otelo Schadensersatz für paketpreis

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519012-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
otelo Schadensersatz für paketpreis

Hallo liebe Leute,

ich hab meine Rechnungen im Mai und Juni nicht bezahlt somit wurde mir der Vertrag gekündigt. Anscheinend war mein Konto nicht gedeckt. Informiert wurde ich darüber anscheinend nur über die App da bei otelo noch meine alte Adresse eingetragen war und die Briefe immer dort hingeschickt wurden und das obwohl ich mehrmals darum gebeten habe die Adresse zu ändern am Telefon. ich habe die neue wohnung seit Januar. Darauf sitze ich jetzt wohl da ich es nicht nachweisen kann.
Von mir wird eine Summe von 554 Euro + Gebühr mal und juni verlangt. Die Gebühr für Juni und mal hab ich schon überwiesen. Ich zahlte jeden Monat 30€ und mein Vertrag würde noch 15 monate laufen das macht 450€ und keine 554...

wie soll ich jetzt vorgehen? Ich habe etwas darüber gelesen, dass die nur die Hälfte zudem verlangen dürfen.

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20 Antworten
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#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

wer fordert das Geld von Dir - Otelo selber oder ein Inkassobüro ?
Wie setzt sich die Forderung genau zusammen ? Gebühren und Inkassogebühr ?

Zitat:
Anscheinend war mein Konto nicht gedeckt.


Das weißt nur Du und kein Anderer.

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#2
 Von 
go519012-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Hallo,

wer fordert das Geld von Dir - Otelo selber oder ein Inkassobüro ?
Wie setzt sich die Forderung genau zusammen ? Gebühren und Inkassogebühr ?

Zitat:
Anscheinend war mein Konto nicht gedeckt.


Das weißt nur Du und kein Anderer.


ich denke ja es war nicht gedeckt. Aber wie gesagt die Mahnungen sind in die falsche Adresse geflattert...
Otelo fordert momentan das Geld von mir sie haben eine Frist gesetzt bis zum 06.07.2019. Ich bin echt verzweifelt was soll ich tun...
Da steht nur Schadenersatz für paketpreis. Ich hab heute angerufen und ein schreiben aufgefordert in der aufgelistet ist wodurch sich die Summe zusammensetzt. Selbst der Berater am Telefon meinte dass die normalerweise maximal 50% verlangen dürfen... aber er macht das ja nicht das macht otelo automatisch...



-- Editiert von go519012-68 am 02.07.2019 16:02

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Spanne des gerechtfertigten Schadensersatzes reicht von 20 ... 50% des Monatsbetrages.
Damit hat man einen gewissen Handlungspielraum. Nachteilig solche Geplänkel am Telefon:

Zitat:
... obwohl ich mehrmals darum gebeten habe die Adresse zu ändern am Telefon ...
Könnte man nachweisen, das Otelo/Vodafone durch eigenes Versagen nicht TKG-konform informiert hat, könnte man die außerordentliche Kündigung in Frage stellen und somit die gesamte Forderung. Daher ändert man selbst über Apps oder Kundenportale die Adresse oder wenn das nicht geht per Brief, Mail, Fax - je nachdem was möglich ist.

-- Editiert von Mr.Cool am 02.07.2019 20:20

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
go519012-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll ich denn jetzt vorgehen soll ich mir einen Anwalt nehmen?

Bekomme ich in diesem Fall auch mein Geld zurück wenn ich einen Anwalt nehme?

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das ist Deine Entscheidung. In der momentanen Situation verursacht das nur Kosten.
Wer soll Dir welches Geld zurückzahlen? Du hast das zu bezahlen, was vereinbart ist bis zu einer Vertragsauflösung und solange Du Leistungen erhälst. Die SIM-Karte ist vermutlich inaktiv?

Du kannst nur pokern, denn die Vertragsverletzung hast Du verursacht. Also statt 100% der Monatsbeträge nur 20% anbieten und die Inkassopositionen haarklein prüfen.

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#6
 Von 
go519012-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ja die simkarte ist inaktiv seit letztem wochenende.

was meinst du mit inkassooptionen prüfen?

soll ich auf das inkassoschreiben warten oder soll ich die Sache jetzt mit otelo klären?

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#7
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Bekomme ich in diesem Fall auch mein Geld zurück, wenn ich einen Anwalt nehme?


Nein. Du zahlst den Anwalt selber.

Zitat:
soll ich auf das inkassoschreiben warten oder soll ich die Sache jetzt mit otelo klären?


Kläre es mit otelo, weise deren Forderung vollumfänglich zurück, zahle den vollen Betrag bis zur Deaktivierung der Karte und biete denen 20% als Schadensersatz an. Das kannst Du ja selber ausrechnen. Dies nicht telefonisch tun, sondern vorzugsweise per Einwurfeinschreiben.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von go519012-68):
was meinst du mit inkassooptionen prüfen?
Bitte richtig lesen! Meist sind die POSITIONEN in Inkassorechnungen abenteuerlicher als Grimm´s Märchen. Daher macht es auch keinen Sinn mit denen zu diskutieren. Mit weniger als 20-30% Schadensersatz+Zinsen+ angemessenen Mahnkosten kommst Du kaum weg. Gehe vor wie von hausfrau66 beschrieben!

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#9
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Otelo fordert momentan das Geld von mir, sie haben eine Frist gesetzt bis zum 06.07.2019.


Nach Beitrag #2 ist aktuell noch kein Inkasso eingeschalten.

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

stimmt, wäre auch gut mit Otelo direkt verhandeln zu können.
Nach bisherigen Meldungen wird meist nach fristloser Kündigung an ein externes Inkassobüro übergeben. Inkasso kann auch eine interne Inkassoabt. sein und muss kein externes IK-Büro bedeuten(z.B. bei o2). Auch muß eine Adressfeststellung erfolgt sein. Auch das überlässt Vodafone i.d.R. einem externen Inkassobüro.
Hat Otelo/VF jedoch die richtige Adresse ohne Adressermittlung, dann stellt sich die Frage ob überhaupt Schreiben kamen und Oteleo formgerecht nach TKG gemahnt hat. Dann ist der Vorgang der fristlosen Kündigung und mit dem Schadensersatz angreifbar.

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#11
 Von 
go519012-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hab einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen.

es hat sich um 2 monatsraten zu je 29.99€ gehandelt also 60€ insgesamt und laut tkg darf man mich ja unter 75€ nicht kündigen. außer man rechnet die mahngebühren dazu. wie hoch die waren weiß ich nicht mehr da wie oben erwähnt alle Mahnungen bei meiner alten Adresse ankamen.
ich bin verzweifelt soll ich einfach alles akzeptieren oder widersprechen bitte helft mir.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bitte etwas nachvollziehbarer Dein Problem beschreiben!
Erst 554€, dann angeblich 2 Monate bezahlt und jetzt der Post??? Was ist denn jetzt Sache?

Und das mit der Kündigung läuft anders - Du hättest ggf. wegen Leistungsverweigerung kündigen können. Das man säumige Kunden nicht willkürlich sperren darf ist mit der 75€Grenze festgelegt. Eine Kündigung ist was anderes als Sperre!

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#13
 Von 
go519012-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

erst wurde mir die Karte gesperrt in direkt im Anschluss kam die Kündigung.
es gibt 2 hauptforderungen.
einmal 29.99€ und einmal 31.19€ so steht es auf der forderungsberechnung. und dann kommt noch ein Betrag von 554€ dazu der als Schadensersatz betitelt ist plus Zinsen etc.. also wenn ich die hauptforderungen zusammenrechne komme ich Nicht auf 75€ oder werden da mahn und rls-Gebühren auch mit einberechnet wobei davon auf der forderungsberechnung auch nix steht?

die 554€ sind Schadenersatz. die hauptforderung ist einmal 29.99€ und einmal 31.19€ diese habe ich natürlich schon längst bevor die Karte gesperrt wurde überwiesen aber eben nach Ablaufen der frist.

-- Editiert von go519012-68 am 14.10.2019 21:29

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#14
 Von 
go519012-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wichtig wäre noch zu erwähnen ich hab weder Kündigung noch Mahnung oder sonstwas in der Hand. erst die inkassoschreiben habe ich bekommen. die ganzen Mahnungen und kündigungsschreiben müssten eigentlich als rückläufer zurück gegangen sein . dass alles an die falsche Adresse gesendet wurde hatte ich erst erfahren als ich mit dem otelo arbeiter telefoniert hatte.

LG

-- Editiert von go519012-68 am 14.10.2019 21:52

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#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von go519012-68):
hab einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen.

Wenn die geleisteten Monate bezahlt wurden ohne Begründung in allen Punkten widersprechen. Kreuzchen dran und per Einschreiben an das Mahngericht.
Zitat:
laut tkg darf man mich ja unter 75€ nicht kündigen.
Das ist etwas komplizierter. Die Kündigung ist bestimmt durch AGB ohne genaue Beträge geregelt. Es wird aber ausgehebelt, wenn ausserordentlich und ohne Frist unter 75€ "gekündigt" werden soll, denn das entspricht einer Sperre. Somit ist der Anbieter unter 75€ zur Leistung verpflichtet. Hinzu kommen die fehlenden Sperrankündigungen, die zumindest teilweise auf Dein Konto gehen. In dem Monatsbetrag ist hoffentlich nicht noch ein Handy enthalten?
Wie Du vorgehst ist Deine Entscheidung. Hier ist das Unrecht ca. zu je 50% verteilt - Du hast nicht gezahlt und die andere Seite hat unrechtmäßig gesperrt.

Tipp (wenn Du keinen oder weniger Schadensersatz zahlen willst): fordere Deinen Anbieter per Einschreiben auf binnen 14 Tagen die SIM wieder freizuschalten. Die Zahlungen der gesperrten Monate begründest Du mit der Leistungsverweigerung. Wenn die SIM nicht freigeschaltet wird kündige Deine fristlose Kündigung an.

Bei entsprechender Gegenwehr ist es fraglich, das es je zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht kommt. Zumindest wird man von 554€ auf 200€ runterverhandeln können. Wie weit Du gehst, hängt von Deinen Nerven ab.


-- Editiert von Mr.Cool am 15.10.2019 00:42

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat:
Die Zahlungen der gesperrten Monate ...
Da sollte stehen " die Nicht-Zahlung ..."

Und hier noch mal der offizielle Text zur Sperre. Die 75€-Grenze wird gerne mit fadenscheinigen Gründen übergangen.

Der § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält eindeutige Regelungen für Anbieter zur Begründung und zum Ablauf von Sperren für öffentlich zugängliche Telefondienste. Dort ist als eine Bedingung für die Sperre) auch der Zahlungsverzug eines Kunden von mindestens 75 Euro geregelt.
Anbieter sind berechtigt den Anschluss zu sperren wenn…

- der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat (§ 45k Absatz 2 Satz 1 TKG). Bei der Berechnung der 75 Euro bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat (§ 45k Abs. 2 Satz 2 TKG). Ebenso bleiben nicht titulierten bestrittenen Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j TKG aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.
- die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird (§ 45k Abs. 3 TKG)
(5) Die Sperre ist, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#17
 Von 
go519012-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Forderung der Firma Vodafone GmbH / otelo Postpaid,
Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf
Kundennummer blavla

Sehr geehrter Herr blabla,

das Amtsgericht Hagen hat uns Ihren Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom 01.10.2019, Geschäftsnummer blablabla, zugeleitet. Wir können Ihrem Widerspruch jedoch nicht entnehmen, welche Einwendungen Sie gegen die Forderung erheben. Wir bitten Sie, uns bis spätestens

18.11.2019

die Gründe mitzuteilen, die Sie zu Ihrem Widerspruch veranlasst haben. Nach Eingang Ihrer Stellungnahme werden wir die Angelegenheit so schnell wie möglich klären.

Sollte sich die Angelegenheit inzwischen jedoch geklärt haben und für einen Einwand kein Grund mehr bestehen, so senden Sie die beiliegende Widerspruchsrücknahmeerklärung unterzeichnet an das zuständige Amtsgericht zurück und begleichen Sie den aus der ebenfalls beigefügten Forderungsberechnung ersichtlichen Betrag in Höhe von 730,60 EUR (Saldo zum Zahlungstermin) bis zum genannten Termin.

Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir die Angelegenheit zur Durchführung des Klageverfahrens an Rechtsanwälte abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH



das habe ich bekommen per Mail die Forderungen sind wie folgt aufgestellt

30.04.2019 Hauptforderung 29,99 EUR
31.05.2019 Hauptforderung 31,19 EUR
22.06.2019 Schadensersatz verzinsl. 554,85 EUR
24.06.2019 ./.Direktzahlung o. Geldfluss, Verr. -61,18 EUR -61,18 EUR
--------------- ---------------
Saldo 554,85 EUR
30.06.2019 ./.Saldenminderung, Neuberechnung -14,40 EUR -14,40 EUR
--------------- ---------------
Saldo 540,45 EUR
17.07.2019 4,12% Zinsen aus 540,45 EUR (15.07.19-17.07.19) 0,18 EUR
Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 124,00 EUR
BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 104,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV)
20,00 EUR
16.09.2019 Bonianfrage vor MB 1,40 EUR
30.09.2019 4,12% Zinsen aus 540,45 EUR (18.07.19-30.09.19) 4,58 EUR
GK Mahnbescheid 32,00 EUR
Titulierungsgebühr 25,00 EUR
01.10.2019 4,12% Zinsen aus 540,45 EUR (01.10.19-01.10.19) 0,06 EUR
28.10.2019 4,12% Zinsen aus 540,45 EUR (02.10.19-28.10.19) 1,65 EUR
18.11.2019 4,12% Zinsen aus 540,45 EUR (29.10.19-18.11.19) 1,28 EUR 190,15 EUR
--------------- ---------------
RESTSCHULD PER 18.11.2019 730,60 EUR
Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß § 367 BGB



die hauptforderungen sind längst überwiesen wie gehe ich jetzt vor ?

-- Editiert von go519012-68 am 31.10.2019 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Steht im Prinzip schon alles oben. Leider besteht keine direkte Verhandlungsmöglichkeit mehr, sondern es geht über Inkasso. Wie weit man nun pokert ist Deine Sache! Man könnte die Forderung des Inkasso so auseinandernehmen, das die selbst nicht mehr dran glauben bzw. die Erfolgsaussichten vor Gericht dahinschwinden sehen. Trotzdem - ca. 120... 180€ wären berechtigt! Interessant auch die fehlende Adressfeststellung - also lag Deine Adresse vor!
Ich persönlich würde einmalig einen Brief schreiben mit den wesentlichen Argumenten:
- Die Forderung berücksichtigt nicht die bereits geleisteten Zahlungen
- Die Sperre der SIM bei einem Rückstand unter 75€ ist rechtswidrig. (formal müßtest Du eine fristlose Kündigung an Otelo wegen Leistungsverweigerung senden!)
- Die Sperre erfolgte ohne schriftliche Ankündigung
- ein Schadensersatz von 100% der Monatsbeträge ist unberechtigt. Es kann allenfalls der nachgewiesene, entgangene Gewinn gefordert werden.
- die Inanspruchnahme eines Inkassobüros ist unnötig. Ein einfaches Mahnschreiben seitens O/VF wäre ausreichend gewesen.
Die Forderung ist u.a. wegen Nichtbeachtung des TKG nicht durchsetzungsfähig.

Hat man erst mal entsprechenden Widerstand erkennen lassen, kommen i.d.R. niedrigere Angebote. Nochmals - Wie weit Du pokerst ist einzig Deine Entscheidung! Du bist trotz der Argumente nicht vollends im Recht, sondern es geht nur um die Abwehr einer völlig überhöhten, unverschämten Forderung.

Nachtrag: Du hat den Hinweis unter #7 auch nie befolgt?



-- Editiert von Mr.Cool am 31.10.2019 10:31

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb532808-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt wird es interessant folgende email habe ich bekommen nachdem ich auf die vorherige nicht eingegangen bi und nicht geantwortet hab


Vergleich anstatt Klageverfahren

Sehr geehrter Herr blabla,

die Frist unseres vorangegangenen Schreibens ist nun abgelaufen – leider ohne eine Reaktion von Ihnen.

Bestimmt sind Sie daran interessiert, die Angelegenheit zeitnah und ohne Klageverfahren zu erledigen. Deshalb unterbreiten wir Ihnen das nachfolgende Vergleichsangebot:

Sie überweisen uns einen Vergleichsbetrag in Höhe von
548,27 EUR bis zum 09.12.2019

und wir erlassen Ihnen die restliche Forderung in Höhe von
182,76 EUR.

Dieses Angebot ist nur befristet gültig und bezieht sich ausschließlich auf das Aktenzeichen blabla

Nach fristgerechtem Zahlungseingang nehmen wir den Mahnbescheidsantrag zurück. Im Gegenzug erwarten wir, dass Sie auf die Stellung eines Kostenantrages verzichten.

Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit!

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH

Weitere Hinweise und ergänzende Erläuterungen finden Sie nachfolgend

jetzt sind wir wieder bei der Hauptforderung die 100% beträgt... sollte ich mir einen Anwalt holen meint ihr das zahlt sich aus ?
ich denke wenn die was gegen mich ausrichten könnten hätten sie das schon längst getan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Aha, also glauben die selbst nicht an die eigene Forderung!
Warum hast Du keinen Brief geschickt? Wäre jetzt Zeit. Dabei insbesondere auf den Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinns hinweisen und das Gerichte einen wesentlich geringeren Anteil akzeptieren.
Hast Du den Vertrag wenigstens fristlos gekündigt?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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