Hallo,
kein Kunde bestellte bei mir per Email einen Artikel per Nachnahme im Wert von 550 EUR.
Ich habe dem Kunden den Artikel Irrtümlich per Rechnung zugesand. Der Kunde hatte den Artikel angenommen, nicht zurück gesendet. Rechnung lag bei, dieser wurde nicht wiedersprochen. Ich habe Ihn angerufen. Darauf hin sagte er, dass er diese Woche bezahlt. Hat er aber nicht. Darauf hin habe ich ein Inkoasso unternehmen beauftragt. 2 Mahnschreiben sind ohne Reaktion ergangen.
Wie gehts weiter.
Das Inkasso
unternehmen will für ein gerichtliches Mahnverfahren 130 EUR im vorraus von mir.
Ist das normal?
Und für eine Strafanzeige nochmal 25 EUR
Kann ich auch einfach selbst zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Kunden anzeigen?
wegen Betrugs? oder was wäre da der korrekte Tatvorwurf?
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" "
offene Rechnung 550 EUR,keine Reaktion auf Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
quote:
Ist das normal?
Nein. Gerichtskosten sind 32€, Laut EGRDG sind die Inkassokosten auf 25€ gedeckelt, Auslagen wären dann nur ein paar Euro.
quote:
Kann ich auch einfach selbst zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Kunden anzeigen?
Können schon. Die Frage ist, ob es Sinn ergibt. Rechnungen vergessen ist kein Straftatbestand. Das Telefongespräch kannst du im Zweifel nicht beweisen. Wird, wenn er das nicht gerade öfter macht, auch nicht viel bei rum kommen. Auch müsste es ja einen Vorsatz geben.
Ansonsten: Wenn man Inkassos beauftragt und später erst merkt, dass die teuer sind und mehr Ärger/Aufwand bedeuten als wenn man Mahnbescheide direkt ausfüllt, lernt man als Gewerbetreibender hoffentlich daraus.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Auf den Inkassokosten bleibst Du vermutlich sitzen sofern es sich um einen einigermasen cleveren Schuldner handelt
1 Minute googeln reicht aus um zu erfahren das die Rechtsprechung nicht unbedingt inkassofreundlich ist
Lass das also mit dem Inkassoeinsatz und Setz den Kunden sicherheitshalber noch einmal schriftlich nachweisbar in Verzug mit Fristsetzung ( z.b 7 Tage )
Kündige an bei Fristverstreichung das gerichtliche Mahnverfahren zu eröffnen
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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "
-- Editiert thehellion am 21.10.2013 18:10
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danke erstmal..
das Inkassounternehmen berechnet mir für die ausergerichtlichen Schreiben noch nichts. Aber dem Schuldner, falls der zahlt.
Erst wenn ich diese mit dem gerichtliche Mahnverfahren beauftrage entstehen Kosten von 130 EUR.
Wer macht das preisgünstiger? Ich kenne mich damit nicht aus und möchte keinen Fehler machen.
Ich habe dem Kunden schon zwei Mahnungen per Email und Brief gesendet. Ist das ausreichend nachweisbar? oder muss ich das per Einschreiben machen.
Wirk doch auch unprofessionell erst selbst mahnen dann durch inkasso und dann doch wieder selbst mahnen. Irgendwann reichts doch!?
Schuldner ist keine privat Personen sondern ein Maklerbüro welcher einen Artikel für ein Miethaus bei mir bestellt hatte...
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" "
Wer macht das preisgünstiger?
Sie selber natürlich. Das Ausfüllen eines Mahnantrages ist nicht so rasend schwierig.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Ist das ausreichend nachweisbar?
Man sollte davon ausgehen, dass auch zusammen mit den Mahnschreiben des Inkassobüros das Ganze ausreicht, um den Kunden wirksam in Verzug zu setzen.
In dem Punkt, dass es ein gewerblicher Kunde ist, würde ich einfach zu einem Anwalt gehen und den klagen lassen. Das ist dann auch professionell genug.
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