Hallo euch, sorry wegen der kleinschrebung..
im monat juli bestellte ich online in höhe von 15,oo euro etwas, was ich leider vergass zu zahlen, nicht weil ich nicht wollte, sondern wirklich nur vergessen.
mahnungen etc. hab ich nie bekommen, ausser von der ksp vorige woche als mail!!! aber von dem onlinedienst kam keine mahnung oder dergleichen. jetzt hab ich die 15,00 euro auch gezahlt, weil ich nicht einsehe, da denen noch soviel geld in den rachen zu schieben und mich instinktiv darauf verlassen hab, keine mahnung bekommen zu haben!
heute kam nun wieder ein schreiben, ich solle doch die gebühren der ksp sofort zahlen. daraufhin rief ich dort an. die dame sagte mir, ich hätte die mail der ksp bekommen, also (somit bezichtigt sie mich sogar als lügner) hätte ich auch die mahnung des onlinedienstes bezogen, wass aber definitiv nicht wahr ist!
sie sagte mir noch, sie könne ja nichts dafür, das meine mails in spam landen und ich sie nicht öffne, was aber auch nicht der tatsache entspricht, weil der onlinedienst, bei dem ich bestellt hab mir auch ne mails geschickt hat mit der versendung des artikels das war ja auch nicht im spam!
ich hab ihr versucht zu erklären, das ich wirklich nur vergessen habe diese 15 euro zu zahlen, es keinerlei böser wille meinerseits war, aber nichts, sie hält daran fest, ich hab von der ksp ne mail bekommen, also auch vom onlinebestelldienst..
was kann ich tun? ich habe keine mahnung, weder in form eines briefes bekommen, noch als mail.
muss ich sowas wirklich zahlen, legt man sich mit den leuten an?
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mahnung ksp
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



eMail-Verkehr hat in der Regel vor Gericht keinerlei Aussagekraft. Problem ist nun: Zwar muss dich der Online-Dienst vernünftig in Verzug setzen, bevor er ein Inkassobüro beauftragen darf, andererseits hast du es ja wirklich vergessen.
Du kannst es probieren, dich stur zu stellen und einfach nicht mehr reagieren. Schreibe, falls einmal ein Brief von denen kommt, zurück, dass die Hauptforderung beglichen wurde und dass du Nebenforderungen zurückweist. Das brauchst du auch nicht begründen. Ansonsten erst einmal ignorieren.
Sobald ein gelber Brief von einem Gericht kommt (Mahnbescheid), sofort "Forderung widersprochen" ankreuzen und zurückschicken. Das dann auch nicht verpennen.
Die Inkassobüros geben dann meist irgendwann auf, weil sie sehr genau wissen, dass die Forderungen nur selten auch vor Gericht anerkannt werden. Ob du es drauf ankommen lässt, das musst du entscheiden und auch selbst buerteilen, inwieweit dein nervenkostüm das aushält.
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quote:
Hallo euch, sorry wegen der kleinschrebung..
Ist Deine Shift-Taste defekt - oder warum willst Du sie nicht benutzen?
In der Sache stellt sich die Frage, ob Du mit der Zahlung in Verzug gewesen bist. Will sagen, stand auf der Rechnung ein Datum bis zu dem zu zahlen musstest?
Wenn dem so war, hat der Gläubiger den Forderungszeinzug nicht unzulässsig veranlasst. Ob es nett ist, steht auf einem anderen Blatt.
Nach dem jetzt die Hauptforderung bezahlt ist, wird sich zeigen, ob man sich mit Dir anlegen will.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
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KSP ist leider eine Anwaltskanzlei und Anwaltsgebühren sind im Verzugsfall im Gegensatz zu Inkassogebühren leider durchsetzungsfähig
Liste mal die von ksp begehrten Gebühen gerunded auf
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
In erster Linie ist KSP ein stinknormales Inkassobüro, das in Besitz einer Anwaltsgesellschaft ist. Die Inkassorechnungen sind genauso schräg wie vom Rest der Branche. Wenn eine echte Anwaltsrechnung beiliegt, dann sieht die Sache etwas anders aus.
Jedenfalls ist die Abwehr nach "Schema Inkasso" zu versuchen.
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quote:Da wäre ich an Ihrer Stelle vorsichtig! Die Tatsache, dass andere Mails des gleichen Unternehmens Sie erreichen ist kein Beleg dafür, dass keine Rechnung per Mail im Spamordner gelandet sein kann!? Denn:
das meine mails in spam landen und ich sie nicht öffne, was aber auch nicht der tatsache entspricht, weil der onlinedienst, bei dem ich bestellt hab mir auch ne mails geschickt hat mit der versendung des artikels das war ja auch nicht im spam!
1. muss gar keine Mahnung versandt worden sein, wenn in der Rechnung bereits ein Verzugsdatum festgeschrieben war, und
2. kann gerade die spezielle Stelle, die eine Rechnung versendet, ein Wort im Absender oder im Betreff enthalten, auf das die Ihre Spamlogik negativ reagiert!? Sie wären also gut beraten:
1. auf Ihrer Rechnung nachzuschauen, ob dort ein Zahlungsziel festgelegt wurde (falls ja, sind Sie eh in Verzug und eine Mahnung wäre freundlich, aber nicht notwendig), und
2. ggf. doch mal den Spamordner aufzusuchen, ob da nicht vielleicht doch Mahnungen schlummern ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...

ich habe alle spammails durchsucht, auch dort befindet sich keine mahnung der ksp.
wie gesagt, hätte ich eine schriftliche mahnung bekommen, hätte ich auch sofort reagiert, aber da kam nichts an!!!!
jetzt ist die frage, ob ich mich darauf verlassen kann, ob mailverkehr gültig ist vor gericht, denn wie gesagt, die hauptforderung ist gezahlt.
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Die mails spielen absolut keine Rolle
Die Frage ist ob Du im Verzug warst
Mit der zahlung der 15 hast Du auch die Haupt Forderung anerkannt
Falls ja dann sind die RA Gebühren durchsetzungsfähig ( sofern sie nicht den rvg Rahmen sprengen) und werden sehr oft auch eingeklagt
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Schau wie bereits empfohlen in die Rechnung. Steht dort irgendetwas von "Verzug oder Zahlung bis XXXX"? Wenn nicht, dann warst du nicht in Verzug und damit wäre die Voraussetzung für einen Gang zum Anwalt noch nicht gegeben.
Wenn du jedoch im Verzug warst, gilt das was thehellion sagt.
Automatischens Verzug setzen nur über AGB ist derweil nicht erlaubt. Man muss auch in der Rechnung deutlich darauf hingewiesen werden, dass eine Zahlungsfrist gesetzt ist und man automatisch in Verzug gerät.
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quote:
Man muss auch in der Rechnung deutlich darauf hingewiesen werden, dass eine Zahlungsfrist gesetzt ist...
Selbst dann sollte der Gläubiger eine Erinnerung schicken. Tut er das nicht und beauftrag gleich ein verhältnismäßig kostenträchtiges Inkasso, kann ihm ein Verstoß gegen die Schadensminderungsfrist unterstellt werden.
VG
Roland
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