hallo,
ich habe eine frage ,ich moechte ein notarielles Schuldanerkenntnis machen lassen , zwecks auszahlung eines Privatdarlehns.
Ich habe dazu fragen der Absicherung.
Der Schuldner ist verheiratet ,wenn ich nur den Herrn eintragen lasse als Schuldner ,und er stirbt , ist das dennoch sofort vollstreckbar gegenueber dem Erben? oder sollte man beide Parteien eintragen lassen als gemeinschaftliche Schuldner ,so das ggf gegen beide vollstreckt werden kann .
welches Schuldanerkenntnis waehlt man in diesem Fall am besten ( es sind 2 privatdarlehns ueber 10k) , ist es am sinnvollsten ein abstraktes Scchuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung machen ,oder ein anderes ,was einfach im falle der nichtrueckzahlung direkt ohne nachweisse vollstreckt werden kann?
vielen dank , erstmal fuer die antworten
Fakten: Schuldner ueber 10k euro ,verheiratet , komplette einmalige rueckzahlung im jahr 2027 , zinsen pa / jaherlich zahlbar
-- Editiert von User am 15. März 2023 09:02
-- Editiert von User am 15. März 2023 09:02
notarielles Schuldanerkenntnis bei verheirateten ,vollstreckbar auch im todesfall
15. März 2023
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Frage vom 15. März 2023 | 09:01
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 2x hilfreich)
notarielles Schuldanerkenntnis bei verheirateten ,vollstreckbar auch im todesfall
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#1
Antwort vom 15. März 2023 | 11:13
Von
Status: Master (4188 Beiträge, 675x hilfreich)
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