ksp - phone house telecom

31. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
carolinepfeifer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ksp - phone house telecom

hallo,
ich bin ganz verzweifelt und hab ehrlich gesagt auch angst was in den nächsten tagen passieren könnte. Ich habe ein schreiben von der kanzlei dr. seegers bekommen, dass ich noch ausstehende Forderung von einem vertragsverhältnis zu zahlen habe. Und zwar von der firma hutchison telecom , die nun phone house telecom heißt. das lustige ist ich habe noch nie etwas von dieser firma gehört und auch keinen handyvertrag oder sonstiges gehabt. Auf dem schreiben stehen keine widerrufsfristen oder fristen bis wann man das geld bezahlen soll, sondern nur "sofort". außerdem hat das schreiben keine handgefertigte unterschrift. ich find das alles sehr unseriös und werde mit sicherheit nichts bezahlen. die summe beträgt mit zinsen und gebühren ca 1400€ und ist vom september letzten jahres. damals hatte ich einen telefonanschluss bei acor und konnte keine vorwaheln wählen, wobei dieses wegfallen würde. internet hatte ich auch bei acor. ich weiß echt nicht woher diese forderungen stammen könnten.
ich weiß nicht was ich tun soll, da die mir mit inkasso usw drohen. sollte ich auf das absurde schreiben reagieren??? Dachte ich heb mein ganzes geld vom konto ab dann können die mir nichts tun. bin echt verzweifelt. wäre nett wenn sich mal jemand dazu äußern könnte. danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
butzel74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

wenn du nie einen vertrag bei hutchison telecom gehabt hast brauchst du auch nichts zu zahlen.

warte einfach mal ab, ob ksp beim amtsgericht einen mahnbescheid gegen dich ebantagt. sollte das so sein, innerhalb von 14 tagen widersprechen.

dann muss ksp seine forderung begründen, und wenn du nie was mit der firma zu tun hattest, wird ihr das auch nicht gelingen.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was dann aber richtig teuer wird.
Evtl. ist es besser, vorab beim Inkasso eine Forderungsbegründung anzufordern.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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