hallo ich brauche hilfe ,
und zwar hatte man das konto meiner frau gesperrt ,es war ein inkasso unternehmen.Ich war darauf hin beim gericht und hatte mir ein freigabebeschluß geholt,dann kam man auch erst mal ans Geld aber nicht alles,wie komme ich an den rest.Muß ich warten bis zum nächsten Monat komme ich dann an das andere geld ,weil mein Gehalt ging ja leider mit drauf ,habe jetzt ein anderes konto.Komme ich an das andere geld am nächsten Monat?beginnt der freigabebeschluß vom neuen?das konto ist bis ca.998€ offen meine frau verdient nur 350€ und 124€ sind noch drauf !HILFE!
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konto pfändung inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
--- editiert vom Admin
aber müßte das nicht am nächsten monat wieder fre sein laut freigabebeschluß das war im august jetzt ist sep. das geld ist noch drauf.
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Ich kanns nur immer wieder sagen: Wenn bei verheirateten Leuten oder allgemein bei einem Pärchen einer Person eine Pfändung droht, was immer dann so ist, wenn jemand Schulden hat, ist es immer schlauer, wenn beide ein eigenes seperates Konto besitzen. Die Gläubiger freuen sich immer wenn das nicht so ist! Die 124 € sind weg, dass ist genau der Betrag, der gepfändet wird. Eine Bank darf immer erst nach 2 Wochen den gepfändeten Betrag an den Gläubiger überweisen, die Zeit scheint noch nicht um, deshalb ist es noch drauf. Und das Geld, welches eingeht muss vom Schuldner, also sprich euch, innerhalb von 7 Tagen von dem Konto abgehoben werden. Alles was länger als 7 Tage auf dem Konto verweilt, wird nach 2 Wochen an den Gläubiger überwiesen. Das Gericht spricht euch bzw deiner Frau einen Bedarf von 998€ im Monat zu. Die scheinen aber für den Monat August schon ausgeschöpft. Alles, was über 998€ an Einkommen auf euer Konto geht wird automatisch gepfändet, außer es handelt sich um Sozialleistungen, wie Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld2. Aber auch diese Sachen müssen innerhalb von 7 Tagen abgehoben werden! Ich hoffe ich habe das so richtig geschrieben und auch verständlich.
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-- Editiert am 02.09.2009 11:50
die 7-tage frist gilt ausschliesslich für sozialleistungen. die 14 tage frist zur überweisung begint ab der zustellung des pfübs einmalig . der 850 k - beschluss gilt nur für die exakt bestimmte freigabe des ganz bestimmten geldeingangs (z. b. dem lohn der fa. x) auch für die folgemonate. alle anderen zahlungseingänge, soweit keine sozialleistung oder eben die mit beschluss nach 850k freigegebenen zahlungseingänge, sind danach mit sofortigem geldeingang gepfändet und müssen auch sofort an den gläubiger überwiesen werden.
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-- Editiert am 02.09.2009 12:21
-- Editiert am 02.09.2009 12:22
-- Editiert am 02.09.2009 12:28
-- Editiert am 02.09.2009 12:30
aber das ganze ist schon 4 wochen her und das geld ist immer noch auf dem konto!dann wäre das doch schon längst beim gläubiger.?
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die bank schläft halt und das ist dein glück. erfährt es der gläubiger, dann wird er es sicher sofort anfordern.
das beste ist immer: veranlasse die zahlung bzw. setze dich zwecks ratenzahlung mit dem gläubiger in verbindung. anders wirst du nie ruhe haben und es kostet immer dein geld, wenn weitere vollstreck.maßnahmen eingeleitet werden. vom gerenne und den weiteren unannehmlichkeiten (kontokündigung usw) ganz abgesehen.
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