konto pfändung trotz alg2?

21. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
deniz77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
konto pfändung trotz alg2?

hallo zusammen!
seit anfange diesen Monats ist mein Konto mit einer vorläufigen zahlungssperre versehen.
Ich bekomme zur zeit ALG2 HartzIV gelder ca 676€ nun konnte ich den Monat meine laufenden Unterhaltskosten nicht decken und es hagelt gerade so mahnungen runter .
Beim Amtsgericht war ich schon die können aber erst was machen wenn der PFÜB eingegangen ist etwas machen.
Desweiteren wurde mir erklärt das wenn dieser PFÜB eingenangen ist und ich schon für den folge monat Geld bekomme dieses von einem Rechtspfleger hochgerechnet wird was mir für den letzten monat noch zu stünde.
Ich dachte das sozialgelder nicht pfändbar seien.
Was soll ich jetzt machen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dem Rechtspfleger glauben und auf den Eingang des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses warten, oder mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
deniz77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was ich allerdings nicht ganz verstehe ist wenn doch sozialleistungen nicht pfändbar sind, warum wird dann überhaupt rumgerechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zum einen ist es nicht so, dass Sozialleistungen nicht pfändbar sind. Als es noch die klassische Sozialhilfe gab, da war im BSHG tatsächlich geregelt, dass die Sozialhilfe nicht pfändbar ist. Ein entsprechender § ist jedoch im SGB II oder auch SGB XI nicht mehr enthalten.

Für die Pfändung von Kontoguthaben und Sozialleistungen gilt aber im Übrigen § 55 SGB I . Das heißt in den ersten 7 Tagen, muss die Bank die Sozialleistungen nach der Gutschrift auszahlen.

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#4
 Von 
deniz77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke dir !
nur habe ich diese 7Tagesfrist leider versäumt bzw zu spät erkannt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

schlecht! Aber die 7-Tage-Frist gilt ja auch für das April-Alg-2, das ja demnächst kommen dürfte. Dann sofort abheben!

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

mümmel

Da Du die 7 Tagesfrist versäumt hast,musst Du zum Gericht gehen und Dir dort für die Bank einen Freigabebeschluss holen.Wenn Du diesen hast,ist die Bank verpflichtet,Dir Dein ALG II auszuzahlen,andernfalls geht das Geld an den Gläubiger!

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