hallo,
wenn man jemand, der einem aus einem vertrag heraus geld schuldet, eine nette kleine Mahnung
zusendet und der empfänger ( schlechtes gewissen ?) die annahme des einschreibens verweigert, wie zum **** soll man den schuldner mahnen ? Bzw. wie soll dieser jemals in verzug gelangen ?
gruß
need4help
mahnung - annahme verweigert
19. Juni 2004
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Frage vom 19. Juni 2004 | 12:42
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 1x hilfreich)
mahnung - annahme verweigert
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#1
Antwort vom 19. Juni 2004 | 17:54
Von
Status: Schüler (345 Beiträge, 44x hilfreich)
Mahnbescheid schicken
-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
#2
Antwort vom 19. Juni 2004 | 19:02
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1101x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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#3
Antwort vom 22. Juni 2004 | 18:33
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 32x hilfreich)
Um sicherzugehen, daß das nicht mißverstanden wird:
Mit AG ist NICHT der Arbeitgeber gemeint
Gruß.
#4
Antwort vom 22. Juni 2004 | 19:58
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 1x hilfreich)
mhh sehr interessant.
ich geh mal davon aus, dass das amtsgericht, das des anderen ist
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