nie Post erhalten, auf einmal liegt Haftbefehl vor der Tür

26. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trompetenbaum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
nie Post erhalten, auf einmal liegt Haftbefehl vor der Tür

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche da mal Eure Hilfe.

Vorgestern abend lag ein Brief mit einem Haftbefehl vom GV vor meiner Haustür.

Ich wusste überhaupt nicht, was los ist.
Gestern morgen habe ich dann vorsorglich erstaml den angemahnten Betrag unter Vorbehalt überwiesen.
Auf meine Nachforschungen hin, habe ich dann rausgefunden, worum es sich handelt. Ob das berechtigt ist, wird sich noch raustellen....

ABER:
ich habe nie irgendein Schreiben, weder von dem Gläubiger noch vom Anwalt oder vom GV bekommen. Ich hatte schon länger das dumme Gefühl, dass Post nicht ankommt. Aber nun sitze ich verdammt tief in der *******, musste viel bezahlen und meine Schufa ist im A.....

Wie kann ich da jetzt weiter vorgehen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Es muss ein Titel (vermutlich Urteil od. VB) gegen Sie vorliegen. Derartige Titel werden immer per Zustellungsurkunde zugestellt.

Ein zivilrechtl. HB kommt auch erst, wenn Sie keine VMA abgeben.

Also: Es müssten dann schon div. Briefe nicht angekommen sein.

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#2
 Von 
Trompetenbaum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, das hat der GV auch gesagt. Aber ich habe wirklich nie auch nur ein Schreiben bekommen. Der GV sagte aber auch, dass mehrere Kunden ihm das zugetragen haben, dass sie keine Schreiben erhalten haben. Da stimmt doch was nicht....

-- Editiert von Trompetenbaum am 26.02.2016 15:12

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Da stimmt doch was nicht....


Sehe ich auch so!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Vorgestern abend lag ein Brief mit einem Haftbefehl vom GV vor meiner Haustür.

Sie haben keinen Briefkasten?
Ist das üblich, dass die Post bei Ihnen vor der Tür liegt?

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#5
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

sofort zu Überweisen war sich nicht die beste Idee. erst mal beim Zuständigen Mahngericht nachfragen ob es einen Titel gibt und den in Kopie zusenden lassen. Dann prüfen ob da alles korrekt ist.

Gruß ré

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
erst mal beim Zuständigen Mahngericht nachfragen ob es einen Titel gibt und den in Kopie zusenden lassen.


Es muss einen Titel geben, da sonst kein GV tätig wird bzw. kein HB erlassen wird.

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#7
 Von 
Trompetenbaum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch, ich habe einen Briefkasten....
Habe heute vom gv die Unterlagen erhalten, ist aber auch nichts zu entdecken, wann und von wem da was an schreiben gekommen sein soll.... Ich verstehe das alles nicht....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das siehst du auch nicht in den Unterlagen des GV. Das würdest du bei Akteneinsicht bei Gericht herausbekommen.
Du hast noch ggf. 14 Tage Zeit seit dem du die Unterlagen, insbesondere die Titelkopie, vom GV erhalten hast. Es muss also alles nun zügig gehen.

1. Atme tief durch.
2. Bitte den GV, dir zeitnah schriftlich zu bestätigen, dass in deinem Gebiet auffällig viele Briefe nicht ankommen, du möchtest das einem Anwalt vorlegen und gegen den Titel vorgehen.
3. Gehe mit der schriftlichen Bestätigung des GV zu einem Anwalt, der A) Akteneinsicht verlangt und B) ggf. Strafanzeige gegen den Postzusteller einreicht und C) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen offensichtlicher nicht korrekter Zustellung durch den dortigen Postzusteller.

Es steht und fällt damit, dass hier eine nicht erfolgreiche Zustellung nachgewiesen wird. Der GV sollte eigentlich von Amts wegen gut abschätzen können, wie viel Ausreden (Habe nie Briefe erhalten) er so tagtäglich zu hören bekommt und ob es wirklich scheinbar sehr oft in einem Gebiet vorkommt, dass die übliche Zustellung per Post einfach nicht funktioniert.

Parallel könntest du mal bei der Nachbarschaft herumfragen. Nicht mit "Haftbefehl" oder "Gerichtspost", sondern allgemein, ob deinen bekannten Nachbarn auch auffällt, dass irgendwie Post nicht ankommt. Du hättest das Gefühl, dass da etwas nicht so richtig stimmt.

-- Editiert von mepeisen am 27.02.2016 11:08

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Trompetenbaum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Freitagabned kam im Radio, dass ein Postbediensteter bei uns festgenommen wurde, weil er Briefe nicht zugestellt, sondern weggeworfen hat...... Und wegen so einem geht man dann fast ins Gefängnis, ganz klasse..... Aber nun weiss ich wenigstens, dass ich nicht spinne und kann etwas unternehmen.....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Darkstar82
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Trompetenbaum):
Hallo,
Freitagabned kam im Radio, dass ein Postbediensteter bei uns festgenommen wurde, weil er Briefe nicht zugestellt, sondern weggeworfen hat...... Und wegen so einem geht man dann fast ins Gefängnis, ganz klasse..... Aber nun weiss ich wenigstens, dass ich nicht spinne und kann etwas unternehmen.....


Das könnte in der Tat eine Chance sein.... Noch heute ab zum Anwalt, denn die Fristen laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ja, ich würde hier auch direkt zu einem Anwalt gehen.

Signatur:

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