"media inkasso": Parkverstoß in England

6. August 2018 Thema abonnieren
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Tannenbaum
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Schüler
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"media inkasso": Parkverstoß in England

Da mein Auto im Sommer 2017 in London angeblich falsch parkte, bekam ich bereits im November zweimal Zahlungsaufforderungen vom Inkassounternehmen "Euro Parking Collection" (EPC). Diese habe ich jedoch ignoriert, da die Forderung nach meinen Informationen in Deutschland nicht eingetrieben wird und die einzige Gefahr darin besteht, dass ich bei einem nächsten Aufenthalt in Großbritannien zur Kasse gebeten werde. -
Jetzt ist ein weiterer Brief gekommen, und zwar von der deutschen Firma "media inkasso" in Verl. Die teilt mit, "dass uns Euro Parking Collection" (EPC) beauftragt hat, die Interessen der London Borough of Greenwich Ihnen gegenüber wahrzunehmen" und fordert mich zur Zahlung von insgesamt 217,20 Euro auf.
Was tun? Weiter ignorieren? Oder Widerspruch einlegen und schreiben, dass ich den Wagen nicht gesteuert habe? - Gibt es Fälle, in denen solche Forderungen von deutschen Gerichten eingetrieben wurden?

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5 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Oder Widerspruch einlegen und schreiben, dass ich den Wagen nicht gesteuert habe?

Du verlangst von uns tatsächlich eine Antwort auf die Frage, ob du lügen sollst und damit streng genommen Betrug begehen sollst?

Oder warst du wirklich nicht in London? Und dein Auto auch nicht? Weißt du, wer da gefahren ist?

Handelt es sich um eine zivilrechtliche Forderung oder um eine öffentlich-rechtliche? Das macht durchaus einen Unterschied bei der Argumentation, ob man die Hilfe eines Inkassos (und damit die Gebühren) überhaupt brauchte.

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#2
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du verlangst von uns tatsächlich eine Antwort auf die Frage, ob du lügen sollst und damit streng genommen Betrug begehen sollst?

Oder warst du wirklich nicht in London? Und dein Auto auch nicht? Weißt du, wer da gefahren ist?

Handelt es sich um eine zivilrechtliche Forderung oder um eine öffentlich-rechtliche?


Ob es moralisch geboten ist, ein britisches Parkknöllchen zu bezahlen oder nicht, darüber könnte man streiten - das war aber nicht meine Frage, nicht wahr, Legende mepeisen? Meine Frage ist vielmehr, ob eine solche Forderung hier in Deutschland gerichtlich eintreibbar ist oder nicht. Kannst du diese Frage beantworten?
Wer in London das Auto geparkt hat, weiß ich nicht. Es kommen mehrere Familienangehörige in Frage - und da gilt in Deutschland Zeugnisverweigerungsrecht. Wie das in GB ist, weiß ich nicht.
Und woher soll ich denn wissen, ob es sich bei dieser Forderung um eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche handelt?

Einen "Strafzettel" oder einen Bußgeldbescheid habe ich übrigens nie erhalten. Weder an der Windschutzscheibe noch per Post. Es kamen nur Briefe von Inkassofirmen.

-- Editiert von Tannenbaum am 06.08.2018 22:52

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ob es moralisch geboten ist, ein britisches Parkknöllchen zu bezahlen oder nicht, darüber könnte man streiten

Es geht nicht um Moral, sondern um Strafrecht. Zu lügen hat mitunter nicht nur mit Moral zu tun, sondern auch mit Strafrecht.

Das hier ist ansonsten kein Forum, wo man Anleitungen bekommt, wie man sich um irgendwelche legitime Forderungen herumdrückt.

Zitat:
Meine Frage ist vielmehr, ob eine solche Forderung hier in Deutschland gerichtlich eintreibbar ist oder nicht.

Wieso sollte es nicht einklagbar sein. Zumal der Brexit noch immer nicht endgültig vollzogen ist. Darüber hinaus würde es selbst aus Nicht-EU-Ländern möglich sein, so etwas hier zu verfolgen.

Zitat:
und da gilt in Deutschland Zeugnisverweigerungsrecht

Viel Spaß dabei. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass es so leicht wäre oder? Wenn du nicht via Fahrtenbuch o.ä. beweisen kannst, welchem Angehörigen du das Auto in London geliehen hast, dann wird halt angenommen, dass du es warst. beweise erst mal das Gegenteil. So oder so kannst du sicher nicht verschweigen, wer Zugang zum Auto gehabt haben könnte, wenn du selbst aus der Nummer rauskommen willst. Das wurde schon in diversen Foren zigfach so durchgekaut...

Zitat:
Und woher soll ich denn wissen, ob es sich bei dieser Forderung um eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche handelt?

Durch Recherche

Zitat:
Einen "Strafzettel" oder einen Bußgeldbescheid habe ich übrigens nie erhalten.

Also warst du es dann doch am Ende. Und du willst hier eine Anleitung, wie du mittels Lügen aus der Nummer rauskommst. Wie gesagt: Strafrechtlich relevante Anleitungen gibt es hier nicht.

Zitat:
Einen "Strafzettel" oder einen Bußgeldbescheid habe ich übrigens nie erhalten.

Na dann. Schreibe den Inkassofirmen, dass du keine Ahnung hast, um was für ein Parkverstoß es gegangen sein soll und dass du gerne Beweise (Foto u.ä.) sehen willst, sowie exakte Angabe zu Uhrzeit/Datum und Ort des Verstoßes). Völlig legal, ohne Lügen.

Mir ist unbegreiflich, wieso es Leute auch noch gut finden und ihre eigene völlig miese Moral rechtfertigen wollen, wenn sie sich falsch verhalten haben und dann via Lug und Betrug aus der Nummer herauskommen wollen.

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#4
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Mir ist unbegreiflich, wieso es Leute auch noch gut finden und ihre eigene völlig miese Moral rechtfertigen wollen, wenn sie sich falsch verhalten haben und dann via Lug und Betrug aus der Nummer herauskommen wollen.


Bist du Polizist, mepeisen? Ich frage mich, woher du hier deine Reputation als Legende des Forums erhalten hast. Dadurch, dass du zu Themen, über die du nichts zu sagen weißt, einfach trotzdem mal antwortest und von oben herab ein bißchen moralisierst? - Dass völlig überhöhte Bußgeldforderungen aus dem Ausland (die offenbar nicht an Einheimische gestellt werden) ein Thema sind, das auch schon den ADAC beschäftigt hat, sollte dir eigentlich nicht entgangen sein.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na dann wende dich doch an den ADAC.

Deine Meinung stand bereits vor Themaeröffnung fest. Wieso also fragst du hier nach?

Und es interessiert mich ansonsten leider herzlich wenig, was du über mich denkst. Du hast nach einem Weg gesucht, mittels Lug und Betrug aus einer Nummer rauszukommen. Du hast weder gefragt, ob die Forderung überzogen ist, noch gefragt, welche normalen Wege es gibt, sich dagegen zu wehren.

Du hast von mir den deutlichen Hinweis bekommen, dass jegliche Inkassokosten in vielen solcher Fälle völliger Unsinn sind und nicht gezahlt werden müssen, da es Wege für solche Forderungen gibt, diese auf amtliche Wege ohne zusätzliche Inkassokosten einzutreiben. Ergo: Verstoß gegen Schadensminderungspflicht.

Du hast den deutlichen Hinweis erhalten, erst mal den gegenüber nach Beweisen und Details zu fragen, damit du die Sachlage prüfen kannst, bevor du Stellung nimmst, ob du es warst oder nicht o.ä.

Das sind zwei überdeutliche Hinweis, völlig jenseits deines Versuchs mit Lug und Betrug aus der Nummer rauszukommen. Wenn dir meine Antwort nicht passt, warte halt auf einen anderen User oder gehe. Dies ist ein freies Land... Bestimmt finden sich Foren, in denen man dir beipflichtet, dass ein Mensch mit möglichst dreisten Lügen aus solchen Nummern vielleicht rauskommt. Hier wird das (da bin ich mir relativ sicher) nicht passieren.

-- Editiert von mepeisen am 07.08.2018 12:55

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