mahnbescheid trotz gezahlter rate ? was nun?

6. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)
mahnbescheid trotz gezahlter rate ? was nun?

hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen, den recht ist ja nicht gleich recht =)

meine Frau hat, bevor wir geheiratet haben, noch einen Summe von etwas mehr als 1000€ bei den Stadtwerken offen.
Diese Zahlung begleicht Sie Monatlich mit 50€.

Nun hat Sie diese Zahlung nun einmal vergessen und wurde mit einem Mahnbescheid von einem Inkasso/Rechtsanwalt Büro dran erinnert.
Dieser will die offene Rechnung von knapp 730€ + aller Gebühren haben.

Was kann man machen, damit Sie dies weiter "abstottern" kann und nicht direkt zahlen muss?
Sie ist ja gewillt zu zahlen und wird es auch sicherlich weiterhin tun nur alles auf einmal wird wohl für Sie unmöglich sein.


Des weiteren, bekam ich nun auch einen Mahnbescheid von dieser Inkasso Firma obwohl ich mit dieser Sache überhaupt nichts zu tun habe.
Ich habe weder in Ihrer Wohnung gewohnt, noch stand ich im Mietvertrag, noch taucht man Name irgendwo mit Ihrer Vergangenheit auf.
Kann man mir etwas?



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Des weiteren, bekam ich nun auch einen Mahnbescheid von dieser Inkasso Firma obwohl ich mit dieser Sache überhaupt nichts zu tun habe.

Gerichtlicher (!!) mahnbescheid oder nur ein normales Schreiben einer inkassofirma?
Dieselbe Forderung ?
quote:
und wurde mit einem Mahnbescheid von einem Inkasso/Rechtsanwalt Büro dran erinnert.

Gerichtlicher (!) mahnbescheid ?
Von einem Inkassobüro oder von einem RA ?

lg

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#2
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)


Meine Frau und ich bekamen jeweils einen. Beide mit den gleichen Forderungen.

Beide Mahnbescheide übers Amtsgericht.

gruss

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dem 2 Mahnbescheid welcher an Dich gerichtet ist würde ich natürlich fristgem vollumfänglich widersprechen

Im 1 Mahnbescheid war ein Inkassobüro oder Anwalt zwischengeschaltet ?
Ratenzahlungsvertrag vorher unterschrieben ?


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#4
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

antragsteller sind die stadtwerke.

prozessbevollmächtigter ist ein RA

das inkasso tritt hier gar nicht in erscheinung. die haben es wohl direkt weitergegeben.



sie sagte, dass sie ein schreiben unterschrieben hat, indem erklärt wird, dass Sie 50€ monatlich zu abzahlt.
(dieses schreiben ist hier nicht mehr aufzufinden - ich denke die inkasso hat diesen "vertrag" noch)

was wäre wenn sie die 50€ weiterzahlen würde?
sie zeigt ja den willen es abzahlen zu wollen.
ich schätze mal, dass jener Richter es schwer hat Sie zu verurteilen und direkt zwangsvollstrecken zu lassen.


Wer übernimmt die Kosten?
Allein die Mahnbescheid Erstellungskosten belaufen sich auf 101€

23€ gebühren
65€ gebühren für ra
auslagen 13€


zumal auf einmal zinsrückstände vom 18.08.2008 bis 29.09.09 berechnet werden.

-- Editiert am 06.10.2009 23:52

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#5
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

@ thehellio: hast du noch ne idee ?

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#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass Sie, zur Zeit der Entstehung der Schuld, noch nicht verheiratet waren.

Wenn dem so ist, dann können Sie dem gegen Sie gerichteten Mahnbescheid widersprechen, da Sie mit der Heirat nicht in die Schuld Ihrer Frau eintreten.

Der andere Punkt ist heikler.
Wenn Ihre Frau einen Ratenvergleich mit dem Gläubiger eingegangen ist und sich dann (auch nur ein Mal) nicht an den gegenseitigen Vertrag gehalten hat, dann ist der Vergleich hinfällig und der Gläubiger ist in der Wahl seiner Mittel (im Rahmen geltenden Rechts) auch wieder frei.
Will sagen: Die Stadtwerke sind keinesfalls verpflichtet erneut eine Ratenvereinbarung mit Ihnen einzugehen! Im Allgemeinen, insbesondere bei höheren Forderungen, erwirken die Gläubiger zur Sicherung ihrer Ansprüche erst mal den Mahnbescheid und gleich darauf den Vollstreckungsbescheid. Damit wäre die Forderung tituliert und 30 Jahre betreibbar. Die Kosten dieses Verfahrens hat der Schuldner zu tragen.
Das heißt aber nicht, dass es dann unmittelbar zur Vollstreckung kommen muss. Es ist Ihrem Verhandlungsgeschick überlassen mit dem Gläubiger eine Vereinbarung zu treffen, die für beide Seiten annehmbar ist und die auch erfüllbar ist. Danach sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Vergleich dann auch eingehalten wird! Wenn der nämlich wieder platzt, wird der Gläubiger wohl endgültig die Geduld verlieren ...

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#8
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

vielen dank für diese info. ich werde mich direkt mal mit den stadtwerken in verbindung setzen, damit dies mal geklärt wird.



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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Anscheinend ist die Ehefrau gem abgeschlossenen Ratenzahlungsvertrag in Verzug

lg



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