kostenlose Mitgliedschaft - nach 4 Jahren Beitrag gefordert

1. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
go553446-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
kostenlose Mitgliedschaft - nach 4 Jahren Beitrag gefordert

Hallo zusammen.

Ich habe im November 2015 eine kostenlose Mitgliedschaft bei einem Automobilclub abgeschlossen. Diese Mitgliedschaft endete im November 2016 und wechselte auch nicht in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Zu der Mitgliedschaft habe ich nie eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten.

2018 habe ich den Wohnort gewechselt und bei dem Umzug leider alle Unterlagen zu der Mitgliedschaft entsorgt.
Falls es hilfreich ist ich habe die Anzeige aus der Social-Shopping-Community gefunden durch welche ich auf das Angebot aufmerksam wurde.

Kürzlich habe ich von einem Inkassobüro zwei Emails erhalten die den Jahresbeitrag + Gebühren einfordern.
In diesen Emails wird der o.g. Abrechnungszeitraum aufgeführt!!!
Die erste Email habe ich als Spammail abgetan und ignoriert.
In der zweiten Email hat man mich aufgefordert meine Adresse mitzuteilen. Ansonsten würde man kostenpflichtig meine Adresse ermitteln. Die kosten dafür soll ich tragen.
Ich habe auf die zweite Email schlicht geantwortet und von meinem Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch gemacht.

Das Inkassobüro hat jetzt die Erhobene Einrede der Verjährung zurückgewiesen. Mit der Begründung das der Abrechnungszeitraum von 11.2017 bis 11.2018 gewesen sein soll und die Verjährung somit nicht zutrifft.

Ich weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll. Muss ich meine Adresse mitteilen? Darf das Inkassobüro kosten für eine Ermittlung meiner Adresse an mich übertragen? Über hilfreiche Vorschläge wäre ich sehr dankbar.

-- Editiert von go553446-88 am 01.08.2020 13:08

-- Editiert von go553446-88 am 01.08.2020 13:09

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mit der Begründung das der Abrechnungszeitraum von 11.2017 bis 11.2018 gewesen sein soll

Stimmt das denn? Du hast ja geschrieben, dass es eigentlich um den Zeitraum 2015 bis 2016 gehen würde.

Man kann auch dem Inkasso schreiben, dass der Vertrag deinen Unterlagen nach 2016 endete und zudem kostenlos war. Sie mögen doch bitte erst mal dein Vertrag mit deiner Unterschrift nachweisen, sowie eine wirksame Abo-Vereinbarung und Kostenvereinbarung.

Danach mal abwarten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go553446-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Mit der Begründung das der Abrechnungszeitraum von 11.2017 bis 11.2018 gewesen sein soll

Stimmt das denn? Du hast ja geschrieben, dass es eigentlich um den Zeitraum 2015 bis 2016 gehen würde.
.


Nein das Stimmt nicht. Wie beschrieben bestannt eine Mitgliedschaft von 11.2015 bis 11.2016 und wurde in den ersten Mails des Inkassobüros auch als Zeitraum genannt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, also habe ich es richtig verstanden, dass sie in den ersten Mails geschrieben haben, es gehe um dieses eine Jahr und in einer weiteren Mail soll es plötzlich um einen Zeitraum von 2017 bis 2018 gehen?

Das wäre insoweit wichtig, weil man dann ja nachweisen kann, dass das Inkasso sich offenbar etwas zusammenlügt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go553446-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Das Inkassobüro lügt. Das hast du richtig verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Wer etwas fordert. muss nachweisen auf welcher Grundlage er fordert.
Da würde ich doch erst mal einen entsprechenden Vertrag bestreiten und entsprechende Nachweise anfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9317x hilfreich)

Aber ganz allgemein zu:
Darf das Inkassobüro kosten für eine Ermittlung meiner Adresse an mich übertragen?

*Wenn* die Forderung berechtigt wäre und die aktuelle Adresse dem Fordernden unbekann wäre, dann gehören Adressermittlungskosten zu den Kosten, die der Schuldner bezahlen muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen