meine Rechnung ignoriert, dann Widerspruch gegen Mahnung

22. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tschisass
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
meine Rechnung ignoriert, dann Widerspruch gegen Mahnung

hallo und guten Morgen,

ich betreibe nebenberuflich ein kleines Entwicklungsbüro für Hard- und Software und stehe gerade vor einem Problem.
Ein Kunde von mir, dessen Auftrag (nach einigen Verzögerungen und Hängen und Würgen) abgewickelt wurde weigert sich die Abschlussrechnung zu bezahlen.

Der Punkt ist, dass er die Rechnung Mitte Oktober erhalten hat, dann haben wir telefonisch eine Ratenzahlung vereinbart und nun, nachdem kein Cent kam, habe ich ihm eine Zahlungserinnerung und 2 Wochen später eine Mahnung geschickt. Und prompt widerspricht er der Mahnung.

Läuft da nicht irgendetwas schief? Er hätte doch wenn, dann der Rechnung widersprechen müssen?

So sehe ich die Rechnung (nach 13Wochen) als akzeptiert und nun will er sich 'nur drücken'?


viele Grüße
manfred

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Da er nicht sagt warum er nicht zahlt bzw.
widerspricht, will er sich wohl nur drücken, oder vielleicht kann er auch nicht zahlen, also versucht er Zeit zu gewinnen.

Schreibe ihm und frage warum er widersprochen hat. Setze ihm Frist zu Antworten bzw zu zahlen, und kündige ihn an nach fruchtlosem Fristablauf gegen ihn eine Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten.



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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Die Sache ist die, ob er einer Rechnung oder Mahnung wiederspricht ist unerheblich. Wenn du der Meinung bist deine Forderung wäre berechtigt dann beantrage ein Mahnbescheid. Wenn er dort Wiederspruch einlegt kommts wenn du willst vor Gericht und erst dort wird die Richtigkeit der Forderung geprüft.

Also wenn du dir sicher bist das deine Forderung gerechtfertigt ist dann geh den gerichtlichen Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Powerseller

Es gab noch keinen gerichtlichen Mahnbescheid, nur eine 'private' Mahnung. Insofern muss man überhaupt erstmal das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Ein Widerspruch gegen eine 'private' Mahnung ist abzugrenzen von einem Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Hinsichtlich der Betrugsanzeige bin ich der gleichen Meinung.

Also: Gerichtliches Mahnverfahren einleiten, aber schnell.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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