ksp - Vollmacht

17. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
patina
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)
ksp - Vollmacht

hallo und guten Morgen,
habe den geforderten Betrag direkt an die Firma gezahlt,- nicht an ksp, nun habe ich einen Mahnbescheid bekommen, in dem die Hauptforderung immer noch besteht. Habe diesem widersprochen.Nun teilt mir ksp mit, dass der gezahlte Betrag erst einmal mit ihren Kostenforderungen verrechnet worden ist. Ist das ok????
Habe allerdings noch immer, trotz mehrfacher Anforderung, keine vernünftige und aussagekräftige Vollmacht bekommen. - eine Kopie weist weder einen Briefkopf, noch einen Stempel etc. auf, sondern beinhaltet den Firmennamen nur im Text.
Auch ist diese Vollmacht nicht von ksp gegengezeichnet.
schon mal danke für Eure Hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier flunkert die ksp und operiert mit nicht vorhandenen Armeen ;)

Die Vollmacht ist nicht in der vom Gesetzgeber verlangten Form vorgelegt worden - es besteht also kein vernünftiger Grund mit dieser "Firma" zu kommunizieren !

Aussitzen !

gruß
thehellion




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#2
 Von 
patina
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

hi, ich bin auch eher geneigt weiter meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu haben.
Denn diese Vollmacht, die mir in Kopie übersandt wurde, sieht so etwas von " billig" zurechtgeschustert
aus, eigentlich einem Unternehmen wie dem Bauerverlag und einer seriösen Anwaltskanzlei nicht würdig.
Aber wie ich so gelesen habe, "schießen" die ja wohl gern übers Ziel hinaus.
Wenigstens eines habe ich erreicht, die " Anwältin" unterzeichnet jetzt die Briefe tatsächlich eigenhändig.... nicht nur ein Stempel.;)

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sei doch froh das hier schludrig reagiert wird ;)
Ist ja auch eigentlich der Grund der Vollmachtseinforderung !

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#4
 Von 
Pupser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also von mir dazu, ohne das ich hier auf die Rechtmäßgkeit der Forderungen eingehe:
§ 367 BGB
Anrechnung auf Zinsen und Kosten
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.

Darauf wollen die Sicherlich bezug nehmen... Im Zweifelsfall solltest du dir bei "der Firma" den ordnungsgemäßen Eingang deiner Zahlung bestätigen lassen.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

klar stimmt - aber hier wurde ja offensichtlich nicht an die ksp überwiesen sondern der nichtstrittige betrag direkt an den hauptgläubiger !

wenn die aussage der ksp tatsächlich der Wahrheit entspricht dann hätte der Gläubiger
nach dem Geldeingang eine Rücküberweisung ans IB vorgenommen !?
Warum sollte ausgerechnet ksp das einzige IB sein das nicht flunkert ??

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Also, ich würde nun dem Gläubiger eine Kopie der Überweisung mit der Bitte zukommen alssen, Ihnen zu bestätigen, dass die Forderung damit erfüllt ist.

Dem Inkasso würde ich mitteilen, dass Sie bereits an den Gläubiger geleistet haben und Ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass Vollmacht durch Gläubiger erteilt wurde.

Sie betrachten den vorhergegangenen Schriftwechsel als gegenstandslos und bitten darum, zukünftig darauf zu verzichten.

Viel Erfolg

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#7
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

*ggggg............gibt es noch Personen, die mit KSP keine schlechte Erfahrung gemacht haben?? Mich eingeschlossen.

Irgendwann (vor gut einem Jahr) haben die mich auch mal angeschrieben. Soll über 01050 oder so ähnlich telefoniert haben. Damals ging der Schriftverkehr hin und her. Letztendlich habe ich denen die 25 Euro (oder was es waren) aus Kulanz bezahlt. Obwohl keine Teledoof-Rechnung offen war.

Man höre und staune: (Vermutlich weil die ja sooooo gute Erfahrung mit meiner Zahlungsmoral machten), jetzt wurde ich sogleich wieder angeschrieben. Angeblich eine weitere Rechnung offen. Ich habe am 09.12. hingeschrieben, daß ich einen Nachweis möchte und mir vorbehalte weitere Schritte einzuleiten. Bisher habe ich nichts gehört. Heute habe ich nochmals hingeschrieben und um Rückinfo gebeten.

Bin gespannt was kommt. Sicherlich (wie bekannt bei diesem "Verein") eine weitere Zahlungsaufforderung mit noch weiteren Gebühren.

Ich mache ein Inkasso auf.............Hurra.........ich werde reich.......

Viele Grüsse
Lene

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

murgab
warum denn irgendwelche kopien hin und her schicken ? Der Gläubiger kontrolliert bestimmt mindestens 2 Mal täglich die Geldeingänge - dem Inkasso bestätigt man dann - ohne es zu wollen - duch die Zusendung der Kopie einen möglichen Zahlungsverzug

Und
Die Vollmacht ist nicht gekommen !!

Altkanzler Kohl würde sagen : Es besteht in dieser Angelegenheit kein Handlungsbedarf ;)

Lene40
Du bist anscheinend als willenloser Zahler intern vermerkt und wirst jetzt hochgeloadet
Aber jetzt bitte - die Rote Karte an den Hütchenspieler !
gruß
thehellion

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