Hallo,
hatte einen Mobilfunkvertrag von o2. Da ich im Ausland 3 Monate in der Klinik war und die Rechnungen nicht überwiesen wurde hat o2 den Vertrag gekündigt und soll bis Ende 2017 bezahlen - solange wäre der Vertrag noch gültig gewesen. KSP hat mir eine Rechnung von 2000.- € gesendet.
Ich soll im voraus für etwas bezahlen wofür ich keine Leistungen mehr erhalte ?
Leben die auf einem fremden Planeten ?
Ist das gesetzlich gültig ?
Wäre dankbar für jede Infos.
Schöne Grüsse
Peter
o2 Mobilfunkvertrag wurde gekündigt
26. Mai 2016
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Frage vom 26. Mai 2016 | 17:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
o2 Mobilfunkvertrag wurde gekündigt
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2016 | 21:11
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
Zitat:Ich soll im voraus für etwas bezahlen wofür ich keine Leistungen mehr erhalte ?
Nein, man soll Schadenersatz für die Pflichtverletzung aus dem Mobilfunkvertrag leisten.
Zitat:Leben die auf einem fremden Planeten ?
Ja,bei einigen Anbietern könnte mandan davon ausgehen.
Hier ist es aber erstmal ausreichend, das sie sich im Geltungsbereich des BGB aufhalten.
Zitat:Ist das gesetzlich gültig ?
Ja, Schadenersatz ist im BGB geregelt.
Man müsste halt überpfrüfen, ob die Beträge rechtens sind. Denn geschuldet wird nur der Ersatz des Schadens. Oftmals wird das von denen aber ganaz anders gerechnet (siehe Thema "anderer Planet").
#2
Antwort vom 27. Mai 2016 | 08:08
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16213x hilfreich)
Üblich bzw. von Gerichten allgemein anerkannt werden rund 50% der Grundgebühren, die bis regulärem Vertragsende aufgelaufen wären. Etwaige Rate für ein Smartphone wäre allerdings voll zu bezahlen.
Inkassogebühren sind strittig.
Vielleicht kann man als Gegenargument anführen, dass man aufgrund des Krankenhausaufenthalts unverschuldet in die Situation geriet. Ob man damit durchkommt, weiß ich nicht, denn Gegenargument wäre, dass man jemanden zuhause hätte beauftragen können, sich um alles zu kümmern, insbesondere die Post anzuschauen, wo es ja Mahnbriefe gab.
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