Guten Tag,
2019 habe ich zwei iPhone 11 über die Congstar Ratenzahlung gekauft leider bin ich damals zahlungsunfähig gewesen habe die Raten nicht bezahlt dadurch haben sie mir die Verträge gekündigt und der Gesamtbetrag von 984 79 ist offen dann kam ein Mahnbescheid am 15.5.2021 in der geltend gemacht wird
Hauptforderung 984,79 € Rückstände Verzugszinsen vom 26. Oktober bis 10.5.2021 62,34 € Verfahrenskosten 39 € und Auslagen des Antragstellers 25 € Mahn kosten 6,60 € Bankruecklastschriften kosten 32 € Inkasso Kosten 124 € Inkasso Kosten für außergerichtlichen Vergleich 132 €
Zinsen laufende vom Gericht ausgerechnet 0,23 Cent Gesamtsumme 1405,96€€
diesem Mahnbescheid habe ich Teil widersprochen damals
Und zwar habe ich widersprochen Zinsrückstände Verzugszinsen 62,34 € neben Forderungen Bank Rücklast kosten 32 € inkasso kosten 124 € Inkassokosten vergleich132 €
im Vollstreckungsbescheid steht der Antragsteller hat erklärt dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängen diese aber erbracht sei
heute kam ein Vollstreckungsbescheid in der alles wie vom Mahnbescheid geltend gemacht wird so als hätte ich der Forderung nicht Teil widersprochen
es steht aber im Vollstreckungsbescheid der Hauptforderung in Höhe von einen Teilbetrag von 62,34 € den anderen NebenForderung wegen eines Betrages von 288 € einschließlich Zinsen
weiter steht soweit der Antragsgegner dem Anspruch nicht widersprochen hat ergeht auf der Grundlage des Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid wegen vorstehende Beträge
wurde mein Teil Widerspruch akzeptiert und anerkannt oder nicht ich verstehe das irgendwie nicht?
Was soll ich tun? Ich kann meinen nicht widersprochenen Teil nur in Raten zahlen..
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Vani0000
lohnt sich ein Einspruch/Vollstreckungsbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Zitatwurde mein Teil Widerspruch akzeptiert und anerkannt oder nicht ich verstehe das irgendwie nicht? :
Ja klar steht doch da.
ZitatIch kann meinen nicht widersprochenen Teil nur in Raten zahlen :
Das IB um RZ bitten und beachten, dass die
wieder anfallen sollte das IB einverstanden sein. Es könnte natürlich auch sein, dass die ersteinmal den GV schicken.ZitatInkassokosten vergleich132 € :
Eine Strafanzeige erfolgte bisher nicht, da du wahrscheinlich keine oder nur sehr wenige Raten gezahlt hast?
Ne keine Strafanzeige kam nie.
Was ist IB und RZ?
und wenn man teilwiderspruch akzeptiert wurde wieso wird das nicht im vollstreckungsbescheid so dargelegt?
Danke
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Inkassobüro, Ratenzahlung.
Es wurde im VB dargelegt:Zitatund wenn man teilwiderspruch akzeptiert wurde wieso wird das nicht im vollstreckungsbescheid so dargelegt? :
Zitatsoweit der Antragsgegner dem Anspruch nicht widersprochen hat ergeht auf der Grundlage des Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid wegen vorstehende Beträge :
Es ergeht nur Vollstreckungsbescheid über die Beträge, denen nicht (wirksam) widersprochen wurde.
Zu den Beträgen denen (wirksam) widersprochen wurde folgt ggf. das streitige Verfahren vor Gericht.
ZitatNe keine Strafanzeige kam nie. :
Es gab / gibt also eine Strafanzeige?
Nein es gab nie eine Strafanzeige
ZitatStrafanzeige :
weiss keiner weitere vorgehensweise?
Was an #3 ist unklar?
Also ich weiß leider nicht was IB UND RZ ist? Inkassobüro? Ib?
und ich weiss nicht was ich jetzt mit dem Vollstreckungsbesvheid machen soll
Einspruch? und mir macht angst dass meine widersprochenen Posten im Vb doch irgendwie geltend gemacht werden sonst…
Also soll ich jetzt 2 Wochen warten das wird dann rechtskräftig und Ratenzahlung mit EOS vereinbaren?
oder?
IB = Inkassobüro
RZ = Ratenzahlung
ZitatEinspruch :
Gegen was denn?
ZitatAlso soll ich jetzt 2 Wochen warten das wird dann rechtskräftig und Ratenzahlung mit EOS vereinbaren? :
Wozu warten? Wieso nicht endlich Mal anfangen mit zahlen? Also 1. Rate sofort anweisen und dann beim IB um Ratenzahlung bitten. Diese werden sich die Vereinbarung jedoch fürstlich mit einer Einigungsgebühr entlohnen lassen. Sollte keine Einigung erfolgen wird der GV beauftragt.
ZitatAlso ich weiß leider nicht was IB UND RZ ist? :
Steht in #3
ZitatInkassobüro, Ratenzahlung. :
Zitatund ich weiss nicht was ich jetzt mit dem Vollstreckungsbesvheid machen soll Einspruch? :
Gegen was will man denn noch Einspruch einlegen?
Zitatund mir macht angst dass meine widersprochenen Posten im Vb doch irgendwie geltend gemacht werden sonst… :
Damit das die eventuell doch noch klagen, wird man halt leben müssen
ZitatAlso soll ich jetzt 2 Wochen warten das wird dann rechtskräftig und Ratenzahlung mit EOS vereinbaren? :
Man könnte schon mal direkt die erste Rate zahlen und dem Inkasso ein entsprechend formuliertes Ratenzahlungsangebot machen.
vielleicht wäre es zu wissen
Hauptforderung 984€ ist durch 2 zu teilen da meine ehemalige freundin das iphone 11 nicht bekommen hat und ich dummerweise das für sie abgeschlossen habe unter meiner Rechnung bei Congstar sie aber genauso ihre raten nicht mehr an mich zahlt und seit 2019 wir kein Kontakt mehr haben…
Wie kann ich das alles am besten formulieren…
ZitatHauptforderung 984€ ist durch 2 zu teilen :
Das ist genau nichts zu teilen.
Die Probleme Deiner Ex interessieren hier nicht die Bohne.
ZitatHauptforderung 984€ ist durch 2 zu teilen :
Da gibt's nichts zu teilen. Du warst Vertragspartner. Ggf kannst du deine EX zur Zahlung auffordern.
Wie mache ich das am besten?
Kann ich auch einfach so einen Mahnbescheid beantragen gegen Sie?
ZitatKann ich auch einfach so einen Mahnbescheid beantragen gegen Sie? :
Ob das zum "können" reicht, müsste man ausprobieren.
Problematisch wird es wohl spätestens werden, wenn die Ex widerspricht. Fenn dann wird man ohne Anwalt nicht weiterkommen.
Zitatda meine ehemalige freundin das iphone 11 nicht bekommen hat :
Ziemlich logisch das sie dann nicht zahlt ... liefer doch erst mal das Gerät wenn Du Geld dafür willst...
Zitatsie aber genauso ihre raten nicht mehr an mich zahlt :
Da müsste man mal prüfen, welche vertragliche Vereinbarung den Raten überhaupt zugrunde liegt.
Und ob der Vertrag schon gekündigt ist, ob die Ex überhaupt schon in Verzug ist.
oh nein das ist falsch formuliert sie hat das iPhone unter meinem Namen direkt bei Lieferung ausgehandigt bekommen und nach 6 monaten keine Taten mehr an mich gezahlt und ich auch nicht mehr wegen Zahlungsunfähigkeit jetzt will ich raten zurückführen sehe sie aber genauso in der Pflicht das Geraet ist seit Tag 1 bei ihr!!!
Zitatsehe sie aber genauso in der Pflicht :
Das siehst du falsch.
Du bist ganz allein dafür verantwortlich, die beiden Handys dem Anbieter zu bezahlen.
Selbstverständlich kannst du dann bei deiner Ex die Zahlung des vereinbarten Betrages für das Handy einfordern, aber der Vorgang hat mir deinem Vollstreckungsverfahren nichts zu tun.
ZAHLEN und nichts mehr bestellen wenn man keine Kohle hatZitatWie mache ich das am besten? :
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