mediafinanz - billsafe

23. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)
mediafinanz - billsafe

Guten Tag,

ich möchte hier ausdrücklich vor den Machenschaften der angesprochenen Firmen warnen. Ich habe im Internet einen Artikel AUF RECHNUNG bestellt. Der Artikel ist zwar angekommen, allerdings habe ich nie eine Rechnung gesehen. Statt dessen wurde mir angeblich eine Rechnung der Firma "billsafe" gesendet. Allein der Name dieser Firma erscheint nicht vertrauenswürdig, sodass mögliche Schreiben bei mir im spam-ordner landen. Zudem habe ich niemals tatsächlich eine Rechnung erhalten. "Billsafe" ist dann auch grundsätzlich sehr schnell mit einem Inkassobüro namens "mediafinanz" bei der Hand, die sofort auf den gekauften Artikel satte 60 Euro draufschlagen. Da ich davon ausgegangen bin mit der Firma, bei deren online-shop ich bestellt habe, einen kaufvertrag auf rechnung abgeschlossen zu haben, diese Rechnung von besagter Firma aber nier erhalten habe und sich beim Kauf des Artikels auch kein Hinweis auf die Firma "Billsafe" findet (lediglich der hinweis: "Rechnung - bezahlen Sie später), habe ich "Mediafinanz" geschrieben, dass ich mich nicht im Zahlungsverzug befinde und deshalb deren überzogenen Gebühren (für einen Brief) auch nicht zahlen werde, zudem ich die Firma "Billsafe" nicht kenne. Seitdem habe ich von denen nichts mehr gehört. Ich bin gespannt, was noch kommt und werde das Ergebnis mitteilen. Auf grund der undurchsichtigen und intransparenten Machenschaften der angesprochenen Firmen möchte ich ausdrücklich davor warnen, denen Geld zu überweisen, zumal sie gleich beim ersten Telefonat zur Einschüchterung mit dem Gericht drohen.

Anbei schicke ich noch einen interessanten Hinweis (Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mahnbescheid/):

Muss ich Inkassogebühren oder andere Verzugskosten zahlen?

Nein, denn da Sie sich nicht "im Verzug" befinden, müssen Sie keine Verzugskosten, Inkassogebühren oder Rechtsanwaltskosten tragen. Um in den Verzug zu kommen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Ordnungsgemäße und berechtigte Rechnung: Es muss eine berechtigte Hauptforderung bestehen. Über diese Forderung muss Ihnen eine ordnungsgemäße und fehlerfreie Rechnung erstellt worden sein. Liegt keine Rechnung vor, ist diese undeutlich oder fehlerhaft, so sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Als Kunde haben Sie Anspruch auf eine korrekte Rechnung. Diese Rechnung muss Ihnen tatsächlich zugegangen sein. Das heißt, sie muss zuhause bei Ihnen im Briefkasten angekommen sein. Diesen Zugang muss der Gläubiger beweisen. Um diesen Beweis führen zu können müsste Ihnen der Gläubiger die Rechnung per Einschreiben mit Rückschein zugestellt haben, was natürlich in den seltensten Fällen geschieht.

2. Mahnung: Zahlen Sie eine berechtigte Forderung nicht, so muss der Gläubiger Sie ermahnen. Es ist mindestens eine Mahnung notwendig, um Sie in Verzug zu setzen. Auch diese Mahnung muss Ihnen zugegangen sein, und der Gläubiger hat diesen Zugang zu beweisen. Widerum ist ein derartiger Nachweis nur per Einschreiben mit Rückschein möglich.

Eine andere Möglichkeit, Sie in Verzug zu setzen, ist, dass seit dem Zugang der Rechnung 30 Tage vergangen sind. Zahlen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kommen Sie automatisch in Verzug, wenn Sie Verbraucher sind und auf diese 30-Tage-Regelung deutlich in der Rechnung hingewiesen wurde.

In den Fällen der unberechtigten Inkassomahnung kann es somit überhaupt nicht zu einem Verzug Ihrerseits gekommen sein, da schon die Hauptforderung ungerechtfertigt ist bzw. überhaupt nicht existiert. Ohne korrekt bestehende Hauptforderung kann es nicht zu einem Schuldnerverzug kommen.

Wären Sie im Verzug, so müssten Sie dem Gläubiger seinen Verzugsschaden ersetzen. Verzugsschaden sind Zinsen, Mahngebühren, Mahnkosten, Inkassokosten und Rechtsanwaltsgebühren. Bestünde also tatsächlich eine berechtigte Forderung gegen Sie und wären Sie mit der Bezahlung dieser Forderung in Verzug geraten, so dürfte der Gläubiger den Ersatz der Inkassogebühren verlangen. Ist der Schuldner nicht im Verzug, so hat der Gläubiger kein Recht auf derartige Forderungen! Sie sind nicht zur Zahlung von Inkassogebühren oder anderen Verzugskosten verpflichtet.

Das kann auch nützlich sein:
http://www.focus.de/finanzen/experten/thomas_hollweck/zweifelhafte-abmahnungen-so-wehren-sie-sich-gegen-inkassounternehmen_id_4563953.html

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat:
Der Artikel ist zwar angekommen, allerdings habe ich nie eine Rechnung gesehen. Statt dessen wurde mir angeblich eine Rechnung der Firma "billsafe" gesendet. Allein der Name dieser Firma erscheint nicht vertrauenswürdig, sodass mögliche Schreiben bei mir im spam-ordner landen.


Billsafe ist ein Bezahlservice für Händler. Also durchaus korrekt, das der Online-Shop die Rechnung über Billsafe gesendet hat! Vielleicht sollte man dann doch mal Herr Google fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

das kann sein, aber dann muss beim online-shop ein hinweis erfolgen. "billsafe" scheint mit "pay pal" zusammenzuhängen und auf "paypal" wird explizit beim online-shop verwiesen. man kann nicht automatisch erwarten, dass ich diese firma kenne. außerdem ist das urteil von "herrn google" eindeutig. die versuchen sich über mahngebühren zu finanzieren. ich denke, dass mehrere leute dieses problem haben und dass man diesen "firmen" und deren machenschaffen stoppen muss uns das nämlich definitiv nmicht sauber. ich bin mir sicher, dass das was die gemacht haben vor gericht niemals bestand hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

hier kann man mehr über "billsafe" erfahren (https://de.trustpilot.com/review/billsafe.de), im Übrigen scheint billsafe im dunstkreis von "mediafinanz" gegründet worden zu sein ...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Billsafe ist ein Onlinebezahldienst welcher keinerlei Hilfe eines ext Inkassobüros benötigt

Zahl die Hauptforderung zweckgebunden (nur HF) an Billsafe und gut ist
Die Inkassogebühren sind nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolggsaussichten nicht expl eingeklagt

Poste wieder wenn Media Finanz sich meldet

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Kontrolliere mal deine Schufa. Ich habe auch mit dem Laden ärger.
Die A******* haben mir jetzt sogar einen negativen Schufaeintrag gesetzt!!!!! Die scheuen wirklich keinerlei Widrigkeiten!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

einen schufaeintrag müssten die mir aber mitteilen ... mir wäre es einfach wichtig, dass das möglichst publik wird und die leute sich nicht von diesen machenschaften einschüchtern lassen ....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
einen schufaeintrag müssten die mir aber mitteilen ...

Nö. Wieso?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

... weil die meine daten nicht einfach so wegen ungerechtfertigter anschuldigungen ohne mein wissen speichern dürfen, das ist ja praktisch verleumdung ... bzw. kann ich dann bei der schufa eine kostenlose auskunft bekommen?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Missy687):
Kontrolliere mal deine Schufa. Ich habe auch mit dem Laden ärger.
Die A******* haben mir jetzt sogar einen negativen Schufaeintrag gesetzt!!!!! Die scheuen wirklich keinerlei Widrigkeiten!


Wie gehst du dagegen vor?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Deswegen muss dich noch lange niemand informieren, wenn er einen Eintrag bei der Schufa macht. Und ja, man bekommt einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft von der Schufa.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

heute kam folgende mail, nachdem vor ca 20 tagen schon einmal ein brief mit demselben inhalt bei mir ankam ... fahren die die scheibchentaktik, um einen mürbe zu machen? was bedeutet es, einen gerichtlichen mahnbescheid zu bekommen und welche kosten kommen da auf mich zu?

ANKÜNDIGUNG des gerichtlichen MAHNBESCHEIDES
Forderung der Firma PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (BillSAFE) aus Kaufvertrag über Warenlieferung/en spätestens seit dem 23.07.2015
ursprünglicher Gläubiger: Gusti Leder (www.gusti-leder.de)

Sehr geehrter Herr Huber,

trotz mehrfacher Aufforderungen wurden die aufgeführten Schulden von Ihnen nicht beglichen. Die Rückstände müssen nunmehr tituliert und zwangsweise durch Pfändung (Lohnpfändung, Konto, Sachen) beigetrieben werden. Ein erwirkter Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig.

Sie können diese Maßnahmen noch vermeiden, wenn Sie sofort den rückständigen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens 369152242 auf das unten angegebene Konto überweisen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 14,00 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 19,00 EUR
Direktzahlung an unseren Mandanten: -23,80 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 9,00 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 05.10.2015): 63,20 EUR

Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung.

Anderenfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens mit anschließender Vollstreckung.

Gerichtskosten §§ 3,34, Nr.1100 KV GKG: 32,00 EUR
Anwaltsgebühren §13 RVG : 45,00 EUR
Auslagen: 9,00 EUR
Kosten des Mahnbescheides: 86,00 EUR

Diese Kosten können Sie durch sofortige Zahlung sparen, ebenso die Kosten, die durch Einleitung der Vollstreckung entstehen.

Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir die zu Ihrer Person vorliegenden Daten gespeichert haben.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen werktags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)541 2029-172 zur Verfügung.

Mit verbindlichem Gruß

mediafinanz AG, Abteilung Mahnbescheid

mediafinanz AG

Als Inkassodienstleister registriert
beim Amtsgericht Osnabrück
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

wie kann es vor allem sein, dass die mir in dem schreiben keinerlei fristen setzen!?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
was bedeutet es, einen gerichtlichen mahnbescheid zu bekommen und welche kosten kommen da auf mich zu?

Außer Briefporto für das Schicken des Widerspruchsschreibens ans Gericht exakt 0,00€.
Solange die dann nicht klagen und du die Klage verlierst, musst du auch nichts bezahlen.

Ich würde hier sowieso Strafanzeige erstatten. Die Formulierung ist hart an der Grenze des Erlaubten. Analog den Schufa-Drohungen (Stichwort Vodafone). Zudem sind die Mahngebühren absurd und erscheinen frei gewürfelt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

ich habe mich jetzt mal an den verbraucherschutz gewandt ...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich würde denen einmalig folgendes mitteilen:

"ANKÜNDIGUNG ÜBER LETZTMALIGE GELEGENHEIT DIE FORDERUNG IN IHREM SYSTEM ZU KORRIGIEREN"

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für ihr Massenschreiben ohne jeglichen Aussage- und juristischen Stellenwert.
In ihrem Eifer haben sie wohl vergessen ein paar wichtige Dokumente mitzusenden
( ) Forderungsabtretung/Vollmacht im Original
( ) Bereinigte Forderungsaufstellung
( ) Titel der Forderung (bzw. Titelkopie)
( ) sonstiges: _____________________
( ) Information über den Hauptgläubiger, sowie dem Kaufvertrag nach dem RDG
(Zutreffendes ankreuzen)

Wie sie sicherlich wissen, sind viele ihrer Fantasiegebühren gerichtlich so haltbar, wie ein rohes Ei das aus einem 10 Meter hohem Fenster geworfen wird (dazu gehören Kontoführungsgebühren, verjährte Zinsforderungen, überzogene Mahnauslagen und Geschäftsgebühren u.v.m.). Dem eigentlichen Gläubiger wäre es nämlich zumutbar gewesen selber zu mahnen und somit verstösst er, bzw. sie gegen die Schadensminderungspflicht (auch wenn sie das Wort nicht hören wollen). Zudem warne ich sie davor die Forderung an irgendwelche "Vertragsanwälte", die vermutlich im selben Haus sitzen, weiterzuleiten um die Kosten noch weiter in die Höhe zu treiben, da dies eine verbotene Kostendoppelung darstellt.

Einem Eintrag in diverse Auskunfteien widerspreche ich hiermit ausdrücklich und explizit, da ich der Forderung im Ganzen bzw. in Teilen widerspreche.
Ebenso werde ich einem Mahnbescheid in soweit wiedersprechen, wie dieser die unzulässigen bzw. bereits beglichenen Forderungen beinhaltet - und "NEIN, ich werde den Widerspruch nicht zurückziehen, auch wenn sie mir 1 % Nachlass oder dergleichen auf die offene Forderung gewähren", sparen sie sich das schreiben und das Papier.

Sollten sie erneut Drohungen oder Nötigungen postalisch mir zukommen lassen, werde ich diese an das jeweilige Aufsichtsgericht weiterleiten und eine Entziehung ihrer Zulassung anregen, da sie sich anscheinend nicht an geltendes Gesetz halten bzw. mit einschüchternden Methoden Personen zur Zahlung "bewegen".

Dies wird der einzige und letzte Brief an sie schreiben und wurde als Einschreiben wirksam zugestellt

Freundliche Grüße,

Marianne Musterfrau

-- Editiert von Albarion am 05.10.2015 19:06

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

vielen Dank für deine Arbeit! das klingt soweit ganz gut (besonders die aufzählung), allerdings sind die echt krass unterwegs ... diedrücken die dir ohne dein wissen unter umständen sogar einen schufaeintrag rein ... bin ich mit dem schreiben abgesichert? gibts dazu weitere meinungen?
es wäre echt klasse, wenn hier eine art musterschreiben entstehen würde, mit dem man denen das handwerk legen kann ... :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Sache mit der Schufa wird durch den Passus des Widerspruches geregelt.

Zitat:
Einem Eintrag in diverse Auskunfteien widerspreche ich hiermit ausdrücklich und explizit, da ich der Forderung im Ganzen bzw. in Teilen widerspreche.



Laut Gesetz dürfen keine Meldungen erfolgen, sofern die Forderung strittig ist, machen sie es dennoch drohen Strafen und Schadensersatzforderungen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Laut Gesetz dürfen keine Meldungen erfolgen, sofern die Forderung strittig ist, machen sie es dennoch drohen Strafen und Schadensersatzforderungen.


Jap... An dem Punkt bin ich nun angekommen :grins:
Bei dem Verein muss man schnell reagieren, ansonsten müssen größere Geschütze aufgefahren werden.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Könnte ich nochmal eine gelehrten- oder philosophenmeinung zu folgendem schreiben bekommen? geht das so und wäre ich dann zunächst auf der sicheren seite? gerichtlich bekommen sie das nie durch, da bin ich mir recht sicher ...! ich will bloß, dass da nichts hinter meinem rücken geschieht, von dem ich nichts weiß. die ursprüngliche firma wollte sich mit mediafinanz übrigens in verbindung setzen und ihre zusammenarbeit mit ihnen überdenken ...

Zitat (von Albarion):
Ich würde denen einmalig folgendes mitteilen:
"ANKÜNDIGUNG ÜBER LETZTMALIGE GELEGENHEIT DIE FORDERUNG IN IHREM SYSTEM ZU KORRIGIEREN"
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihr Massenschreiben ohne jeglichen Aussage- und juristischen Stellenwert.
In ihrem Eifer haben sie wohl vergessen ein paar wichtige Dokumente mitzusenden
( ) Forderungsabtretung/Vollmacht im Original
( ) Bereinigte Forderungsaufstellung
( ) Titel der Forderung (bzw. Titelkopie)
( ) sonstiges: _____________________
( ) Information über den Hauptgläubiger, sowie dem Kaufvertrag nach dem RDG
(Zutreffendes ankreuzen)
Wie sie sicherlich wissen, sind viele ihrer Fantasiegebühren gerichtlich so haltbar, wie ein rohes Ei das aus einem 10 Meter hohem Fenster geworfen wird (dazu gehören Kontoführungsgebühren, verjährte Zinsforderungen, überzogene Mahnauslagen und Geschäftsgebühren u.v.m.). Dem eigentlichen Gläubiger wäre es nämlich zumutbar gewesen selber zu mahnen und somit verstösst er, bzw. sie gegen die Schadensminderungspflicht (auch wenn sie das Wort nicht hören wollen). Zudem warne ich sie davor die Forderung an irgendwelche "Vertragsanwälte", die vermutlich im selben Haus sitzen, weiterzuleiten um die Kosten noch weiter in die Höhe zu treiben, da dies eine verbotene Kostendoppelung darstellt.
Einem Eintrag in diverse Auskunfteien widerspreche ich hiermit ausdrücklich und explizit, da ich der Forderung im Ganzen bzw. in Teilen widerspreche.
Ebenso werde ich einem Mahnbescheid in soweit wiedersprechen, wie dieser die unzulässigen bzw. bereits beglichenen Forderungen beinhaltet - und "NEIN, ich werde den Widerspruch nicht zurückziehen, auch wenn sie mir 1 % Nachlass oder dergleichen auf die offene Forderung gewähren", sparen sie sich das schreiben und das Papier.
Sollten sie erneut Drohungen oder Nötigungen postalisch mir zukommen lassen, werde ich diese an das jeweilige Aufsichtsgericht weiterleiten und eine Entziehung ihrer Zulassung anregen, da sie sich anscheinend nicht an geltendes Gesetz halten bzw. mit einschüchternden Methoden Personen zur Zahlung "bewegen".
Dies wird der einzige und letzte Brief an sie schreiben und wurde als Einschreiben wirksam zugestellt
Freundliche Grüße,
Marianne Musterfrau
-- Editiert von Albarion am 05.10.2015 19:06


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Passt schon :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gusti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Also,
ich habe jetzt einen Anruf der ursprünglichen Firma erhalten, bei denen ich das Produkt bestellt habe. Die haben mir jetzt angeboten die Hälfte des Betrags, den ich an "Mediafinanz" zahlen sollte zu übernehmen. Sie denken auch darüber nach, die Zusammenarbeit mit "Billsafe" auf Grund des fragwürdigen Geschäftsmodells zu überdenken. Meiner Freundin, die bereits angesichts des Drucks der Seitens "mediafinanz" aufgebaut wird, nachgegeben hat und das gesamte Geld überwisen hat, werden sie einen Gutschein geben.
Mein Fehler war jetzt und darauf haben die bei "mediafinanz" auch hingewisen, dass ich das Geld mit den Mahngebühren bereits an "Billsafe" überwiesen habe (Sie sagen, sie können mir dadurch nachweisen, dass ich das Geld wegen ihres Schreibens überwiesen hätte). Hätte ich das Geld nur für den Artikel direkt an die ursprüngliche Firma überwiesen hätten sie mir nichts anhaben können.
Ich bin auf den Deal jetzt eingegengen. Ich möchte hier dringend vor dem fragwürdigen Geschäftsmodell warnen und hoffe, dass das irgendwie auch nochmal publik wird (und wenn es nur über diesen Fotrumsbeitrag ist) ... ich bin noch gespannt, was der verbraucherschutz sagt. Ich denke als Fazit kann festgehalten werden: Bei einem Scvhreiben von Mediafinanz auf keinen Fall an Billsafe überweisen, sondern einfach direkt an die Firma, tja und dann standhaft bleiben. In meinem Fall hätten sie garantiert nichts tun können ...
Ansonsten könnte der Fall dann geschlossen werden ...

Das wäre mein geplantes abschließendes Schreiben gewesen:

"ANKÜNDIGUNG ÜBER LETZTMALIGE GELEGENHEIT DIE FORDERUNG IN IHREM SYSTEM ZU KORRIGIEREN"

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihr Massenschreiben ohne jeglichen Aussage- und juristischen Stellenwert.
In ihrem Eifer haben sie wohl vergessen ein paar wichtige Dokumente mitzusenden:

( ) Forderungsabtretung/Vollmacht im Original
( ) Bereinigte Forderungsaufstellung
( ) Titel der Forderung (bzw. Titelkopie)
( ) sonstiges: _____________________
( ) Information über den Hauptgläubiger, sowie dem Kaufvertrag nach dem RDG
(Zutreffendes ankreuzen)

Ich habe mich zu keiner Zeit im Zahlungverzug befunden, da ich bei der Firma „..." einen Artikel auf Rechnung bestellt habe, die nötige Rechnung allerdings erst am 16.09. direkt von der Firma per E-mail bekommen habe. Der fällige Betrag wurde bereits getilgt. Auf Grund einer intransparenten Zusammenarbeit mit der Firma „Billsafe" (siehe screenshot) konnte ich nicht wissen, dass diese Firma von „..." beauftragt wurde. Ich habe darüber zu keiner Zeit eine Information erhalten. Allerdings gehört „Billsafe" aber zu Ihrer Firma, oder umgekehrt. Als Verbraucher war es mir nicht möglich, diese Strukturen zu erkennen. Angesichts dieser Tatsache sehe ich bei mir keine Schuld, sondern vielmehr bei der Firma „...", die mir auch auf gezielte Nachfrage hin nicht direkt beantworten konnte, von wem die Rechnungen grundsätzlich kommen. Ein Hinweis auf die Firma "Billsafe" fehlt jedoch auf der Seite des online-shops und wird während des gesamten Einkaufs niemals explizit erwähnt. „...." hat mir gegenüber ebenfalls erklärt, dass sie eine weitere Zusammenarbeit angesichts ihres fragwürdigen Geschäftsmodells überdenken will. Meinen Standpunkt kann ich auch jederzeit gerne vor einem Gericht erläutern.
Ich fordere sie hiermit auf, bis spätestens 31.10.2015 meine Daten zu löschen, die angebliche Akte mit der Nummer ... , die sie über mich angelegt haben, zu löschen und mir dies auch direkt zu bestätigen.
Einem Eintrag in diverse Auskunfteien widerspreche ich hiermit ausdrücklich und explizit, da ich der Forderung im Ganzen bzw. in Teilen widerspreche.
Sollten sie erneut Drohungen oder Nötigungen mir postalisch zukommen lassen, werde ich diese an das jeweilige Aufsichtsgericht weiterleiten und eine Entziehung ihrer Zulassung anregen, da sie sich anscheinend nicht an geltendes Gesetz halten bzw. mit einschüchternden Methoden Personen zur Zahlung "bewegen".
Dies wird der einzige und letzte Brief, den ich an sie schreibe und wurde als Einschreiben wirksam zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen,

...


-- Editiert von gusti am 13.10.2015 16:35

-- Editiert von gusti am 13.10.2015 16:36

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