nun Gerichtsvollzieher

23. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
boecki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
nun Gerichtsvollzieher

Hallo, auf der Suche nach einer eMail Adresse der RA Seiler und Kollegen bin ich in diesem Forum gelandet. Es ist ja super interessant was man hier zu lesen bekommt. Ich habe gelesen man soll die Briefe dieser RA ignorieren und abwarten, das hab ich auch getan aber nun stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und das ist ja nun nicht so toll.
Also muß ich doch bezahlen, obwohl ich mir über die Rechnung gar nicht so sicher bin, zumal die schon mindestens 8 Jahre alt sein muß - was nun

-- Editiert von boecki am 23.10.2006 13:25:41

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, muss vorher ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid ergangen sein.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Ich wußte gar nicht, dass die RA Seiler dieses Forum als so bedrohlich für ihre Zunft ansehen, dass sie es für notwendig erachten, hier Propaganda zu posten :)

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