leider immer noch aktuell....

13. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
kafka04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
leider immer noch aktuell....

hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich hatte im August
einen Gerichtsbescheid über
eine Zwangsvollstreckung der
Gasag (Berliner Gasversorger).
Den geforderten Betrag hatte ich damals sofort beglichen und beim
Gericht auch meine Schuldanerkenntnis erbracht.
Doch plötzlich bekomme ich unerwartet nun doch einen Gerichtsvollziehertermin. Auf Nachfrage bei der Gasag sagte man mir, daß ich zwar die Summe bezahlt hätte, da ich aber unregelmässig meine Gasabschläge überweise, bleibt der Gerichtsvollziehertermin bestehen, bis ich meine Jahresendabrechnung (kam vor ca. 10 Tagen) beglichen habe.

Können die mir trotzdem den Gerichtsvollzieher schicken?
Obwohl die aus dem Urteil geforderte Summe seit 2 Monaten bezahlt ist?
Beruft sich so eine "Gasversorgungsunterbrechung"
nicht nur auf das Urteil?
Können die den GVzieher schicken weil ich meine vor 10 Tagen zugesandte Jahresendabrechnung nocht nicht gezahlt habe....?
Viele Fragen, sorry.
Dank Euch im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo,

hast du denn die Kosten auch alle überwiesen? Auch die für den Gerichtsvollzieher?

Wenn ja, können die nicht aus einer Forderung, die nicht tituliert ist, die Zwangsvollstreckung betreiben. Das wäre ja noch schöner.

Ruf den GV an und erklär ihm die Situation.

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