mahnung - mahnbescheid

18. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rhawik
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
mahnung - mahnbescheid

hallo!
habe am 09.04 ein schreiben vom anwalt erhalten das vom 20.03.2008 datiert war,mit einer berechtigten forderung.habe mich sofort am 09.04 bei den anwalt gemeldet und eine ratenzahlung vereinbart.nun sagte er mir aberauch,das ein Mahnbescheid rausgegangen wäre ,da ich mich nicht fristgemäß auf sein schreiben gemeldet hätte.konnte ich ja auch schlecht,wenn das schreiben erst am 09.04 ankam.nun soll ich auch noch die mahngebühren zahlen.mahnbescheid liegt mir aber auch noch nicht vor.was kann ich tun,bzw.wie sollte ich mich verhalten?
mfg rh

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Ratenzahlung und der gerichtliche Mahnbescheid verursachen erhebliche Kosten !
Ich würde die Zähne zusammenbeisen mir das Geld leihen und komplett bezahlen

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1344x hilfreich)

Wenn der MB schon beantragt ist, werden die Kosten dafür wohl zu tragen sein.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

ICH würde Alles zahlen und dann dem MB komplett
und begründungslos widersprechen

-----------------
"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1344x hilfreich)

Wenn alles bezahlt wird erübrigt sich der Widerspruch.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

sicher ist sicher

-----------------
"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rhawik
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

ich kann aber nicht alles auf einmal bezahlen,bin frührentner mit kleiner rente.
aber was mich wundert ist,dass die mahnung wenn sie denn am 09.04. schon rausgegangen sein sollte,immer noch nicht hier vorliegt.
Somit erlischt doch die frist des widerspruchsrecht ,oder nicht?
Nachher kommen noch mehr kosten auf mich zu.
bin ich in beweispflicht,das ein schreiben zb. erst zu einem gewissen zeitpunkt bei mir vorgelegen hat?????
gruß rh

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