nicht autorisierter Kontozugriff

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
nicht autorisierter Kontozugriff

Hallo.
paypal hat auf mein Girokonto Geld überwiesen ohne irgendeine Autorisation meinerseits. Jetzt,da auf meinem Paypalkonto ein Minusbetrag entstanden ist, drohen sie mit Inkasso wenn ich das Geld nicht zurück überweise. Dazu bin ich auch grundsätzlich bereit, wenn sie mir meine dadurch entstandenden Kosten ersetzen! Leider können (wollen) sie das nicht zusagen! Kontaktaufnahme mit paypal ist scheinbar nicht möglich. Hotline kann nichts entscheiden, e-mail Beschwerde nur Standardantwort ohne Bezug zum Thema. Was tun? :-)

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
qwerty321
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Kosten sind Dir denn entstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

bzw. welche werden dir entstehen mit einer Überweisung?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich kein Internetbanking habe pro Überweisung 1,50€ Von meinen Tel.-Kosten mal ganz abgesehen.

-- Editiert von barcus am 02.10.2019 20:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Was hat das mit Internet Banking zu tun ?

Zahlst du 1,50€für einen eingeworfenen Überweisungsbeleg ?

Dann stell deinen Kontovertrag um, nach einem Gespräch mit deinem Sachbearbeiter/in.
Oder geh an den Self cervice counter und gibs manuell ein, kostet hier 0,20 €.

Nix wovon du hungern musst, oder was oft auftritt. Alleine die damit vertane Zeit ist wertvoller.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von barcus):
Was tun? :-)

fall aufmachen und nicht autorisierten Kontozugriff melden
Rücküberweisung unter Abzug der Kosten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte ich schon gemacht! Wurde zu meinem Gunsten entschieden!!! Hätte paypal das Geld (welches Geld überhaupt?) nicht auf mein Konto überwiesen wäre ja alles gut.Kann jetzt auch keinen neuen Fall öffnen (versuchen sie es später nochmal). Könnte aber evtl. daran liegen, dass ich selbst der Empfänger des Geldes bin?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keine Ahnung. Das klingt auf jeden Fall schräg. Oder da hat ein Hacker irgendwas ausgetestet. Ich würde mir erst mal keine Gedanken machen. PayPal müsste das ja einklagen und dann erst mal erklären, was da ablief und wieso du hier auf dem Schaden sitzen bleiben solltest. PayPal muss sich das vom vermeintlichen Betrüger wiederholen, nicht von dir. Du musst nur in der Sache deine Kosten nachweisen.

Aber vorläufig PayPal nicht mehr nutzen, bis es ausgestanden ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die paypal Antworten auf meine Beschwerde (Tel. Beschwerde lief ähnlich ab!)

Kosten wollen sie mir übrigens NICHT erstatten!!! Dieser Konflikt wurde zu meinem Gunsten entschieden!!! Habe da jetzt 3x Angerufen incl. langer Wartezeiten in der Tel.-Schleife! Nochmal tu ich mir das nicht an!

Beschwerde:
Hallo.

paypal hat auf mein Girokonto Geld überwiesen ohne
irgendeine Autorisation meinerseits. Jetzt,da auf meinem Paypalkonto ein
Minusbetrag entstanden ist, drohen sie mit Inkasso wenn ich das Geld nicht
zurück überweise. Dazu bin ich auch grundsätzlich bereit, wenn sie mir meine
dadurch entstandenden Kosten ersetzen! Leider können (wollen) sie das nicht
zusagen! Kontaktaufnahme mit paypal ist scheinbar nicht möglich. Hotline kann
nichts entscheiden, e-mail Beschwerde nur Standardantwort ohne Bezug zum Thema.
Was tun? :-)

Antwort:
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Vielleicht finden Sie hier eine Antwort auf Ihre Frage:

Sie können den Status Ihres Konflikts bzw. Antrags auf Käuferschutz auf der Seite Konfliktlösungen einsehen.

In einem Konflikt stellen wir nur ein Forum zur Verfügung, in dem Sie Nachrichten an den anderen Beteiligten senden können, um das Problem auf diese Weise zu lösen. Sie haben 20 Tage Zeit, um das Problem zu lösen, bevor der Konflikt automatisch geschlossen wird. Wenn Sie mit dem anderen Beteiligten keine Lösung finden, können Sie innerhalb einer Frist von 20 Tagen einen Antrag auf Käuferschutz stellen.

Bei einem Antrag auf Käuferschutz untersuchen wir den Fall aktiv und treffen in der Regel innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung. Auf der Seite Konfliktlösungen können Sie nachschauen, ob wir auf eine Antwort von Ihnen oder dem anderen Beteiligten warten oder ob wir den Antrag auf Käuferschutz überprüfen.

Wenn Sie keinen Fall finden, können Sie unter Geschlossene Fälle nachsehen.

Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?

* Rufen Sie uns. Sie erreichen uns über den „Kontakt"-Link auf jeder PayPal-Seite. Wichtig: Halten Sie Ihre Kundenservice-PIN bereit.

oder

* Antworten Sie auf diese E-Mail. Verwenden Sie dabei dieselbe E-Mail-Adresse, mit der Sie diese automatische Antwort erhalten haben.

Viele Grüße

Ihr PayPal-Team

Meine Atwort:
Unterirdischer kundenservice!

paypal Antwort:
Vielen Dank, dass Sie PayPal wegen Ihrem negativen Kontostand kontaktieren.

Ihr PayPal-Konto weist bereits seit 18 Tagen den negativen Kontostand auf. Beachten Sie bitte, dass Ihr PayPal-Konto keinen Negativsaldo gestattet. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr PayPal-Konto einzuschränken und die Angelegenheit an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten.

Wir bitten Sie daher, den ausstehenden Betrag umgehend per Kreditkarte oder per Banküberweisung auszugleichen.

Ausgleich per Kreditkarte:

Gerne helfen wir Ihnen den ausstehenden Betrag mit Ihrer Kreditkarte zu begleichen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter der Telefonnummer 0800 3304 373

Ausgleich per Banküberweisung:

Bitte überweisen Sie den offenen Betrag an

Zahlungsempfänger: PayPal International Ltd.
Betrag: 80,35 Euro
IBAN: DE86501108006161604670
Bank: J.P. Morgan (Frankfurt am Main)
Verwendungszweck: 716PN9T12MQKGFV

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung von Ihrem bei PayPal registrierten Bankkonto mit der Endung x-2445 erfolgen muss. Andernfalls kann der Betrag nicht korrekt zugeordnet werden.

Es kann ca. 1-3 Bankarbeitstage dauern, bis die Überweisung ankommt. Sobald der Betrag Ihrem PayPal-Konto verbucht wurde, senden wir Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail zu.

Wenn der Negativbetrag ganz oder teilweise noch einmal erfolgreich von Ihrem Bankkonto eingezogen wurde, überweisen Sie bitte nur den eventuellen Differenzbetrag. Der Lastschrifteinzug wird innerhalb 7-11 Werktagen Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung unter 0800 3304 373
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag von 9:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Viele Grüße,
Astrid Wolf
PayPal

Meine Antwort:
Maschinenantwort :-( lächerlich!!!!!

paypal Antwort:
Vielen Dank, dass Sie PayPal wegen Ihrem negativen Kontostand kontaktieren.

Ihr PayPal-Konto weist bereits seit 21 Tagen den negativen Kontostand auf. Beachten Sie bitte, dass Ihr PayPal-Konto keinen Negativsaldo gestattet. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr PayPal-Konto einzuschränken und die Angelegenheit an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten.

Wir bitten Sie daher, den ausstehenden Betrag umgehend per Kreditkarte oder per Banküberweisung auszugleichen.

Ausgleich per Kreditkarte:

Gerne helfen wir Ihnen den ausstehenden Betrag mit Ihrer Kreditkarte zu begleichen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter der Telefonnummer 0800 3304 373

Ausgleich per Banküberweisung:

Bitte überweisen Sie den offenen Betrag an

Zahlungsempfänger: PayPal International Ltd.
Betrag:80.35 Euro
IBAN: DE86501108006161604670
Bank: J.P. Morgan (Frankfurt am Main)
Verwendungszweck: 716PN9T12MQKGFV

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung von Ihrem bei PayPal registrierten Bankkonto mit der Endung x-xxx erfolgen muss. Andernfalls kann der Betrag nicht korrekt zugeordnet werden.

Es kann ca. 1-3 Bankarbeitstage dauern, bis die Überweisung ankommt. Sobald der Betrag Ihrem PayPal-Konto verbucht wurde, senden wir Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail zu.

Wenn der Negativbetrag ganz oder teilweise noch einmal erfolgreich von Ihrem Bankkonto eingezogen wurde, überweisen Sie bitte nur den eventuellen Differenzbetrag. Der Lastschrifteinzug wird innerhalb 7-11 Werktagen Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung unter 0800 3304 373
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag von 9:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Viele Grüße,
Timo Koch
PayPal

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Kosten wollen sie mir übrigens NICHT erstatten!!! Dieser Konflikt wurde zu meinem Gunsten entschieden!!! Habe da jetzt 3x Angerufen incl. langer Wartezeiten in der Tel.-Schleife! Nochmal tu ich mir das nicht an!


Wüsste auch nicht, woher der Anspruch kommen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:


Wüsste auch nicht, woher der Anspruch kommen sollte.


Steht ja weiter oben woher!

-- Editiert von barcus am 07.10.2019 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wüsste auch nicht, woher der Anspruch kommen sollte.

Für die Kostenerstattung? bei einem unautorisierten Zugriff hat die Bank den Kunden so zu stellen, wie es ohne diesen Zugriff gewesen wäre. Für mich klingt das also logisch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Wüsste auch nicht, woher der Anspruch kommen sollte.

Für die Kostenerstattung? bei einem unautorisierten Zugriff hat die Bank den Kunden so zu stellen, wie es ohne diesen Zugriff gewesen wäre. Für mich klingt das also logisch.

ICH soll das Geld zurücküberweisen! Das kostet MICH 1,50€ pro Überweisung, da ich kein Internetbanking habe. Nichtmal das will paypal mir erstatten!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
ICH soll das Geld zurücküberweisen! Das kostet MICH 1,50€ pro Überweisung, da ich kein Internetbanking habe. Nichtmal das will paypal mir erstatten!

Dan würde ich mir mal schnellstens eine bessere Bank suchen…jeder Richter würde fragen "warum haben Sie das nicht einfach zurücküberwiesen?"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
ICH soll das Geld zurücküberweisen! Das kostet MICH 1,50€ pro Überweisung, da ich kein Internetbanking habe. Nichtmal das will paypal mir erstatten!

Dan würde ich mir mal schnellstens eine bessere Bank suchen…jeder Richter würde fragen "warum haben Sie das nicht einfach zurücküberwiesen?"

Glaube nicht das ich mir bei einem paypal Fehler ne neue Bank suchen muß! Selbst wenn die Überweisung 1000€ kosten würde.....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Naja, 1000€ bekommst du aber definitiv nicht erstattet. Denn das wäre absurder Wucher und dann fragt man dich, wieso du solch teure Verträge abschließt. Bei 1,50€ sehe ich das Problem aber nicht. IMHO muss man dir das schon erstatten.

Man könnte sich sogar hinstellen und PayPal anbieten, das selbst per Lastschrift (ohne Gebühren) wieder abzubuchen. Damit sollte der Schadensminderungspflicht genüge getan werden. Wenn PayPal sich weigert, das abzubuchen und damit die Kosten trotz Ankündigung provoziert, sind sie selbst Schuld.

-- Editiert von mepeisen am 08.10.2019 10:12

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Man könnte sich sogar hinstellen und PayPal anbieten, das selbst per Lastschrift (ohne Gebühren) wieder abzubuchen. Damit sollte der Schadensminderungspflicht genüge getan werden. Wenn PayPal sich weigert, das abzubuchen und damit die Kosten trotz Ankündigung provoziert, sind sie selbst Schuld.

-- Editiert von mepeisen am 08.10.2019 10:12


Genau das habe ich schon getan! Wollen se nicht! :-)
Jetzt hab ich kein Bock mehr! Sollen sie mir doch ihr Inkasso auf den Hals hetzen. Habe mehr als alles versucht! Sehe der Sache jetzt gelassen entgegen. Hätte mein Konto auch schon gekündigt....geht nur nicht, da im Minus!!! :grins:

-- Editiert von barcus am 08.10.2019 13:23

-- Editiert von barcus am 08.10.2019 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Dann würde ich vorschlagen, Klage wegen der 1,50 EUR einzureichen :)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Schon mal auf die idee gekommen zu Deiner Bank zu gehen und denen mitzuteilen, dass der Geldeingang abgelehnt wird?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von barcus):
abe mehr als alles versucht!

Nö, hat man nicht.

Deshalb könnte das am Ende dann doch teuer werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von barcus):
abe mehr als alles versucht!

Nö, hat man nicht.

Deshalb könnte das am Ende dann doch teuer werden ...


Und zwar warum genau? Bin gespannt.....

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von barcus):
Und zwar warum genau?


Es ist doch unstreitig (auch bei Dir) dass Du ohne Rechtsgrund eine Summe x erhalten hast.

Diese Summe wird nun von Dir und zwar völlig zu Recht unter Fristsetzung zurückgefordert.

Ich gehe davon aus, dass mittlerweile Verzug eingetreten ist, du gleichwohl der Forderung nicht nachgekommen bist. Die Einschaltung eines Anwalts oder eines Inkassobüros auf letztendlich Deine Kosten wäre eie mögliche Folge.

Du bist zwar im Recht von paypal die dir entstehenden angemessenen Kosten für die Rücküberweisung zu fordern, bist aber nicht berechtigt die Rückzahlung zu verweigern. Hinsichtlich der Kosten könntest Du auch die Aufrechnung erklären.
Also es gibt m.E. nichts rechtlich belastbares, was Deine bisherige Haltung rechtfertigt.

Außerdem ist es einfacher über 1,5 € zu diskutieren als über einen deutlich höheren Betrag.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
barcus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du bist zwar im Recht von paypal die dir entstehenden angemessenen Kosten für die Rücküberweisung zu fordern, bist aber nicht berechtigt die Rückzahlung zu verweigern. Hinsichtlich der Kosten könntest Du auch die Aufrechnung erklären.


Ich halte nichts zurück! Kann es auch unter Abzug meiner Kosten überweisen! Ich will nur eine Zusage der Kostenübernahme! Können das auch meinetwegen per Lastschrift einziehen! Das alles will paypal nicht! Paypal hat Geld auf mein Girokonto überwiesen. Die Gründe kennt nur paypal! Es gab in diesem Fall eine Konfliktlösung. Paypal hat meiner Beschwerde stattgegeben. Nur dann haben sie mir ohne Grund Geld überwiesen.

-- Editiert von barcus am 08.10.2019 23:09

-- Editiert von barcus am 08.10.2019 23:10

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von barcus):
Hätte mein Konto auch schon gekündigt....geht nur nicht, da im Minu

Wer hat einem denn den Unfug erzählt?
Einfach Kündigung mit Zustellnachweis versenden und fertig.
Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen, dafür braucht es keine Zustimmung oder Erlaubnis.



Zitat (von barcus):
Und zwar warum genau?

Zum eine weil man das Geld nicht herausrückt, obwohl das problemlos möglich wäre.
Verzug führt dazu, das man den entstandenen Schaden ersetzen muss.
Dazu kommt dann noch die Schadenminderungspflicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wer hat einem denn den Unfug erzählt?
Einfach Kündigung mit Zustellnachweis versenden und fertig.
Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen, dafür braucht es keine Zustimmung oder Erlaubnis.

Er meint sicherlich die Button Kündigungsfunktion, die PP dann deaktiviert…

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich halte nichts zurück! Kann es auch unter Abzug meiner Kosten überweisen!

Und genau das solltest du tun.

Zitat:
Ich will nur eine Zusage der Kostenübernahme!

Die bekommst du nicht. Die brauchst du aber auch nicht. Da PayPal den Schaden im vollen Bewusstsein selbst anrichtet.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und genau das solltest du tun.


Ehrlich gesagt würde ich das nicht machen.
Der TE hat Paypal die Einzugsermächtigung gegeben, weshalb sollte er da irgendwas überweisen?
Überweist er nun unter Abzug seiner Kosten, bleibt trotzdem ein Negativsaldo auf den Konto und ob der nun 80€ oder 1,50€ beträgt ist Paypal doch vollkommen egal. Es wird ganz simpel Schema XY abgespult und das ganze dann an KSP abgegeben...

Meiner Ansicht nach befindet sich Paypal hier in Annahmeverzug.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Meiner Ansicht nach befindet sich Paypal hier in Annahmeverzug.

Willst Du uns diese Ansicht nicht begründen?

Der TS hat PP zwar zur Abbuchung ermächtigt, soweit stimme ich Dir zu, aber PP hat ihm doch wohl erklärt, dass sie von diesem Angebot im Moment keinen Gebrauch machen wollen.
Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Wieso also Annahmeverzug.


Zitat (von barcus):
Ich halte nichts zurück!


Das ist Wortklauberei.
Du hast eine berechtigte Zahlungsaufforderung erhalten und bisher nicht erfüllt. Ob man dies mit Zurückhaltung, Verweigerung oder sonst wie bezeichnet ändert an dem Sachverhalt nichts.

Zitat (von mepeisen):
Und genau das solltest du tun.
Absolute Zustimmung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
dass sie von diesem Angebot im Moment keinen Gebrauch machen wollen.


Die übliche Zahlungsart bei Paypal ist der Lastschrifteinzug!
Da fragt man sich halt weshalb sie von der normalen Zahlungsart keinen Gebrauch machen wollen.

Zitat (von Sir Berry):
Wieso also Annahmeverzug.


Genau aus diesem Grund.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da fragt man sich halt weshalb sie von der normalen Zahlungsart keinen Gebrauch machen wollen.

Zum einen ist die Frage, was genau der SEPA-Einzug überhaupt umfasst. Denn nur die dort genannten Fälle sind von dem Einzug umfasst.

Zum anderen: alles was bei denen aus dem internen "System" herausfällt, geht schief, damit sind die überfordert (was juristsich gesehen aber irrelevant ist).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Meiner Ansicht nach befindet sich Paypal hier in Annahmeverzug.

Das kann man so sehen. Aber es diskutiert sich leichter, wenn man ausschließlich nur noch über diese 1,50€ diskutiert. Dann kann man sich zurücklehnen und laut "Blödsinn" rufen vor Gericht. Also im übertragenen Sinne.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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