitet bei Universum Frankfurt. Es hat in dieser hier geschilderten Konstelation noch nie einen Klageversuch gegeben da die Chancen zu obsiegen zu gering wären

Der AG ist ein geschäftserfahrenens Unternehmen und Gerichte würden diese Kosten auch im Verzugsfall meistens als nicht erstattungsfähig erachten.



-- Editiert von thehellion am 14.07.2019 10:41

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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