mediafinanz- Inkasso für nie erhaltene Ware

20. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Muemmelchen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)
mediafinanz- Inkasso für nie erhaltene Ware

Seit ein paar Wochen bekomme ich Inkassobriefe von mediafinanz.

Ich habe bei ebay mal was gekauft und auch mit afterbuy abgeschlossen (Lastschrift glaube ich) aber habe nie Ware bekommen.

Nun nach vielem Hin und her hat man mir heute mal eine Forderungsaufstellung zugesandt mit der Überschrift: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides. Ich habe schon mehrmals um die Kopie des Post-Übergabe-Beleges gebeten aber diese Anfragen ignoriert man geflissentlich.

Hier die Aufstellung:

1. Hauptforderung: 43,82 Euro
2. Mahnkosten Mandant: 5 Euro (Ich habe aber weder Ware, eine Rechnung oder auch nur eine Mahnung bekommen)
3. vorgerichtliche Inkassokosten: 37,50 Euro
4. vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 Euro
5. Gebühr für Telefoninkasso: 11,60 Euro (obwohl ich nie einen Anruf angenommen habe oder dort anrief)
6. Kontoführungsgebühren: 2,50 Euro

Gesamt: 104,92 Euro

Natrülich droht man im Brief auch gleich mit Titulierung, Lohnpfändung etc. Und das kann ich selbstverständlich nur abwenden, wenn ich auch SOFORT den Betrag überweise.

Ich würde gerne Anzeige erstatten wegen versuchten Betruges. Denn auch nach mehrmaliger Aufforderung habe ich wie gesagt immer noch keine Kopie des Postbeleges und wer nun das Paket angenommen hat. Wenn die Ware an mich raus ging, dann wurde sie mir zumindest nicht zugestellt und dann möchte ich wissen wer sie hat.

Warum weigert man sich, mir diesen beleg zu geben, wenn man doch der Meinung ist die Forderung ist berechtigt? Oder wissen die schon, das die Forderung nicht berechtigt ist und rücken deshalb nicht damit aus. Natürlich steht das jetzt auch in der Schufa. Habe extra nachgeschaut. das kann doch nicht rechtens sein oder?!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Mit Lastschrift bezahlt?
Wurde die Lastschrift zurückgebucht?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muemmelchen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

also ich kann mich auch irren. zurückgebucht wurde nie etwas. es kann auch sein, dass es per rechnung bestellt wurde. Wäre es abgebucht worden, dann hätte ich es ja auch in erinnerung gehabt und mich gewundert warum keine Ware kommt. Oder das Geld dann zurück buchen lassen (was ich aber nicht getan habe). ich habe auch noch einmal bis letztes Jahr februar in meine Bankunterlagen geschaut. Nichts!


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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Wenn ein gewerblicher Händler dir Ware schickt die dich nicht erreicht, kann er das Geld auch nicht fordern, da der Nachweis, dass die Ware dich erreicht hat, fehlt.

Das einfachste wäre hier vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen, dessen Frist erst beginnt, wenn du die Ware erhalten hast. Dann schickst du eine eidesstattliche Erklärung an den Verkäufer, die Ware nicht erhalten zu haben.
Damit sinken die Forderungen gegen dich auf 0€!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#4
 Von 
Muemmelchen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Es war gewerblich. Danke für deine Antwort. Dann mache ich das. Und die eid. Erklärung dann per Einschreiben!

-- Editiert Muemmelchen am 20.08.2013 11:32

-- Editiert Muemmelchen am 20.08.2013 11:35

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#5
 Von 
Muemmelchen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Frage ist ja jetzt, weil ich ja das inkassounternehmen schon mehrfach darauf hingewiesen habe, ob ich denen ne Anzeige wegen betrug reinsprächen kann. Sie reagieren ja gar nicht darauf. Und in der Schufa steht es auch

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Muemmelchen am 20.08.2013 11:34

ob ich denen ne Anzeige wegen betrug reinsprächen kann.
Und was soll dir der Bl.öds.inn bringen?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Muemmelchen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Anscheinend will man ja Geld fordern für nie gelieferte wäre, was ich schon mehrfach mitgeteilt habe, die aber anscheinend ja aber für die absolut uninteressant ist weil sie einfach das Geld wollen. Ob berechtigt odernicht

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zuerst solltest du klären, ob du tatsächlich bezahlt hast und es nicht zurückgebucht wurde (Kontoauszüge prüfen). Denn wenn du bezahlt hast, ist alleine schon das erneute Fordern unzulässig und wenn du auch die Ware trotz Bezahlung nie erhalten hast, ist es Betrug.

Wenn du nicht bezahlt hast, ist es bestenfalls Nötigung oder versuchter Betrug (Ein Schaden ist dann ja bisher nicht entstanden). Wenn allerdings Vorkasse vereinbart war, würde das in neuem Licht erscheinen und dann würde das alles noch kein Fehler sein. Unabhängig davon, dass du dann ggf. noch einmal ausdrücklich von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen solltest.

Wenn du eine falsche Kontonummer angegeben hast (Zahlendreher usw.) wärst du aber auch im Verzug und es wäre kein Betrug.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#9
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Und in der Schufa steht es auch

Dann wird es aber höchste Eisenbahn dagegen was zu tun!
Wie hast du die denn "aufgefordert"?

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Muemmelchen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Also in der Schufa steht es schon bevor mich mediafinanz angeschrieben hat bzw. vlt. zeitgleich mit dem 1.Schreiben.

Ich habe die im brief stehende Mailadresse mit Betreff AZ verwendet, worauf man mir auch antwortete nur eben nicht auf das einging was ich schrieb. Zuerst wusste ich gar nicht um was es sich handelte. Ich kannte den mandanten nicht und es war weder eine Rechnungskopie noch eine Forderung dem Brief beigelegt. Daraufhin forderte ich die Rechnung an und die Forderungsaufstellung. Dann schrieb man mir, dass immernoch nicht gezahlt wurde und ich überweisen soll mit nochmaliger Nennung des Betrages. daraufhin schickte ich noch einmal eine Aufforderung für die Rechnung welche dann mit Post geschickt wurde. Dann habe ich geschrieben, dass ich die ware nie erhalten habe und ich gerne wissen möchte wer das angenommen hat. Daraufhin schickte man mir einen Auszug von Afterbuy mit meinen angegebenen Daten...was mir natürlich rein gar nichts bringt, weil es in keinster weise auf mein Anliegen einging. dann habe ich noch 2 Mal aufgefordert mir diesen Beleg zu schicken und gleichzeitig auch eine Forderungsaufstellung.
Diese ging mir dazu und dann schrieb ich, dass diese Punkte alle absurd wären und ich immernoch keine ware oder Mahnung oder einen beleg für die Übergabe bekommen habe. Nie geht man darauf ein. Und jetzt wie gesagt die drohung mit dem gerichtlichen mahnverfahren.

Geld ging nie ab. ich habe geschaut.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Also in der Schufa steht es schon bevor mich mediafinanz angeschrieben hat bzw. vlt. zeitgleich mit dem 1.Schreiben.

Damit dürfte bereits ein Verstoß gegen BDSG vorliegen, denn es wurde dir nicht angekündigt und es gibt keinen Titel. Insofern bei der Schufa sofortige Löschung verlangen, weil mehrfach Verstöße gegen das BDSG vorliegen.

quote:
Ich habe die im brief stehende Mailadresse mit Betreff AZ verwendet, worauf man mir auch antwortete nur eben nicht auf das einging was ich schrieb.

Weil das auch nicht richtig gelesen wird. Man will einfach, dass du zahlst.

quote:
Geld ging nie ab. ich habe geschaut.

Nun, dann ist es insoweit erst einmal nicht völlig absurd, das Geld zu fordern.

Ich würde jetzt dem Inkasso nichts mehr schreiben. Du hast ja genug geschrieben. Man könnte nun das zuständige Gericht anschreiben (siehe Suche nach Inkasso bei http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ ) und Beschwerde einlegen. Dort deutlich schreiben, dass Forderungsaufstellungen erst nach 4. oder 5. Aufforderung zugesandt wurden, dass Vertragsnachweise, Zustellungsnachweise u.ä. verweigert wurden und auch trotz Widerspruchs Schufa-Einträge gemacht wurden und trotz Widerspruchs weiter gefordert wird. Abwarten, was passiert. :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Inkassoladen ist lediglich der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers - da wird nicht großartig überprüft

Ist es trotz bestrittener Forderung zu einem Eintrag gekommen kannst Du erfolgreich klagen :

http://www.ilex-recht.de/content/view/559/150/

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DennisWHV
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

[color=red]Info über Geschäftspraktiken der Firma auch an die Sparkasse(Kontogeber der Med.Fin.)[/color]so genau wie möglich belegen und "unbequeme" Fragen stellen, ob man damit WIRKLICH "in Verbindung gebracht" werden möchte. siehe auch meine anderen Eintäge

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